ACER gibt erstes feedback zum Massnahmenpaket "Clean Energy"

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ein erstes Feedback zu den Schlüsselelementen der Vorschläge der Europäischen Kommission im Massnahmenpaket "Clean Energy" veröffentlicht. ACER führt in ihrer Medienmitteilung aus, man werde sich zukünftig noch detaillierter mit der Thematik auseinandersetzen - auch mit Hinblick auf den Gas-Sektor.

Clean Energy - ACER's initial reactions

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat ein Massnahmenpaket zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Union vorgelegt, welches den Wandel der globalen Energiemärkte im Zuge des Übergangs zu "Clean Energy" begleiten soll.

Der Gesetzgebungsvorschlag "Clean Energy for All Europeans" umfasst Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Elektrizitätsmarktdesign, Versorgungssicherheit und Verwaltungsregeln für die Energie Union. Zusätzlich schlägt die Kommission einen neuen Weg hin zum "Ecodesign", sowie eine Strategie für vernetzte und automatisierte Mobilität vor. Das Paket umfasst zudem Aktionen zur Förderung der Innovation im Bereich "Clean Energy" und zur Sanierung von Bauten. Sowohl öffentliche als auch private Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Europäischen Union sollen gefördert werden. Weiter verpflichtet sich die EU zu einer Reduktion von CO2 Emissionen von mindestens 40% bis zum Jahr 2013 unter gleichzeitiger Modernisierung der Wirtschaft der Gemeinschaft, Wachstum und genügent Arbeitsplätzen für alle Unionsbürger. Die Union möchte mit ihren Vorschlägen drei Ziele verfolgen: Energieeffizienz priorisieren, weltweit die Führung im Bereich erneuerbare Energieen übernehmen und erschwingliche Preise für Endverbraucher sicherstellen.
 

Link zur Medienmitteilung von ACER

Link zur Medienmitteilung der Europäischen Kommission

BFE informiert zum Gebäudeprogramm

In einer Medienmitteilung informiert das BFE zu der neuen Organisation des Gebäudeprogramms ab 2017. Die Änderungen betreffen die Zuständigkeiten, die Durchführung und die Finanzierung des Programms. Neu sind die Kantone vollumfänglich zuständig sowohl für die Förderung der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle als auch für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung. Die Finanzierung erfolgt wie bis anhin über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen neu ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln.

Bundesrat senkt Vergützungssätze für PV und Kleinwasserkraftwerke

Der Bundesrat senkt im nächsten Jahr die Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen und Kleinwasserkraftwerke, so eine Medienmitteilung vom 2. Dezember 2016. Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat am 2. Dezember 2016 in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Der Photovoltaik-Vergütungssatz wird in zwei Schritten per 1. April und per 1. Oktober 2017 um bis zu 28 Prozent gesenkt und liegt ab dann für angebaute und freistehende Anlagen einheitlich bei 13,7 Rappen und für integrierte Anlagen bei 15,8 Rappen. Die Ansätze der Einmalvergütung (EIV) für kleine Photovoltaikanlagen werden per 1. April 2017 und per 1. April 2018 gesenkt. Für Kleinwasserkraftwerke gelten ab 1. Januar 2017 um bis zu 18% tiefere Grundvergütungen und ein bis zu 50% tieferer Wasserbau-Bonus.

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BFE: Zugvögel und Windenergie

Medienmitteilung BFE: Kollisionen von Vögeln mit Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den grössten Kritikpunkten bezüglich der Nutzung von Windenergie. Um die Auswirkungen von WEA auf Zugvögel zu beurteilen, müssen sowohl die Anzahl der insgesamt an einer WEA vorbeiziehenden Vögel als auch die Anzahl der dabei verunglückenden Vögel (Schlagopfer) bekannt sein. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat im Auftrag des Bundesamts für Energie die international erste Studie erstellt, die diese Fragestellung beantwortet. Dazu wurde am Standort Le Peuchapatte (Jura) parallel zur systematischen Suche nach Schlagopfern auch die Intensität des Vogelzugs mittels eines kalibrierten Radargeräts gemessen. Pro Windenergieanlage wurde dabei ein Medianwert von 20,7 Vogelopfern pro Jahr ermittelt.

