BVerwGer äussert sich zur Anschlussgarantie

Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Erschliessung von Gebieten ausserhalb der Bauzone gut und weist die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Energie (BFE) zurück. Das BVGer kommt zum Schluss,  das BFE habe die Anschlussgarantie von Art. 5 Abs. 2 StromVG zu weit ausgelegt und die übrigen berührten Interessen zu wenig berücksichtigt.

ElCom veröffentlicht Mitteilung zu den anrechenbaren Energiekosten

Die Elcom hat eine Mitteilung zur Umsetzung des CKW-Urteils (anrechenbare Energiekosten) publiziert. Hiernach hat eine Analyse der seitens der Verteilnetzbetreiber gemäss Art. 11 Abs. 1 StromVG an die ElCom gelieferten Daten ergeben, dass sich rund 80 Prozent der Verteilnetzbetreiber an die Vorgaben der ElCom ("Durchschnittspreismethode") hielten und somit nicht oder nur unwesentlich von dem Bundesgerichtsurteil betroffen seien. Dies, die fehlende Rechtskraft mehrerer von der ElCom geführter Verfahren im Bereich der allgemeinen Energiekosten, sowie die mögliche Ausserkraftsetzung von Art. 6 Abs. 5 StromVG (rückwirkend per 1. Dezember 2016) nennt die ElCom in ihrer Mitteilung als Gründe dafür, zu einzelnen Detailfragen, welche das Bundesgericht nicht explizit thematisiert hat, keine Stellung zu nehmen.

ENTSO-E: Wintervorschau 2016/17 zeigt angespannte Versorgungssituation in Frankreich

Der ENTSO-E hat seine Prognose zur Versorgungssituation im Winter 2016/17 veröffentlicht. Bei normaler und leicht angespannter Lage wird die Eu hiernach in der Lage sein ihren Energiebedarf zu decken. Allerdings sieht sich Frankreich wegen Sicherheitsüberprüfungen und Wartungsarbeiten an mehreren Reaktoren mit der niedrigsten Energieproduktion aus Kernkraft seit 10 Jahren konfrontiert, was zu einer angespannten Versorgungslage im Zeitraum Dezember bis Februar führt.

Die Situation in Frankreich könnte auch benachbarte Länder berühren. Der benachbarte belgische Übertragungsnetzbetreiber arbeitet eng mit RTE zusammen, um die grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten diesen speziellen Marktbedingungen anzupassen. Beide Übertragungsnetzbetreiber planen bei Bedarf auf Produktionsreserven zurückzugreifen und von Verträgen mit industriellen Konsumenten gebrauch zu machen, die bereit sind ihren Verbrauch zu Spitzenlastzeiten zu unterbrechen.

Im Bereich dergesamten Erzeugungskapazität zeigt die Prognose eine Zunahme an installierter Leistung von 11 GW, hauptsächlich Wind und Solar. Konventionelle Produktionskapazitäten blieben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stabil. Stillgelegte Kapazitäten aus Öl- und Kohleproduktion sind hauptsächlich durch Gas- und Wasserproduktion ersetzt worden.
 

7. ElCom-Forum in Winterthur

Medienmitteilung ElCom: Heute, am 18. November 2016, findet in Winterthur die siebte Auflage des ElCom-Forums statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Strombranche legen ihre Sicht zum Thema Versorgungssicherheit dar und debattieren an einer angeregten Podiumsdiskussion über die Zukunft der Stromversorgung. Klar ist: Die Herausforderungen sind und bleiben gross.

