Bundesverwaltungsgericht muss Einsichtsrecht betr. KEV-Entscheide neu beurteilen

Mit Entscheid vom 21. Juni 2017 (1C_532/2016) hat das Bundesgericht die Frage, ob Swissgrid Dritten gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltng (Öffentlichkeitsgesetz) Einsicht in die Listen bereits bewilligter KEV-Entscheide gewähren muss, zur Neubeurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Es hiess damit eine Beschwerde der Vereinigung Freie Landschaft Schweiz gut. Das Bundesgericht argumentierte, dass Swissgrid dem Öffentlichkeitsgesetz in Bezug auf KEV-Entscheide im Grundsatz unterstehe. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich daher im Sinne einer Neubeurteilung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im betreffenden Einzelfall spezialgesetzliche Regelungen oder eine Ausnahme vom Grundsatz des Zugangsrechts zu amtlichen Dokumenten vorliegen oder nicht. Ausserdem wäre in einem zweiten Schritt der Umfang des Einsichtsrechts zu bestimmen. Diesfalls könnten interessierte Kreise und Opponenten bereits zu einem sehr frühen Stadium, mitunter weit vor dem eigentlichen Baubewilligungsverfahren, Kenntnis über geplante Produktionsanlagen für erneuerbare Energien erlangen.

Reduziertes Ausschlussgebiet für Windenergieanlagen in Payerne

Medienmitteilung Bundesrat: Das VBS hat Ende Juni 2017 eine überarbeitete Fassung der armasuisse Studie über die Auswirkungen von Windenergieanlagen in der Nähe des Militärflugplatzes Payerne veröffentlicht. Die erste, im Dezember 2016 veröffentlichte Studie, eröffnete den Weg für Gespräche zwischen dem VBS und den betroffenen Kantonen und Projektträgern. Einige Kompromisse konnten gefunden werden. Das Ausschlussgebiet für Windenergieanlagen um den Militärflugplatz Payerne wurde reduziert.

Bundesrat verabschiedet Konzept Windenergie

Medienmitteilung Bundesrat: An seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der Bundesrat das Konzept Windenergie verabschiedet. Es legt fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind und zeigt mögliche Räume mit Potenzial zur Nutzung von Windenergie auf. Planungs- und Projektträger verfügen damit über eine Entscheid- und Planungshilfe.

BR: Ergänzende Vernehmlassung zur RPG-Revision

Medienmitteilung Bundesrat: Zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) führte der Bundesrat vom Dezember 2014 bis Mai 2015 eine Vernehmlassung durch. Im Zuge der anschliessenden Vertiefungsarbeiten wurde insbesondere der Planungs- und Kompensationsansatz entwickelt, der den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Spielraum verschaffen soll. Da dieser Ansatz für die Raumentwicklung ausserhalb der Bauzonen sehr bedeutend ist, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 beschlossen, eine weitere Vernehmlassung zu RPG 2 durchzuführen.

BR: Präzisierung BLN-Inventar soll Handhabung erleichtern

Medienmitteilung BR: Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst die typischsten und wertvollsten Landschaften der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2017 die Revision des Inventars und der dazugehörigen Verordnung gutgeheissen. Die 162 Objekte des Inventars sind neu im Detail beschrieben, und die Gründe für ihre nationale Bedeutung sowie die spezifischen Schutzziele wurden präzisiert. Diese Ergänzungen verbessern die Handhabung des Inventars auf Bundes- und Kantonsebene sowie seine Wirksamkeit.

Die Landschaften und Naturdenkmäler, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst sind, zählen zum landschaftlichen Erbe der Schweiz. Sie prägen ausserdem die regionale Identität und sind ein bedeutendes touristisches Kapital. Als beliebte Erholungsräume tragen Sie überdies zur Gesundheit der Bevölkerung bei.

Im Zentrum der Revision des Inventars und der entsprechenden Verordnung steht die grundlegende Überarbeitung der Umschreibungen der 162 Inventarobjekte. Die einzelnen Objekte sind neu viel umfassender beschrieben. Die nationale Bedeutung der Objekte wird präziser begründet, die Merkmale der einzelnen Landschaften werden im Detail beschrieben, und es werden objektspezifische Schutzziele formuliert. Mit der Revision werden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) umgesetzt und der vom Bundesrat erteilte Auftrag erfüllt.