BFE: Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen

Medienmitteilung BFE: Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen: 1.9 Millionen Franken für Projekte und neue Ausschreibung 2017

2016 wurden zum siebten Mal Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in den Haushalten durchgeführt. Die Resultate für die zweite Ausschreibung 2016 für Projekte liegen vor: 23 Projekte erhalten insgesamt 1.9 Millionen Franken an Förderbeiträgen, um möglichst kostengünstig und nachhaltig Strom zu sparen. Damit wurden 2016 insgesamt 41 Millionen Franken an Projekte und Programme vergeben. Die Ausschreibung 2017 für Projekte und Programme läuft bereits seit dem 17. Oktober.

BGer: Kleinwasserkraftwerk in der Schlucht von Covatanne/VD muss neu beurteilt werden

Medienmitteilung Bundesgericht: Beschwerde gegen Verweigerung der Bewilligungen zum Betrieb eines Kleinwasserkraftwerks im Kanton Waadt gutgeheissen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt muss neu entscheiden und dabei insbesondere ergänzend die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen.

Die Begründung zum Urteil vom 23. November 2016 (1C_231/2015) liegt noch nicht vor.

BR: COP 22 in Marrakesch

Medienmitteilung Bundesrat: In Marrakesch ist am 19. November 2016 die 22. UNO-Klimakonferenz zu Ende gegangen. Schwerpunkt der Verhandlungen war die Umsetzung des Übereinkommens von Paris. Es zeigte sich, dass dabei nicht alle Länder dieselben Prioritäten verfolgen, sowohl, was die Zielsetzungen in den einzelnen Bereichen als auch die Geschwindigkeit der Lösungsfindung anbelangt.

7. ElCom-Forum in Winterthur

Medienmitteilung ElCom: Heute, am 18. November 2016, findet in Winterthur die siebte Auflage des ElCom-Forums statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Strombranche legen ihre Sicht zum Thema Versorgungssicherheit dar und debattieren an einer angeregten Podiumsdiskussion über die Zukunft der Stromversorgung. Klar ist: Die Herausforderungen sind und bleiben gross.

BFE: Mehr, aber sparsamere Elektrogeräte

Medienmitteilung BFE: Elektrogeräte werden immer effizienter. Obwohl der Gerätebestand in den letzten dreizehn Jahren gesamthaft um über 46% zugenommen hat, reduzierte sich deren Stromverbrauch im gleichen Zeitraum um 455 GWh pro Jahr (-5.9%). Dies zeigt eine im Auftrag des Bundesamts für Energie durchgeführte Analyse der verkauften Elektrogeräte in der Schweiz.

UREK-S: Überwälzung der Kosten der Eigenproduktion

Medienmitteilung UREK-S: Die Energiekommission des Ständerates hat der Stromnetzstrategie einhellig zugestimmt. Sie will den Elektrizitätsunternehmen erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne dabei die Preisvorteile, die sie aufgrund des freien Marktzugangs haben, berücksichtigen zu müssen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich im Rahmen der Beratung der Netzwerkstrategie (16.035) gegen die Durchschnittspreismethode ausgesprochen, die besagt, dass Preisvorteile, welche die Netzbetreiber aufgrund ihres Marktzugangs haben (z. B. günstige Käufe an der Börse), anteilsmässig an die gebundenen Endverbraucher weitergegeben werden müssen. Diese Methode bringt mit sich, dass Elektrizitätsunternehmen die Kosten ihrer Eigenproduktion nicht vollständig den Endverbrauchern anlasten können und sie ihren Strom zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, was die bestehenden finanziellen Probleme gewisser Elektrizitätsunternehmen zusätzlich verschärft. Mit dem Vorschlag der Kommission können die Kosten der Eigenproduktion lediglich auf die gebundenen Verbraucher und die Kosten für den Einkauf auf dem Strommarkt lediglich auf die freien Kunden überwälzt werden. Damit schliesst sie sich der Rechtsauslegung des Bundesverwaltungsgerichts an (Urteil A-1107/2013), dessen Urteil im Juli 2016 vom Bundesgericht aufgehoben wurde (Urteil 2C_681/2015). In diesem Sinne beantragt die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) aufzuheben. In einer Übergangsbestimmung sieht die Kommission zudem vor, dass diese neue Regelung spätestens ab dem 1. Dezember 2016 gilt.