UREK-S: Überwälzung der Kosten der Eigenproduktion

Medienmitteilung UREK-S: Die Energiekommission des Ständerates hat der Stromnetzstrategie einhellig zugestimmt. Sie will den Elektrizitätsunternehmen erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne dabei die Preisvorteile, die sie aufgrund des freien Marktzugangs haben, berücksichtigen zu müssen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich im Rahmen der Beratung der Netzwerkstrategie (16.035) gegen die Durchschnittspreismethode ausgesprochen, die besagt, dass Preisvorteile, welche die Netzbetreiber aufgrund ihres Marktzugangs haben (z. B. günstige Käufe an der Börse), anteilsmässig an die gebundenen Endverbraucher weitergegeben werden müssen. Diese Methode bringt mit sich, dass Elektrizitätsunternehmen die Kosten ihrer Eigenproduktion nicht vollständig den Endverbrauchern anlasten können und sie ihren Strom zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, was die bestehenden finanziellen Probleme gewisser Elektrizitätsunternehmen zusätzlich verschärft. Mit dem Vorschlag der Kommission können die Kosten der Eigenproduktion lediglich auf die gebundenen Verbraucher und die Kosten für den Einkauf auf dem Strommarkt lediglich auf die freien Kunden überwälzt werden. Damit schliesst sie sich der Rechtsauslegung des Bundesverwaltungsgerichts an (Urteil A-1107/2013), dessen Urteil im Juli 2016 vom Bundesgericht aufgehoben wurde (Urteil 2C_681/2015). In diesem Sinne beantragt die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) aufzuheben. In einer Übergangsbestimmung sieht die Kommission zudem vor, dass diese neue Regelung spätestens ab dem 1. Dezember 2016 gilt.

Weiter spricht sich die Kommission für intelligente Netze aus mit dem Ziel, einen stabilen Betrieb sicherzustellen und den Energieverbrauch zu optimieren. Zum einen beantragt sie, dass die Kosten für gewisse innovative Massnahmen, welche für die Netzentwicklung unabdingbar sind, sowie die Kosten für Sensibilisierungsaktionen zur Senkung des Stromverbrauchs angerechnet werden können. Zum andern befürwortet sie den Einbau intelligenter Steuer- und Regelsysteme nach internationalen Normen, wobei das Einverständnis des Netzanschlussnehmers vermutet wird. Allerdings hat dieser auch das Recht, auf solche Systeme ganz oder teilweise zu verzichten.

Weiter ist die Kommission der Meinung, dass bei elektrischen Anlagen mit einer Spannung von höchstens 36 kV die Plangenehmigungspflicht nur bei voraussichtlich beschleunigtem Bau gilt oder wenn Sicherheits- oder Umweltschutzaspekte zu berücksichtigen sind.

Schliesslich will die Kommission die Betreiber nicht verpflichten, dem Bundesamt für Energie sämtliche Geodaten zu ihren elektrischen Anlagen zuzustellen. Für eine Minderheit hingegen sind diese Daten für einen Gesamtüberblick über das Netz unabdingbar.

Die Kommission hat im Übrigen der Standesinitiative des Kantons Genf 15.313 «Schweizer Stauanlagen und Wasserenergie retten» mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Die Initiative verlangt, eine Steuer auf Strom aus nichterneuerbaren Energieträgern einzuführen. Die Kommission steht dem Anliegen einer differenzierten Stromabgabe grundsätzlich offen gegenüber, möchte aber noch vertiefte Abklärungen vornehmen können im Zusammenhang mit der Vorlage zum Klima- und Energielenkungssystem (zweites Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050; 15.072).

Die Kommission hat am 15. November 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD, BE) in Bern getagt.

ElCom: Bewertungsmethode bei Transaktion Übertragungsnetz vertraglich geregelt

Medienmitteilung vom 25. Oktober 2016: In der Diskussion über die Bewertungsmethode für die Entschädigung des Übertragungsnetzes haben sich die Parteien geeinigt und einen unterzeichneten Bewertungsvertrag eingereicht. Die ElCom hat den Vertrag geprüft und festgestellt, dass die vertragliche Vereinbarung mit den gesetzlichen Grundlagen und dem relevanten Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2013 übereinstimmt. Die Entschädigung für das gesamte Übertragungsnetz beläuft sich auf knapp drei Milliarden Franken. ...