Dank der Präzisierungen wird die Sicherheit beim Vollzug und in der Planung erheblich verbessert. Die zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden verfügen künftig über bessere Grundlagen für die Beurteilung von Vorhaben, die BLN-Objekte betreffen. Die Interessenabwägung wird erleichtert, und Bewilligungsverfahren werden beschleunigt.

Die Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) wurde entsprechend geändert. Sie schafft namentlich eine Rechtsgrundlage für die Nachverfolgung und Wirkungskontrolle der getroffenen Massnahmen.

Das BLN und die totalrevidierte Verordnung treten am 1. Juni 2017 in Kraft.

BFE: Zugvögel und Windenergie

Medienmitteilung BFE: Kollisionen von Vögeln mit Windenergieanlagen (WEA) gehören zu den grössten Kritikpunkten bezüglich der Nutzung von Windenergie. Um die Auswirkungen von WEA auf Zugvögel zu beurteilen, müssen sowohl die Anzahl der insgesamt an einer WEA vorbeiziehenden Vögel als auch die Anzahl der dabei verunglückenden Vögel (Schlagopfer) bekannt sein. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat im Auftrag des Bundesamts für Energie die international erste Studie erstellt, die diese Fragestellung beantwortet. Dazu wurde am Standort Le Peuchapatte (Jura) parallel zur systematischen Suche nach Schlagopfern auch die Intensität des Vogelzugs mittels eines kalibrierten Radargeräts gemessen. Pro Windenergieanlage wurde dabei ein Medianwert von 20,7 Vogelopfern pro Jahr ermittelt.

BGer: Kleinwasserkraftwerk in der Schlucht von Covatanne/VD muss neu beurteilt werden

Medienmitteilung Bundesgericht: Beschwerde gegen Verweigerung der Bewilligungen zum Betrieb eines Kleinwasserkraftwerks im Kanton Waadt gutgeheissen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligungen zum Betrieb des geplanten Kleinwasserkraftwerks in der Schlucht von Covatanne im Kanton Waadt gut. Dass das Kleinwasserkraftwerk nur relativ wenig Strom produzieren würde, stellt aufgrund der geringen Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Umwelt keinen ausreichenden Grund dar, um auf das Projekt zu verzichten. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt muss neu entscheiden und dabei insbesondere ergänzend die Wirtschaftlichkeit des Projekts prüfen.

Die Begründung zum Urteil vom 23. November 2016 (1C_231/2015) liegt noch nicht vor.

7. ElCom-Forum in Winterthur

Medienmitteilung ElCom: Heute, am 18. November 2016, findet in Winterthur die siebte Auflage des ElCom-Forums statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Strombranche legen ihre Sicht zum Thema Versorgungssicherheit dar und debattieren an einer angeregten Podiumsdiskussion über die Zukunft der Stromversorgung. Klar ist: Die Herausforderungen sind und bleiben gross.

BGer: Beschwerden gegen Windparkzone Schwyberg gutgeheissen

Medienmitteilung des Bundesgerichts: Windpark-Projekt Schwyberg: Beschwerde von Natur- und Umweltschutzorganisationen gutgeheissen

Die vorgesehene Spezialzone für das Windpark-Projekt auf dem Schwyberg im Kanton Freiburg erfüllt die bundesrechtlichen Anforderungen nicht. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von vier Natur- und Umweltschutzorganisationen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg gut und schickt die Sache zur neuen Beurteilung zurück. Im Rahmen einer gesamthaften Interessenabwägung sind die Eignung des Standorts Schwyberg sowie mögliche Varianten und Alternativen vertieft zu prüfen. Verstärkt miteinzubeziehen sind dabei auch die Interessen des Landschafts-, Biotop- und Artenschutzes.