Weiter spricht sich die Kommission für intelligente Netze aus mit dem Ziel, einen stabilen Betrieb sicherzustellen und den Energieverbrauch zu optimieren. Zum einen beantragt sie, dass die Kosten für gewisse innovative Massnahmen, welche für die Netzentwicklung unabdingbar sind, sowie die Kosten für Sensibilisierungsaktionen zur Senkung des Stromverbrauchs angerechnet werden können. Zum andern befürwortet sie den Einbau intelligenter Steuer- und Regelsysteme nach internationalen Normen, wobei das Einverständnis des Netzanschlussnehmers vermutet wird. Allerdings hat dieser auch das Recht, auf solche Systeme ganz oder teilweise zu verzichten.

Weiter ist die Kommission der Meinung, dass bei elektrischen Anlagen mit einer Spannung von höchstens 36 kV die Plangenehmigungspflicht nur bei voraussichtlich beschleunigtem Bau gilt oder wenn Sicherheits- oder Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen sind.

Schliesslich will die Kommission die Betreiber nicht verpflichten, dem Bundesamt für Energie sämtliche Geodaten zu ihren elektrischen Anlagen zuzustellen. Für eine Minderheit hingegen sind diese Daten für einen Gesamtüberblick über das Netz unabdingbar.

Die Kommission hat im Übrigen der Standesinitiative des Kantons Genf 15.313 «Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten» mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Die Initiative verlangt, eine Steuer auf Strom aus nichterneuerbaren Energieträgern einzuführen. Die Kommission steht dem Anliegen einer differenzierten Stromabgabe grundsätzlich offen gegenüber, möchte aber noch vertiefte Abklärungen vornehmen können im Zusammenhang mit der Vorlage zum Klima- und Energielenkungssystem (zweites Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050; 15.072).

Die Kommission hat am 15. November 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD, BE) in Bern getagt.

BGer: Beschwerden gegen Windparkzone Schwyberg gutgeheissen

Medienmitteilung des Bundesgerichts: Windpark-Projekt Schwyberg: Beschwerde von Natur- und Umweltschutzorganisationen gutgeheissen

Die vorgesehene Spezialzone für das Windpark-Projekt auf dem Schwyberg im Kanton Freiburg erfüllt die bundesrechtlichen Anforderungen nicht. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von vier Natur- und Umweltschutzorganisationen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg gut und schickt die Sache zur neuen Beurteilung zurück. Im Rahmen einer gesamthaften Interessenabwägung sind die Eignung des Standorts Schwyberg sowie mögliche Varianten und Alternativen vertieft zu prüfen. Verstärkt miteinzubeziehen sind dabei auch die Interessen des Landschafts-, Biotop- und Artenschutzes.

Link: Urteil vom 26. Oktober 2016 (1C_346/2014) im Volltext

BFE: 3. Vergleichsstudie zu Energieversorgungsunternehmen

Medienmitteilung BFE: Wie gut sind die schweizerischen Energieversorgungsunternehmen darauf vorbereitet, den Anteil an erneuerbaren Energie zu erhöhen und die Energieeffizienz zu steigern? Antworten darauf liefert eine vom Bundesamt für Energie (BFE) in Auftrag gegebene Studie, welche Strategien, Produkte und Dienstleistungen der Stromversorger in einem Benchmarking vergleicht. 66 Stromlieferanten haben an dieser nach 2014 und 2015 zum dritten Mal durchgeführten Vergleichsstudie teilgenommen.

Klimakonferenz: Bundesrat genehmigt Mandat der Schweizer Delegation

Medienmitteilung vom 26. Oktober 2016: Die 22. Klimakonferenz findet vom 7. bis 18. November 2016 in Marrakesch (Marokko) statt. Sie wird sich hauptsächlich mit den Modalitäten der Umsetzung des im Dezember 2015 in Paris angenommenen Klimaschutz-Abkommens befassen. Entsprechend dem vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 genehmigten Mandat wird sich die Schweizer Delegation für die Verabschiedung robuster und wirksamer Regeln einsetzen, mit denen das Ziel einer Begrenzung des globalen Anstiegs der Temperaturen um weniger als zwei Grad eingehalten werden kann. Bundesrätin Doris Leuthard wird am 16. und 17. November 2016 am Ministertreffen teilnehmen. ...