UniSG veröffentlicht erste Analyse zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS)

Die Reduktion des Stromverbrauchs und der energiebedingten CO2-Emissionen sowie die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien sind die zentralen Ziele der «Energiestrategie 2050». Um die Klima- und Energieziele des Bundes wirksamer und kostengünstiger zu erreichen, will der Bundesrat das heutige Fördersystem ab 2021 durch ein auf Klima- und Stromabgaben basierendes Lenkungssystem ablösen. Gegenstand dieses Buches bildet entsprechend der vom Bundesrat am 28. Oktober 2015 vorgeschlagene Verfassungsartikel zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS); dieser wird vornehmlich aus rechtswissenschaftlicher Sicht untersucht, ergänzt mit den notwendigen transdisziplinären Bezügen zur Ökonomie und den möglichen -realpolitischen Verwirklichungshindernissen. Das Buch skizziert die Problemstellungen beim Erlass der Folgeordnung zum KELS-Artikel, unter Einbezug der geplanten Abfederungsmassnahmen sowie der komplexen Wechselwirkungen der Klima- und Strom-abgaben mit den wohl notwendigen ergänzenden Reduktionsmassnahmen.

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Atomausstiegsinitiative kommt am 27. November zur Abstimmung

Medienmitteilung: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2016 beschlossen, die folgende Vorlage am 27. November 2016 zur Abstimmung zu bringen: Volksinitiative vom 16. November 2012 «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» (BBl 2016 1937).

Benoît Revaz wird neuer Direktor des Bundesamts für Energie

Medienmitteilung: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Benoît Revaz zum neuen Direktor des Bundesamts für Energie (BFE) ernannt. Der 44-jährige Jurist ist seit 2014 Senior Advisor des Unternehmens E-CUBE Strategy Consultants. Er ersetzt per 1. Oktober 2016 Walter Steinmann, der in den Ruhestand tritt. Der neue Direktor wird unter anderem die Umgestaltung der künftigen Schweizer Energielandschaft begleiten. [...]

UREK S: Aktionariat Swissgrid

Medienmitteilung: Die UREK-S wurde über die jüngsten rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Aktionariats von swissgrid (13.467) informiert. Sie stellte fest, dass eine rasche Gesetzesänderung nicht zielführend ist und dadurch eine Einigung bei der Aufteilung der Aktien, die Alpiq verkaufen will, nicht erleichtert würde. Die Kommission geht aber davon aus, dass bald eine Lösung gefunden wird. Sie wird dieses Dossier auch in den nächsten Monaten aufmerksam verfolgen.

UREK-S: Eintreten auf Stromnetzstrategie

Medienmitteilung: Die Energiekommission ist klar auf die Strategie zum Um- und Ausbau der Schweizer Stromnetze eingetreten. Die Vorlage soll die Voraussetzungen schaffen für die Optimierung der Stromnetze mit dem Ziel, Herausforderungen wie die dezentrale Stromproduktion und die Elektrifizierung der Gesellschaft im Allgemeinen wirksam bewältigen zu können.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beantragt einstimmig, auf die Strategie Stromnetze (16.035) einzutreten. Die Vorlage des Bundesrates soll die Investitionssicherheit für die Netzbetreiber sowie die Transparenz, das Verständnis und die Akzeptanz von Leitungsprojekten in der Gesellschaft erhöhen.

Die Kommission befasste sich mit den Herausforderungen, die sich mit der weiteren Entwicklung des Netzes stellen. Ihrer Meinung nach eignet sich die vom Bundesrat vorgeschlagene Strategie, um den künftigen Strombedarf auf wirkungsvolle, dynamische und angemessene Weise decken zu können und damit auch der Energiestrategie 2050 gerecht zu werden, welche eine Weiterentwicklung der nationalen Stromnetze hin zu einer dezentralen Produktion und zu intelligenten Netzen voraussetzt. Die Kommission wird an der nächsten Sitzung Anhörungen vornehmen

Ständerat verlangt Erleichterungen für Trafostationen

Medienmitteilung sda: Trafostationen und andere elektrische Anlagen sollen ausserhalb der Bauzone einfacher und schneller erstellt werden können. Der Ständerat hat am Dienstag mit 37 zu 1 Stimmen die entsprechende Motion von CVP-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (TG) angenommen. Diese geht nun an den Nationalrat. Stimmt er ebenfalls zu, muss der Bundesrat Gesetzesänderungen vorlegen.

