BFE: Revision der VO über elektrische Niederspannungsinstallationen eröffnet

Medienmitteilung BFE: Das Bundesamt für Energie hat die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 05.12.2016.

Die Revision bezweckt eine Vereinfachungen bei der Erteilung der Installationsbewilligungen, die Vereinfachung und Flexibilisierung der Betriebsführung im Elektroinstallationsgewerbe, eine klare Regelung über die Beschäftigung von betriebsfremdem Personal sowie die Regelung von Geschäftsmodellen im Bereich der Niederspannungsinstallationen, die seit dem Inkrafttreten der NIV neu entstanden sind wie z.B. Facility Management.

Bundesgericht äussert sich zur Überwälzung der Kosten der Eigenproduktion auf feste Endverbraucher

Das Bundesgericht hat am 20. Juli 2016 (Link zum Urteil) über die Beschwerden einer grossen Endverbraucherin und des UVEK, vertreten durch das BFE, gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (3. Juni 2015, A 3170/2013) entschieden. Die Beschwerde der grossen Endverbraucherin (Rechtsverweigerungsbeschwerde) hiess es teilweise gut, die Beschwerde des UVEK, mit der es sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Festsetzung von angemessenen Energiekosten durch die ElCom wehrte, vollständig.

Das Urteil äussert sich unter anderem zur Praxis der EVU, wonach die derzeit über den Marktpreisen liegenden Gestehungskosten der Eigenproduktion auf die festen Endverbraucher überwälzt werden. Dieser Praxis scheint das Urteil enge Grenzen zu setzen. Die ElCom hat im Anschluss an dieses Urteil kommuniziert (Newsletter 07/ und 08/2016), dass sie künftig wieder aktiv überprüfen wird, ob die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Zuordnung der anrechenbaren Energiekosten und der Höhe von Kosten und Gewinn im Vertrieb eingehalten werden. Verteilnetzbetreiber, bei welchen die ElCom ein formelles Verfahren eröffnet hat, sollen danach die Tarife gemäss rechtskräftigem Entscheid der ElCom oder der Gerichte korrigieren. Verteilnetzbetreiber, bei welchen bis heute noch kein formelles Verfahren eröffnet worden ist, sollen gemäss ElCom die Tarife ab dem Tarifjahr 2013 korrigieren.

Das Bundesgericht urteilte im Einzelnen:

Anspruch der Endverbraucherin auf Erlass einer Verfügung / Art. 22 Abs. 2 StromVG

Das Gesuch der beschwerdeführenden Endverbraucherin an die ElCom, einen Strompreis festzulegen, zu dem sie in der Grundversorgung seitens der Verteilernetzbetreiberin zu beliefern sei, ist das Gesuch um einen Entscheid "im Streitfall" gemäss Art. 22 Abs. 2 lit.a StromVG. Die zu erlassende Entscheidung regelt gegenseitige Rechte und Pflichten von Lieferant und Endverbraucher und ist somit eine Verfügung. In einem solchen Verfahren haben zwangsläufig auch Endverbraucher Parteistellung, und zwar nicht als Dritte sondern als materielle Verfügungsadressaten. Somit besteht auch ein Anspruch auf Erlass einer Verfügung gegenüber der ElCom. Anders ist dies im Verfahren von Amts wegen zur Festlegung der anrechenbaren Energiekosten durch die ElCom nach Art. 22 Abs. 2 lit. b StromVG, in dem Stromkonsumenten nicht Verfügungsadressaten sondern Dritte sind, folglich ihre Parteistellung zu verneinen ist.

Beurteilung der „Angemessenheit“ eines Tarifs (Art. 6 Abs. 1 StromVG) durch die ElCom im Rahmen von Art. 22 Abs. 2 lit. b StromVG

In der Beurteilung dessen, was „angemessen“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 StromVG ist, kommt der ElCom ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, den auch das Bundesverwaltungsgericht zu respektieren hat. Es muss allerdings die Gesetzmässigkeit des Handelns der ElCom überprüfen wie auch die Gesetzmässigkeit der von dieser angewendeten Verordnungen.