Bundesrat will keine Steuerentlastung der Einspeisevergütungen

Medienmitteilung vom 12. Oktober 2016: Der Bundesrat hat heute den Bericht „Steuerbelastung – Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien“ gutgeheissen. Fazit dieses Berichts ist, dass eine steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen nicht zu empfehlen ist. Dies insbesondere, weil dadurch steuerliche Grundprinzipien verletzt sowie bei Bund, Kantonen und Gemeinden steuerliche Mindereinnahmen entstehen würden. Der Bericht erfüllt das Postulat 11.3561 von Nationalrat Jacques Bourgeois vom 15. Juni 2011 „Steuerbelastung - Optimierung der Förderung erneuerbarer Energien“. Im Bericht nicht berücksichtigt wurden die im Rahmen der Energiestrategie 2050 geplanten Neuerungen, mit denen das bestehende Fördersystem weiterentwickelt und optimiert werden soll. ...

Bundesrat und Parlament empfehlen Ablehnung der Atomausstiegsinitiative

Medienmitteilung vom 11. Oktober 2016: Am 27. November 2016 entscheiden Volk und Stände über die Atomausstiegsinitiative. Diese will den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz verbieten und die Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke begrenzen. Beznau I und II sowie Mühleberg müssten 2017 abgeschaltet werden, Gösgen 2024 und Leibstadt 2029. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil sie zu einer übereilten Abschaltung der Schweizer Kernkraftwerke führen würde. Der wegfallende Strom könnte nicht rasch genug mit Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden, sagte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. Der Bundesrat setzt auf einen Ausstieg aus der Kernenergie, der mit dem Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien und der Stromnetze Schritt hält. Das verschafft der Schweiz die für den Umbau der Energieversorgung nötige Zeit. ...

UniSG veröffentlicht erste Analyse zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS)

Die Reduktion des Stromverbrauchs und der energiebedingten CO2-Emissionen sowie die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien sind die zentralen Ziele der «Energiestrategie 2050». Um die Klima- und Energieziele des Bundes wirksamer und kostengünstiger zu erreichen, will der Bundesrat das heutige Fördersystem ab 2021 durch ein auf Klima- und Stromabgaben basierendes Lenkungssystem ablösen. Gegenstand dieses Buches bildet entsprechend der vom Bundesrat am 28. Oktober 2015 vorgeschlagene Verfassungsartikel zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS); dieser wird vornehmlich aus rechtswissenschaftlicher Sicht untersucht, ergänzt mit den notwendigen transdisziplinären Bezügen zur Ökonomie und den möglichen -realpolitischen Verwirklichungshindernissen. Das Buch skizziert die Problemstellungen beim Erlass der Folgeordnung zum KELS-Artikel, unter Einbezug der geplanten Abfederungsmassnahmen sowie der komplexen Wechselwirkungen der Klima- und Strom-abgaben mit den wohl notwendigen ergänzenden Reduktionsmassnahmen.

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Die wichtigsten Entscheide zur Energiestrategie

Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 bereinigt.

Die wichtigsten Entscheide:

Der Bau neuer AKW wird verboten, bestehende Anlagen dürfen so lange am Netz bleiben, wie die Aufsichtsbehörde ENSI sie als sicher einstuft. Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie von der Atomausstiegs-Initiative formal entkoppelt. Damit beginnt die Referendumsfrist zu den Gesetzesänderungen schon vor der Abstimmung zur Initiative zu laufen.

Ein Teil des Atomstroms soll durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden. Im Jahr 2020 soll die durchschnittliche Jahresproduktion von Strom aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft bei mindestens 4,4 und im Jahr 2035 bei mindestens 11,4 Terawattstunden liegen (heute sind es 3 TWh). Für Strom aus Wasserkraft liegt der Zielwert bei mindestens 37,4 TWh im Jahr 2035.