Die Motionärin argumentierte, der Wandel von einer zentralen Energieversorgung mit Grosskraftwerken zu einer dezentralen mit Kraftwerken jeder Grössenordnung und einem Energiefluss in beide Richtungen stelle neue Anforderungen an die Netze, die Speicherkapazitäten und die Steuerung von Produktion und Verbrauch.

In ländlichen Gebieten seien Netzverstärkungen vielfach unumgänglich, doch gebe es grosse Probleme und Verzögerungen bei den Plangenehmigungen. Für Trafostationen müsse wegen der bundesrechtlichen Bestimmungen immer eine Plangenehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats eingeholt werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab.

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Strategie Stromnetze

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Die Vorlage, die Änderungen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, verbessert die Rahmenbedingungen und damit die Voraussetzungen für die Optimierung und die rechtzeitige und bedarfsgerechte Entwicklung der schweizerischen Stromnetze.

Im Schweizer Übertragungsnetz bestehen heute Engpässe, die sich durch den stockenden Netzausbau weiter akzentuieren werden. Die vermehrt dezentrale Energieversorgungsstruktur stellt zudem erhöhte Anforderungen an die Verteilnetze und an das Zusammenwirken von Übertragungsnetz und Verteilnetzen. Diese Herausforderungen erfordern eine Optimierung sowie eine rasche Entwicklung und Flexibilisierung des Stromnetzes.

Aus diesem Grund hatte der Bundesrat im Mai 2012 den Entscheid gefällt, eine Strategie zur Entwicklung der Stromnetze (Strategie Stromnetze) erarbeiten zu lassen. Das Detailkonzept wurde im Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet, worauf das UVEK eine Gesetzesvorlage ausarbeitete, die vom 28. November 2014 bis 16. März 2015 in der Vernehmlassung war. Dazu gingen insgesamt 134 mehrheitlich zustimmende Stellungnahmen ein. Aufgrund der detaillierten Rückmeldungen (> siehe Ergebnisbericht im Anhang) wurde die Vorlage in einzelnen Punkten überarbeitet und präsentiert sich nun insbesondere in den Bereichen Netzplanung und Kommunikation schlanker und mit einem reduziertem Umsetzungsaufwand.

Die vier Kernpunkte der Strategie Stromnetze

1. Vorgaben für die Optimierung und Entwicklung der Schweizer Stromnetze
Vorgehen und Instrumente werden definiert und der Prozess der Netzentwicklung besser strukturiert. Ein energiewirtschaftlicher Szenariorahmen wird erarbeitet. Die ElCom bestätigt den Bedarf für Leitungsvorhaben des Übertragungsnetzes (Netzebene 1) vorab. Netzbetreiber und Behörden werden zur Koordination verpflichtet sowie Planungsgrundsätze für Netzbetreiber festgelegt. Mit der gesetzlichen Verankerung des NOVA-Prinzips (NetzOptimierung vor Verstärkung vor Ausbau), sollen Netzoptimierungen mittels intelligenten Netzlösungen vor Netzverstärkungen bzw. Netzausbauten realisiert werden.

2. Optimierung Bewilligungsverfahren für Leitungsprojekte
Die Verfahrensdauer für Leitungsvorhaben auf Netzebene 1 soll von heute durchschnittlich 5 bis 13 Jahren auf 4 bis 8 Jahre verkürzt werden. Es werden Regelungen der räumlichen Koordination festgelegt. Die Vorlage beinhaltet auch die Möglichkeit, verwaltungsexterne Personen mit der Durchführung von Plangenehmigungsverfahren (ohne Entscheidungsbefugnis) zu beauftragen sowie auf Antrag des Netzbetreibers Projektierungszonen und Baulinien festzulegen. 

