Konzept Windenergie

Status

Der Bund ersetzt die "Empfehlung zur Planung von Windenergieanlagen" (von 2010) durch ein raumplanungsrechtliches "Konzept Windenergie" (gestützt auf Art. 13 RPG). Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat den Entwurf des Konzepts am 22. Oktober 2015 bei den Kantonen in die Anhörung gegeben. Diese dauerte bis am 29. Januar 2016. Bis Mitte 2016 wurden die Eingaben ausgewertet und die Dokumente überarbeitet. Der Bundesrat hat das Konzept nun am 28. Juni 2017 verabschiedet.

Eine von der Vogelwarte Sempach im Auftrag des BFE erstellte und im November 2016 publizierte Studie hat pro Windenergieanlage (WEA) pro Jahr einen Medianwert von 20,7 Vogelopfern ermittelt.

Eine im Dezember 2016 publizierte Studie des VBS äussert sich zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Flugsicherheit und die Luftraumüberwachung rund um den Militärflugplatz Payerne.

Am 18. Dezember 2017 hat das BAKOM Erläuterungen zur friedlichen Koexistenz zwischen Windkraftanlagen und Richtfunktstrecken publiziert.

Das Konzept Windenergie soll an das neue Energiegesetz und die zugehörige Verordnung angepasst werden. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat den Entwurf des entsprechend angepassten Konzepts am 21. Mai 2019 in die Anhörung und öffentliche Mitwirkung gegeben.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 das angepasste Konzept Windenergie verabschiedet.

 

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Aktuelle Entwicklungen


Inhalte

Die Kompetenz zur Ausscheidung von Gebieten für Windenergienutzung liegt bei den Kantonen. Das behördenverbindliche "Konzept Windenergie" des Bundes stellt die Bundesinteressen, welche bei der Planung von Windenergieanlagen von besonderer Bedeutung sind, zusammen und will aufzeigen, wie diese zu berücksichtigen sind. Das Konzept soll auch als Grundlage für kantonsübergreifende Windenergie-Planungen dienen.

Der Bund hat sein Konzept Windenergie angepasst, da sich mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes im Jahr 2018 die Handlungsspielräume der Kantone bei Planungen von Windenergieanlagen verändert, teilweise auch erweitert haben. Das Konzept Windenergie dient Planungs- und Projektträgern als Entscheid- und Planungshilfe.

Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft

Sofern EVUs Windenergieanlagen in der Schweiz planen, werden sie inskünftig das Konzept des Bundes als Rahmenbedingung und Entscheidhilfe berücksichtigen müssen. Folgende allgemein Planungsgrundsätze sieht das Konzept vor:

  • Räumliche Konzentration von Windenergieanlagen (Anzahl Standorte möglichst gering halten);

  • In Gebieten mit überdurchschnittlichem erwartetem Windenergieertrag erhält das Interesse an der energetischen Nutzung des Windpotentials ein besonderes Gewicht;

  • Neuerschliessungen mit wenig Potential und negativen ökolog. Auswirkungen sind zu vermeiden;

  • Interessenkonflikte zwischen geplanten Windenergiestandorten und anderen Bundesinteressen (namentlich Raumplanung, Landschafts-, Natur- und Heimatschutz, Artenschutz sowie relevante technische Anlagen in der Kompetenz des Bundes) sind unter Einbezug der betroffenen Bundesstellen zu beurteilen;

  • Auflagen zum Betrieb, wenn Konflikte zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen nicht anders entschärft werden können;

  • Kleinanlagen nur in speziellen Situationen in Betracht zu ziehen (z.B. bei fehlendem Netzanschluss);

  • Erneuerung von bestehenden Anlagen (Repowering) ist anzustreben;

  • Rückbau bei Ausserbetriebnahme von Windenergieanlagen.

Der im Rahmen der Studie der Vogelwarte Sempach ermittelte Medianwert von 20,7 Vogelopfer pro WEA pro Jahr liegt über dem bisher im Rahmen der Vorsorge anvisierten Schwellenwert von 10 Schlagopfer pro WEA pro Jahr. Gestützt auf die Studie sowie weitere noch zu erhebende Grundlagen sollen Betriebseinschränkungen künftig aber präziser angepasst und der Produktionsverlust der WEA verringert werden können.

Die Studie des VBS zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Flugsicherheit und Luftraumüberwachung rund um den Militärflugplatz Payerne kommt zum Schluss, dass Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe zwischen 100 - 150 m z.T. weit umfangreichere Ausschluss- und Vorbehaltsgebiete bedingen, als dies heute vorgesehen ist. Diese Ergebnisse, welche Eingang in das Konzept Windenergie des Bundes finden sollen, stellen aktuelle Planungen von Windkraftprojekten in den Kantonen Waadt, Freiburg, Neuenburg und Bern in Frage.

Die Erläuterungen des BAKOM betreffen Koexistenz zwischen Windkraftanlagen und Richtfunktstrecken enthalten technische Aspekte zur Abschätzung von Störungsrisiken von Windkraftanlagen auf Richtfunkstrecken.

Das Konzept Windenergie als Entscheid- und Planungshilfe für Planungs- und Projektträger enthält behördenverbindliche Aussagen. Die Kompetenz der Kantone, Gebiete oder Standorte festzulegen, die sich für die Windenergienutzung eignen, bleibt dabei erhalten. Die neue Energiegesetzgebung wirkt sich auf den Umgang mit Gebieten und Objekten aus, die gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz geschützt sind. Entsprechend macht nun auch das Konzept Windenergie deutlich, dass einerseits in Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Objekte) unter bestimmten Voraussetzungen Windenergieanlagen realisiert werden können und andererseits der Bau solcher Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung ausgeschlossen ist.

Weiterführende Informationen / Publikationen

  • BFE, Windatlas (2016)

  • Raumplanungsrechtliche Anforderungen an die Standortwahl von Energieunternehmen (Vorträge 2015 & 2016)

<SW/PH/30. September 2020>