Die von der ElCom angewandte Methode kann nicht als gesetzwidrig erachtet werden.

Streitig war in erster Linie, wie der Begriff „anteilsmässig“ in Art. 6 Abs. 5 StromVG (Weitergabe von Preisvorteilen aufgrund freien Netzzugangs) auszulegen ist.

Die ElCom und das UVEK beziehen „anteilsmässig“ auf die Anteile von Grundversorgung und freien Kunden am Gesamtabsatz und teilen die gesamten Beschaffungskosten nach diesem Schlüssel auf. Bundesverwaltungsgericht und die Verteilernetzbetreiberin beziehen hingegen den Begriff „anteilsmässig“ auf die konkret durch die Endverbraucher mit Grundversorgung verursachten Kostenanteile. Eine Rechtsgrundlage für dieses Verursacherprinzip ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht ersichtlich. Art. 6 Abs. 3 StromVG schliesst nach Ansicht des Bundesgerichts eine direkte Einzelkostenzurechnung zu einzelnen Endverbrauchern aus.

Die Methode der ElCom kann nicht als unangemessen (Art. 6 Abs. 1 StromVG) betrachtet werden. Sie schliesst einen kostenoptimierten Ansatz der eignen Produktionskapazität nicht aus, garantiere ihn allerdings auch nicht automatisch.

Die Methode der ElCom stehe auch nicht im Widerspruch zum Prinzip der Kostenträgerrechnung (Art. 6 Abs. 4 StromVG). Wie sich aus dem Netzzugang ergebende Preisvorteile auf die verschiedenen Gruppen von Endkonsumenten aufzuteilen sind, richtet sich nach Art. 6 Abs. 5 StromVG und nicht nach Abs. 4.

Auch wenn Grundversorgung und Netzzugang kostenträgermässig aufgeteilt werden und in der Grundversorgung nicht der Marktpreis gilt, soll nach dem Willen des Gesetzes ein Marktanteil in die Tarife der festen Endverbraucher einfliessen. Insofern lässt sich dem Gesetz gerade keine völlige kostenträgermässige Trennung von grundversorgten und freien Kunden entnehmen. Weiter lässt sich das Argument des Bundesverwaltungsgerichts und der Netzbetreiberin, wonach die Grundversorgung in erster Linie durch Eigenproduktion zu decken sei, weder dem Wortlaut des Gesetzes noch den Materialien entnehmen.

Die ElCom hat zudem zurecht den zweiten Satz von aArt. 4 Abs. 1 StromVV („Überschreiten die Gestehungskosten die Marktpreise, orientiert sich der Tarifanteil an den Marktpreisen“) nicht angewendet: die Konsequenzen einer Anwendung hätten erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die gesamte Energiepolitik. Solche Konsequenzen sind von einer derartigen Wichtigkeit, dass sie vom formellen Gesetzgeber entschieden werden müssen und nicht auf Verordnungsstufe eingeführt werden können. Nichtsdestotrotz sind Marktpreise für die Grundversorgung nicht völlig unbedeutend. Entgegen dem heutigen Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 StromVV können die beiden Komponenten (Eigenproduktion und langfristige Bezugsverträge) nicht abschliessend sein.

Die ElCom kann zudem eine Absenkung der Tarife bzw. der geltend gemachten Energiekosten schon dann anordnen, wenn eine einzelne Komponente überhöht ist und nicht erst auf Grundlage eines umfassenden Effizienzvergleichs der gesamten Kosten.