Link: Urteil vom 26. Oktober 2016 (1C_346/2014) im Volltext

Entso-E veröffentlicht "Electricity in Europe 2015"

Der Entso-E hat einen Überblick über Verbrauch, Erzeugung und Austausch von Energie in den Netzen seiner 41 Mitglieder in 34 Ländern für das Jahr 2015 veröffentlicht. Hierin werden unter anderem Entwicklungen im Vergleich zur Vorjahresperiode dargestellt:

Der Energieverbrauch im Entso-E-Gebiet stieg um 1.4 %, was durch kältere Temperaturen zu Jahresbeginn und einen leichten wirtschaftlichen Aufschwung erklärt wird. Wegen niedrigerer Niederschlagsmengen lag die Produktion aus Wasserkraft 6.5% unter derjenigen des Vorjahres. Die Stillegung von Kernkraftwerken in Deutschland und Grossbritannien haben zu einer Reduktion der Kernenergieproduktion in Höhe von 2.66% beigetragen. Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien stieg um 24.5%, hauptsächlich durch den Zubau von Windenergieanlagen. In Kompensation der niedrigeren Produktion aus Wasser- und Kernkraft stieg jedoch der Verbrauch fossiler Energieträger um 1.2%.

In der Schweiz wurden 98.7% des nationalen Verbrauchs aus einheimischer Produktion gedeckt. 15.5% der Produktion wurden exportiert.

Electriyity in Europe 2015

Bundesrat legt Netzzuschlag 2017 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde fest

Medienmitteilung: Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 1. Januar 2017 einen Zuschlag von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt. Er schöpft damit das gesetzlich festgelegte Maximum aus. Trotz der Erhöhung um 0,2 Rp./kWh gegenüber dem Jahr 2016 kann die Warteliste mit rund 40’000 Photovoltaik-, Wind- oder Biomasse-Anlagen nur unwesentlich abgebaut werden. Die zusätzlichen Mittel fliessen grösstenteils in Projekte, die bereits seit längerer Zeit über eine Förderzusage verfügen. Das bedeutet auch, dass neue Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nicht mehr berücksichtigt werden können. Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) werden aber weiterhin ausbezahlt.

Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene Netzzuschlag fliesst in den so genannten Netzzuschlagsfonds: 2016 werden es mit dem aktuellen Netzzuschlag von 1.3 Rp./kWh rund 740 Millionen Franken sein. Mit diesem Fonds werden die KEV, die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Risikogarantien für Geothermie-Projekte, die Mehrkostenfinanzierung, die Gewässersanierungsmassnahmen sowie die Vollzugskosten finanziert.

9 Franken mehr pro Haushalt und Jahr
Um die langfristige Liquidität des Netzzuschlagsfonds weiterhin zu gewährleisten, erhöht der Bundesrat per 1. Januar 2017 den Netzzuschlag auf das im Energiegesetz festgelegte Maximum von 1,5 Rp./kWh. Die Belastung für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4’500 kWh steigt damit um 9 Franken auf 67,50 Franken pro Jahr (2016: 58,50 Franken). Stromintensive Grossverbraucher können wie bis anhin die Rückerstattung des Netzzuschlags beantragen, sofern sie eine Zielvereinbarung zur Steigerung ihrer Energieeffizienz mit dem Bund abschliessen.

Tausende Projekte gefördert – Tausende weiterhin auf der Warteliste

Seit 2009 wird in der Schweiz der Zubau von Stromproduktionsanlagen aus neuen erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Biomasse, Windkraft, Kleinwasserkraft, Geothermie) staatlich gefördert. Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Dieser Zuschlag ist im geltenden Energiegesetz auf 1,5 Rp./kWh begrenzt. Der Bundesrat hat diesen Zuschlag seit 2009 jeweils bedarfsgerecht festgelegt. Von 2009 bis 2013 lag er bei 0,45 Rp./kWh. 2014 stieg er auf 0,6 Rp./kWh, 2015 auf 1,1 Rp./kWh und 2016 auf 1,3 Rp./kWh.

Aus dem so geäufneten Netzzuschlagsfonds werden derzeit (Stand 31.03.2016) KEV-Vergütungen für insgesamt 10’578 Photovoltaik-, 31 Wind-, 490 Kleinwasserkraft- und 272 Biomasse-Anlagen ausbezahlt. Diese Anlagen produzieren pro Jahr rund 3,2 TWh Strom. Zusätzlich wurde mit der Revision des Energiegesetzes per 1. Januar 2014 das Instrument der Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen geschaffen, die 20 bis 30% der Investitionskosten erstattet. Bis jetzt (Stand 31.03.2016) wurden 13‘238 solcher Einmalvergütungen ausbezahlt mit einer Gesamtsumme von 138 Millionen Franken. Der Grossteil der durch die Erhöhung des Netzzuschlags zusätzlich generierten Gelder fliesst in Anlagen, die bereits seit längerem über eine Zusage für die KEV verfügen, aber aufgrund von langjährigen Bewilligungsverfahren erst jetzt in Betrieb gehen.