3. Kriterien und Vorgaben für Entscheidungsfindung «Kabel oder Freileitung»
Es werden Kriterien für den Technologieentscheid im Übertragungsnetz (Netzebene 1) festgelegt. Weiter sind Leitungsvorhaben auf der Verteilnetzebene (Netzebenen 3-7) grundsätzlich als Erdkabel auszuführen, sofern sie einen bestimmten Mehrkostenfaktor (Mehrkosten gegenüber einer Freileitung, siehe unten) nicht überschreiten.

4. Verbesserung der Akzeptanz und Transparenz von Leitungsprojekten
Das Bundesamt für Energie (BFE) informiert die Öffentlichkeit über die Netzentwicklung und die Möglichkeiten zur Mitwirkung in den Verfahren. Die Kantone informieren über wichtige regionale Aspekte der Netzentwicklung in ihrem Kantonsgebiet. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid orientiert über die Notwendigkeit und Begründung der Projekte im Übertragungsnetz und über deren Stand.

Mehrkostenfaktor

Die Strategie Stromnetze führt den Mehrkostenfaktor ein. Dieser wird vom Bundesrat festgelegt und kann maximal 3,0 betragen. Die Gesamtlänge der zu verkabelnden Leitungskilometer und die daraus entstehenden Kosten hängen massgeblich vom Mehrkostenfaktor ab. Bei einer weitgehenden Verkabelung der Netzebenen 3 und 5 (Annahme Mehrkostenfaktor 3,0) fallen bis 2050 Kosten von rund 7,2 Milliarden Franken an. Bei einer weniger umfangreichen Verkabelung (Annahme Mehrkostenfaktor 1,5) ergeben sich bis 2050 Mehrkosten von rund 5,0 Milliarden Franken.

Netzkosten

Durch den Ausbau der dezentralen Stromproduktion, der mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 weiter ansteigen würde, fallen in den Verteilnetzen Mehrkosten von rund 12,7 Milliarden Franken an. Gleichzeitig würden jedoch die in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Effizienzmassnahmen den Lastzuwachs und damit die Kosten in den Verteilnetzen um 3,4 Milliarden Franken senken.   Weitere Kosten von rund 1,3 Milliarden ergeben sich durch die Einführung intelligenter Messsysteme bis 2050.

Die Mehrkosten, welche sich durch den Ausbau der dezentralen Produktion und die vorliegende Gesetzesvorlage insgesamt ergeben können, belaufen sich damit inklusive der Verkabelungskostenvon rund 7,2 Milliarden Franken (bei Mehrkostenfaktor 3.0) auf rund 18 Milliarden Franken bis 2050. Diese Kosten variieren je nach Szenario des Zubaus erneuerbarer Energien und je nach Höhe des Mehrkostenfaktors.

UREK N: Kein Netzentgelt für Stromspeicher

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Sie verlangt Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien.

Mit 12 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission eine Motion eingereicht, welche die gesetzlichen Grundlagen fordert, um Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Damit will die Kommission erreichen, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Gegenwärtig sind nur die Pumpspeicherkraftwerke vom Netznutzungsentgelt befreit. Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050 ist der potenzielle Beitrag verschiedener Speichertechnologien unbestritten. Der Bedarf für die Stromspeicherung wird zunehmen, je mehr Strom mit Sonne und Wind produziert wird. Diese Produktion wird mit der Energiestrategie gefördert, kann aber nicht gesteuert werden. Der Beitrag von neuen Speichertechnologien (z. B. Power-to-Gas) wird erst langfristig bedeutungsvoll. Die Kommission will jedoch rechtzeitig die nötigen Gesetzesänderungen in die Wege leiten, damit einzelne Speicheranlagen ab einer gewissen Leistungsklasse dauerhaft oder befristet vom Netznutzungsentgelt befreit werden können. Die Gleichbehandlung beim Netzentgelt könnte in der kommenden Revision des Stromversorgungsgesetzes berücksichtigt werden.