Auch die Methode der ElCom für die Beurteilung der Vertriebskosten erweist sich als gesetzmässig, selbst wenn andere Methoden ebenfalls denkbar wären. Für die Vertriebskosten hat die ElCom einen Medianwert von CHF 74.- pro Endverbraucher erhoben und diesen zugunsten der Verteilernetzbetreiber auf CHF 95.- erhöht. Deklarierte Werte unterhalb dieses Betrages wurden nicht näher betrachtet, Werte von über CHF 150.- wurden auf diesen Betrag gesenkt. Im Bereich zwischen CHF 95.- und CHF 150.- wurden sie geprüft und unter Umständen anerkannt. Bei der Verteilernetzbetreiberin betrugen die deklarierten Kosten mehr als CHF 150.- und wurden daher auf diesen Wert gesenkt. Die Methode der ElCom trägt nach Auffassung des Bundesgericht, wenn auch sehr pauschalisiert, in einem gewissen Rahmen strukturellen Unterschieden und Gegebenheiten bei den Verteilernetzbetreibern Rechnung.

Vernehmlassung Revision Kernenergieverordnung (Langzeitbetriebskonzept)

Das Bundesamt für Energie hat die Vernehmlassung zur Revision der Kernenergieverordnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 03.11.2016.

Durch die Revision des bestehenden Artikels 34 sowie des neuen Artikels 34a wird die zeitliche Koordination der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und des Sicherheitsnachweises geregelt sowie die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke festgelegt.

Benoît Revaz wird neuer Direktor des Bundesamts für Energie

Medienmitteilung: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Benoît Revaz zum neuen Direktor des Bundesamts für Energie (BFE) ernannt. Der 44-jährige Jurist ist seit 2014 Senior Advisor des Unternehmens E-CUBE Strategy Consultants. Er ersetzt per 1. Oktober 2016 Walter Steinmann, der in den Ruhestand tritt. Der neue Direktor wird unter anderem die Umgestaltung der künftigen Schweizer Energielandschaft begleiten. [...]

UREK S: Aktionariat Swissgrid

Medienmitteilung: Die UREK-S wurde über die jüngsten rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Aktionariats von swissgrid (13.467) informiert. Sie stellte fest, dass eine rasche Gesetzesänderung nicht zielführend ist und dadurch eine Einigung bei der Aufteilung der Aktien, die Alpiq verkaufen will, nicht erleichtert würde. Die Kommission geht aber davon aus, dass bald eine Lösung gefunden wird. Sie wird dieses Dossier auch in den nächsten Monaten aufmerksam verfolgen.

UREK-S: Eintreten auf Stromnetzstrategie

Medienmitteilung: Die Energiekommission ist klar auf die Strategie zum Um- und Ausbau der Schweizer Stromnetze eingetreten. Die Vorlage soll die Voraussetzungen schaffen für die Optimierung der Stromnetze mit dem Ziel, Herausforderungen wie die dezentrale Stromproduktion und die Elektrifizierung der Gesellschaft im Allgemeinen wirksam bewältigen zu können.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beantragt einstimmig, auf die Strategie Stromnetze (16.035) einzutreten. Die Vorlage des Bundesrates soll die Investitionssicherheit für die Netzbetreiber sowie die Transparenz, das Verständnis und die Akzeptanz von Leitungsprojekten in der Gesellschaft erhöhen.

Die Kommission befasste sich mit den Herausforderungen, die sich mit der weiteren Entwicklung des Netzes stellen. Ihrer Meinung nach eignet sich die vom Bundesrat vorgeschlagene Strategie, um den künftigen Strombedarf auf wirkungsvolle, dynamische und angemessene Weise decken zu können und damit auch der Energiestrategie 2050 gerecht zu werden, welche eine Weiterentwicklung der nationalen Stromnetze hin zu einer dezentralen Produktion und zu intelligenten Netzen voraussetzt. Die Kommission wird an der nächsten Sitzung Anhörungen vornehmen

Energieverbrauch 2015 um 1,5% gestiegen

Medienmitteilung BFE: Der Endenergieverbrauch der Schweiz ist 2015 gegenüber dem Vorjahr um 1,5% auf 838‘360 Terajoule (TJ) gestiegen. Ein wichtiger Grund dafür ist die im Vergleich zum Vorjahr kühlere Witterung. Trotz dieses leichten Anstiegs wurde – nach 2014 – der zweittiefste Endenergieverbrauch in den letzten 18 Jahren erreicht.

