Bewirtschaftungsverordnungen Gas

Status

Zur Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage hat der Bundesrat am 24. August 2022 verschiedene Varianten von Verbrauchseinschränkungen und Verboten sowie die Grundsätze für eine Kontingentierung diskutiert.

Am 31. August 2022 hat der Bundesrat das Bewirtschaftungskonzept für den Fall einer Gasmangellage mit zwei Verordnungsentwürfen in öffentliche Konsultation gegeben.

Der Bundesrat hat am 16. September 2022 die Luftreinhalte-Verordnung und die CO2-Verordnung angepasst, um bei Zweistoffanlagen den Umstieg von Öl auf Gas zu erleichtern. Dies da beim Einsatz von Öl mehr Stickoxide und CO2-Emissionen entstehen. Der Bundesrat hat die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizölbetrieb anlässlich seiner Sitzung vom 23. September 2022 auf den 1. Oktober 2022 empfohlen .

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2022 die Verordnungsentwürfe für den Fall einer Gasmangellage veröffentlicht. Gegenständlich sind eine Verordnung über Verbote und Beschränkungen der Verwendung von Gas, eine Verordnung über die Kontingentierung des Gasbezugs und eine Umschaltverordnung von Zweistoffanlagen. Tritt eine schwere Gasmangellage ein, werden diese Verordnungsentwürfe an die dann bestehende Situation angepasst.

Der Bundesrat hat am 16. November 2022 die Ergebnisse der Konsultation zu den Verordnungsentwürfen zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Die Grundprinzipien des in den Verordnungsentwürfen enthaltenen Bewirtschaftungskonzepts stiessen in der Konsultation auf Zustimmung. Im Falle einer schweren Gasmangellage würden die Verordnungsentwürfe an die dann bestehende Situation angepasst.

Mit Beschluss vom 29. September 2023 hat der Bundesrat die angeordnete Pflicht zur Haltung einer Wintergasreserve verlängert.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 erneut ein freiwilliges Gassparziel für den Winter 2024/2025 festgelegt.

Der Bundesrat hat die Pflicht zur Haltung einer Gasreserve für die Schweiz an seiner Sitzung vom 13. September 2024 um einen weiteren Winter verlängert.

 

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Inhalte

Zur Reduktion des Gasverbrauchs in Mangellagen stehen nebst der Umstellung von Zweistoffanlagen von Gas auf Öl nur nachfrageseitige Bewirtschaftungsmassnahmen zur Verfügung. Im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage will der Bundesrat per Verordnung zuerst die Umstellung von Zweistoffanlagen anordnen (vgl. Verordnungsentwurf). Sollte dies nicht ausreichen, um der Mangellage zu begegnen, würden Verbrauchsbeschränkungen und Verbote bestimmtert Verwendungszwecke erlassen (vgl. Verordnungsentwurf Verbrauchsbeschränkungen Gas und Verordnungsentwurf Verbote). Reduktionspotenzial sieht der Bundesrat beim Heizen (Raumtemperatur) sowie im Verbot von nicht lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen (Verwendung von Gas in Sport-, Freizeit-, Wellnesseinrichtungen oder etwa zur Beheizung von Terrassen). Die Verbrauchseinschränkungen und Verbote sollen verhindern, dass eine Kontingentierung, welche mit massiven nachteiligen Folgen für die Volkswirtschaft verbunden wäre, vorgenommen werden muss.

Reichen die Massnahmen immer noch nicht aus, soll der Gasverbrauch mit einer Kontingentierung von Einstoffanlagen gesenkt werden. Auch dies würde auf dem Verordnungsweg geschehen. Die stufenweise Kontingentierung würde alle Verbraucher mit Ausnahme der geschützten Verbraucher (Privathaushalte und die grundlegenden sozialen Dienste, d.h. Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Polizei, Feuerwehr, Trinkwasser- und Energieversorgung, Abwasserreinigung, Abfallentsorgung sowie das Freihalten von Weichenanlagen der Bahn vor Schnee und Eis) betreffen. Der Bundesrat würde den Kontingentierungssatz zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung festlegen, basierend auf der Schwere der Mangellage, fest. Die Kontingentierungsperiode beträgt grundsätzlich einen Monat. Vgl. Faktenblatt BFE.

Im Rahmen der Konsultation wurde ein neues Instrument vorgeschlagen, das die kurzfristige Abschaltung von Grossverbrauchern erlaubt. Damit soll innert 24 Stunden die Einsparung grosser Energiemengen erzielt werden. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, Abgeltungsmöglichkeiten und die Überwälzung der dadurch entstehenden Kosten auf die Gastarife zu prüfen.

Seit Mai 2022 sind die Gasversorger verpflichtet, Winterreserven in ausländischen Gasspeichern anzulegen. Diese entsprechen rund 15 % des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz. Aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten in der europäischen Gasversorgung verlängert und optimiert der Bundesrat diese vorsorgliche Massnahme für den Winter 2023/34 und richtet sie zudem auf den Winter 2024/25 aus. Der Auftrag geht an die fünf Regionalgesellschaften, auch für den dritten Winter seit Beginn der russischen Militäraggression Gasreserven anzulegen.

Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft

Mit der Überwachung und Kontrolle der per Verordnungen allfällig angeordneten Kontingentierungen soll die neu gebildete Kriseninterventionsorganisation (KIO) betraut werden. Die KIO wird beim Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) angesiedelt und bildet das Pendent zur Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL). Die Gasbranche wird damit direkt in die Krisenbewältigung und den Vollzug von Bewirtschaftungsmassnahmen involviert.

Weiterführende Informationen / Publikationen

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<SW/ 30. September 2023>