Dank der Erhöhung des Netzzuschlags können auch einige neue Anlagen in die KEV aufgenommen werden: Im Juli 2016 erhalten 1’139 Photovoltaik-, 7 Biomasse-, 19 Kleinwasserkraft- und eine Geothermie-Anlage eine Förderzusage. Die Gesamtsumme für diese Einspeisevergütungen beträgt pro Jahr rund 47 Millionen Franken. Die Warteliste für Photovoltaik-Anlagen kann dadurch bis und mit Anmeldedatum vom 8. November 2011 abgebaut werden.

Weiter ermöglicht die Erhöhung des Netzzuschlags in diesem Jahr die Auszahlung von rund 5’000 zusätzlichen Einmalvergütungen an die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW Leistung. Derzeit zahlt Swissgrid jeden Monat rund 800 Einmalvergütungen aus. Allerdings gibt es auch hier längere Wartezeiten: Momentan beträgt diese 9 Monate ab Einreichen der vollständigen Unterlagen.
 
KEV-Warteliste kann nicht vollständig abgebaut werden

Rund 40’000 Projekte befinden sich derzeit auf der Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung, monatlich melden sich rund 1’000 Projekte neu an. Die heute gesetzlich zur Verfügung stehenden Fördermittel reichen bei weitem nicht aus, um die gesamte Warteliste abzubauen. Klar ist, dass die Mittel zur Finanzierung der Einspeisevergütungen 2018 vollständig ausgeschöpft sein werden und spätestens ab diesem Zeitpunkt keine neuen KEV-Förderzusagen für Projekte auf der Warteliste mehr möglich sind. Bis dahin kann die Warteliste nur noch minimal abgebaut werden. Die Kontingente für 2017 stehen noch nicht fest; deren Grösse ist von der Marktsituation abhängig. Neue Anmeldungen für die KEV können nicht mehr berücksichtigt werden.

Energiestrategie 2050 würde einen weiteren Abbau der Warteliste ermöglichen

Die Energiestrategie 2050, die derzeit im Parlament beraten wird und frühestens 2018 in Kraft treten könnte, sieht eine Erhöhung des Netzzuschlags auf 2,3 Rp./kWh vor. Diese zusätzlichen Mittel würden einen weiteren Abbau der Warteliste ermöglichen. Allerdings werden auch dann nicht alle Anlagen auf der Warteliste finanziell gefördert werden können. Dies auch deshalb, weil das Parlament in seinen Beratungen bereits festgelegt hat, die Einspeisevergütung fünf Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Gesetzes einzustellen und die Mittel für die KEV bei 2,3 Rp./kWh zu deckeln. 

Für Projektanten ist Folgendes wichtig:
(siehe auch beiliegende Informationen zur KEV und zur Einmalvergütung):

  • Wer sich heute neu für die KEV anmeldet, kann mit dem aktuellen geltenden Kostendeckel von 1,5 Rp./kWh nicht in das Fördersystem aufgenommen werden.
  • Von den Projekten, die bereits heute auf der Warteliste sind, können im besten Fall nur noch wenige ins Fördersystem aufgenommen werden.
  • Projektanten von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW wird empfohlen, sich für die Einmalvergütung zu entscheiden. Zur Zeit zahlt Swissgrid jeden Monat rund 800 Einmalvergütungen aus. Allerdings gibt es auch hier längere Wartezeiten: Momentan beträgt diese 9 Monate ab Einreichen der vollständigen Unterlagen zur Inbetriebnahme.
  • Projektanten, die ihre Anlage nicht mehr realisieren möchten, werden gebeten, ihren Antrag bei der Swissgrid zurückzuziehen.

