Medienmitteilung UREK-N: Die Vorlage des Bundesrates zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem KELS (15.072) stellt die zweite Etappe in der Energiestrategie 2050 dar und soll den Übergang vom einem Förder- zu einem Lenkungssystem regeln. Nach ausführlichen Beratungen zur Vorlage beschliesst nun die Kommission einstimmig mit 24 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Grossteil der Kommission bestreitet zwar keineswegs den Nutzen von Lenkungssystemen, beurteilt aber die Instrumente der Klima- und Energielenkung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, als unzureichend, zu wenig differenziert und im aktuellen Marktumfeld wirkungslos. Ein anderer Teil der Kommission ist der Auffassung, die Vorlage sei wirtschaftsschädlich und schade dem Standort Schweiz. Mit Blick auf die Schwierigkeiten der Schweizer Stromproduzenten im gegenwärtigen Marktumfeld, ist sich die Kommission einig, müssten rasch tragfähige Lösungen gefunden werden, die die Probleme sowohl kurz- wie auch langfristig angehen würden. Die Kommission wird sich denn auch umgehend in ihrer Arbeit mit der Frage nach dem geeigneten Modell für den Strommarkt beschäftigen, und im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes, das der Bundesrat Ende Jahr vorlegen soll, wird das Parlament bereits erste wichtige Entscheide zum Klimaschutz fällen.
Ja zum Pariser Klimaübereinkommen
Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, den Bundesrat zu ermächtigen, das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz nach 2020 (16.083) zu ratifizieren. Dabei beschloss sie mit 13 zu 12 Stimmen, das Reduktionsziel der Schweiz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken, definitiv zu übermitteln. Der Beitritt der Schweiz mit einem ambitionierten Ziel sei ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz, ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht. Es müsse jetzt gehandelt werden, um grössere Schäden oder schwere Konflikte aufgrund des Klimawandels möglichst zu vermeiden. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Übereinkommen sein unnötig, die Schweiz könne auch sonst Massnahmen zum Klimaschutz ergreifen, ist sie der Auffassung. Andere Minderheiten möchten das Übereinkommen ratifizieren, aber mit einem Reduktionsziel der Schweiz von 40 respektive 60 Prozent. Der Anteil der Massnahmen im In- und Ausland für die Zielerreichung im Rahmen des Pariser Übereinkommens ist offen und wird in der Totalrevision des CO2-Gesetzes festgelegt.
Die Kommission hat am 30. und 31. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard sowie Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.