Medienmitteilung Bundesrat: Eine Voraussetzung für die Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystems (EHS) mit demjenigen der Europäischen Union (EU) ist der Einbezug der Treibhausgasemissionen der Luftfahrt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 die Verordnung genehmigt, die die Erhebung der luftfahrtbezogenen Daten regelt. Entsprechend der Absicht der EU sind nur Flüge innerhalb der Schweiz sowie Flüge von der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von der Erhebung betroffen.