Künftig werden Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 1 mW nicht mehr gefördert. Investitionsbeiträge für Erweiterungen oder Erneuerungen erhalten künftig indes auch kleine Wasserkraftwerke mit einer Leistung ab 300 kW sowie grosse mit einer Leistung über 10 mW, letztere auch für neue Anlagen.

Bestehende Grosswasserkraftwerke erhalten neu Subventionen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Vorgesehen ist eine Prämie von maximal 1 Rappen pro kWh, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert werden soll.

Die KEV soll zu einem Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umgebaut werden. Zum Erlös aus dem Stromverkauf kommt eine technologiespezifische Einspeiseprämie hinzu, mit welcher der ökologische Mehrwert abgeglichen wird. Gefördert werden so bestimmte Wasserkraftanlagen, Photovoltaik-Anlagen ab einer bestimmten Mindestgrösse sowie Anlagen zur Stromproduktion aus Windenergie, Geothermie und Biomasse. Kleine Photovoltaik-Anlagen werden mit Einmalvergütungen unterstützt. Auch Biomasse-Anlagen können Investitionsbeiträge in Anspruch nehmen.

Die zukünftige Obergrenze für den Netzzuschlag liegt bei 2,3 Rappen pro KWh (heute sind es 1,5 Rappen).

Die Förderung erneuerbarer Energien wird zeitlich befristet. Die sogenannte Sunset-Klausel legt fest, dass ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden. 2031 sollen auch Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge gestoppt werden.

Die Nutzung erneuerbarer Energien wird zum nationalen Interesse erklärt. Neu gelten die Schutz- und Nutzungsinteressen für Anlagen ab einer bestimmten Grösse als gleichrangig. Ziel ist, dass Windturbinen oder Wasserkraftwerke künftig auch in Naturschutzgebieten gebaut werden können. Die Kantone müssen in ihren Richtplänen festhalten, welche Gebiete sich für die Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie eigenen. Sie können auch festhalten, welche Gebiete grundsätzlich freizuhalten sind.

Damit die Stromversorgung rasch umgebaut werden kann, müssen die Kantone rasche Bewilligungsverfahren vorsehen. Zudem werden die Rechtsmittelwege beschränkt. Wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, können Beschwerden betreffend die Plangenehmigung von Starkstrom- und Schwachstromanlagen nicht mehr bis vor Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent sinken, gemessen am Stand des Jahres 2000. Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 3 Prozent und bis 2035 um 13 Prozent sinken.

Damit umweltfreundlichere Autos eingeführt werden, gelten strengere Regeln für Autoimporteure.

Der Bundesrat kann Vorgaben zur Einführung intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher machen. Er kann die Netzbetreiber dazu verpflichten, intelligente Messysteme (Smart Meter) zu installieren.

Stromintensive Unternehmen wird der Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien wie bisher zurückerstattet. Anders als heute sind die Unternehmen aber nicht mehr verpflichtet, einen Teil des Geldes für Energieeffizienz-Massnahmen einzusetzen.

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Solarenergie produzieren und Ortsbild erhalten

Medienmitteilung BAK: Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat ein Pilotprojekt lanciert, das die Produktion von Solarenergie und den Schutz von Ortsbildern besser aufeinander abstimmt. In Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf und der Stadt Carouge erarbeitet ein interdisziplinäres Team in den kommenden zwölf Monaten eine Gesamtplanung für die Stadt Carouge, in der intakte Ortsbilder geschont und gleichzeitig geeignete Strategien zur optimalen Förderung von Solarenergie aufgezeigt werden. Diese Planung kann in der Folge auf vergleichbare Gemeinden in der Schweiz übertragen werden.

Vernehmlassung Revision Kernenergieverordnung (Langzeitbetriebskonzept)

Das Bundesamt für Energie hat die Vernehmlassung zur Revision der Kernenergieverordnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 03.11.2016.

Durch die Revision des bestehenden Artikels 34 sowie des neuen Artikels 34a wird die zeitliche Koordination der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und des Sicherheitsnachweises geregelt sowie die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke festgelegt.