Die Hälfte des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammt aus Wasserkraft

Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu 54 Prozent aus erneuerbaren Energien: zu 49% aus Wasserkraft und zu rund 5% aus Photovoltaik, Wind und Biomasse. 26% stammen aus Kernenergie und rund 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 18% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2014.

Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose, siehe Kasten) werden statt bisher alle zwei Jahre neu jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die heute publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferung 2014. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigen sich einige Änderungen:

  • 49% des im Jahr 2014 gelieferten Stroms wurden in Wasserkraftwerken produziert (2013: 51%). Die Wasserkraft wurde zu 88% (2013: 84%) in der Schweiz produziert.
  • 26% (2013: 30%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (38%). Die gelieferte Kernenergie stammt zu 89% aus der Schweiz.
  • 18% (2013: 13%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern, das heisst, dass die Herkunft dieses Stroms aus buchhalterischen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Der deutliche Anstieg dürfte darauf zurückzuführen sein, dass auf dem europäischen Markt vermehrt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschafft wird, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen.
  • Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt stetig zu, von 3.8% (2013) auf 4.7% im Jahr 2014. Davon wurden 86% in der Schweiz produziert und knapp zwei Drittel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.
  • In geringen Mengen stammte der 2014 gelieferte Strom aus Abfällen (1.4%) und fossilen Energieträgern (0.4%).

Mehr Transparenz

Um die Transparenz für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen und die Qualität der Stromkennzeichnung sicherzustellen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit 2013 müssen - mit der Ausnahme von Kleinstanlagen - alle Kraftwerke im Herkunftsnachweissystem registriert sein, welches von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid geführt wird. Zudem verlangt die Energieverordnung von den Lieferanten, dass sie alle vorhandenen Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung einsetzen und einen Anteil der "nicht überprüfbaren Energieträger" von über 20% gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären.

Der Bundesrat hat zudem Anfang 2016 im Bericht "Stromkennzeichnung: Vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen "  aufgezeigt, wie die nicht überprüfbaren Energieträger (Graustrom) vollständig eliminiert werden könnten (siehe Link). Auf Grundlage dieses Berichts könnte das Parlament den Bundesrat mit der Umsetzung der Volldeklaration beauftragen.

www.windatlas.ch zeigt gute Verhältnisse für Windenergie-Standorte

In vielen Regionen der Schweiz weht der Wind so stark und regelmässig, dass er zur Stromproduktion genutzt werden kann. Dies zeigt der neue Windatlas Schweiz, der im Auftrag des Bundesamts für Energie entwickelt worden ist. Er gibt Auskunft über die Windrichtung und -stärke an jedem Standort in der Schweiz und zwar mit einer Auflösung von 100x100 Meter auf fünf Höhenstufen über Grund. Der Windatlas ist damit ein wichtiges Planungsinstrument für Kantone und Investoren zum weiteren Ausbau der Windenergie.

Der neue Windatlas zeigt, dass nicht nur im Jurabogen und den Voralpen, sondern auch in anderen Regionen der Schweiz Windverhältnisse herrschen, die für die energetische Nutzung interessant sind. Windenergie könnte gemäss den Energieperspektiven 2050 bis 2050 7-10% des Schweizer Stromkonsums decken.

Für die Standortplanung von Windenergieanlagen sind die Kantone zuständig. Sie legen in ihren Richtplänen fest, wo Windenergieanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht. Der Windatlas Schweiz ist eine wichtige Grundlage für diese Planungsarbeiten. Insbesondere in Kombination mit den Geodaten zu Ausschluss- und Vorbehaltsgebieten sowie zur Erschliessung durch Strasse und Stromnetz lässt sich auf der Basis von www.windatlas.ch das Potenzial der Windenergie in der Schweiz genauer berechnen.

Der neue Windatlas Schweiz deckt die gesamte Schweiz ab. Er basiert auf langjährigen Klimadaten und lokalen Windmessungen mit einer Auflösung von 100x100 Metern. In fünf Höhenstufen über Grund (50m, 75m, 100m, 125m und 150m) sind Angaben über Windstärke und Windrichtung verfügbar. Gegenüber der Windkarte aus dem Jahre 2011 konnte die Genauigkeit wesentlich verbessert werden, insbesondere im Jurabogen, im Mittelland und in der Ostschweiz.