Der Anstieg des Endenergieverbrauches um 1,5% gegenüber dem Vorjahr (2014 war gemäss Meteo Schweiz zusammen mit 2011 das wärmste Jahr seit Messbeginn 1864) ist in erster Linie auf die etwas kühlere Witterung im Jahr 2015 zurückzuführen. Die Anzahl Heizgradtage, ein wichtiger Indikator für den Energieverbrauch zu Heizzwecken, nahm gegenüber dem Vorjahr um 10,5% zu, lag aber trotzdem immer noch deutlich unter dem langjährigen Mittel. Zum höheren Energieverbrauch haben auch die langfristigen Treiber des Energieverbrauches beigetragen, die ausnahmslos angestiegen sind: Ständige Wohnbevölkerung (+1,1%), Bruttoinlandprodukt (+0,9), Motorfahrzeugbestand (+1,8%), Wohnungsbestand (Zuwachs, es liegen jedoch noch keine detaillierten Zahlen des Bundesamts für Statistik vor).

Verbrauchsanstieg von Energieträgern zu Heizzwecken

Der Verbrauch von Heizöl extra-leicht stieg um 5,6% an, derjenige von Erdgas um 5,4%. Der Elektrizitätsverbrauch stieg um 1,4% (siehe Medienmitteilung BFE vom 19. April 2016). Abgenommen hat die energetische Verwendung von Industrieabfällen (-13,9%) und Kohle (-8,3%). Der Verbrauch der schweren Heizölsorten sank um 32,4%, derjenige von Petrolkoks um 35,5%.

Treibstoffverbrauch gesunken

Der Treibstoffverbrauch insgesamt sank gegenüber dem Vorjahr um 2,6%. Der Trend zur Substitution von Benzin durch Dieseltreibstoff setzte sich ungebrochen fort: Der Absatz von Dieselöl sank moderat um 1,4%, der Benzinverbrauch jedoch deutlich um 7,3%. Mit ein Grund für den deutlichen Rückgang des Diesel- und Benzinabsatzes ist der im Januar 2015 gesunkene Wechselkurs des Euros, der für einen Rückgang des Tanktourismus aus dem Ausland (Benzin) und zum Anstieg des Tanktourismus von Schweizern im benachbarten Ausland (Diesel) sorgte. Der Absatz von Flugtreibstoffen stieg um 3,3%.

Verbrauchsanstieg auch bei den erneuerbaren Energien

Die kühlere Witterung wirkte sich auch auf den Verbrauch der erneuerbaren Energieträger zu Heizzwecken aus. Der Verbrauch von Energieholz stieg um 6,8%. Auch die Nutzung von Umgebungswärme durch Wärmepumpen lag 14,1% über dem Vorjahreswert, ebenso der Verbrauch von Fernwärme (+12,3%) und Solarwärme (+6,8%).

Die direkte Nutzung von Biogas sank leicht um 0,6%. Unter Berücksichtigung des ins Erdgasnetz eingespeisten Biogas (das statistisch unter Gas verbucht wird), ergibt sich ein Anstieg des Biogasverbrauchs um 6,1%.

Der Verbrauch der biogenen Treibstoffe nahm wiederum deutlich zu (+137,9%). Neben der Befreiung der biogenen Treibstoffe von der Mineralölsteuer wirkt sich auch deren Anrechnung als CO2-Kompensationsmassnahme verbrauchssteigernd aus.

Die Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2015 ist ab der zweiten Hälfte Juli auf Internet verfügbar und Anfang August 2016 in gedruckter Form erhältlich. Ab sofort verfügbar ist ein erster zusammenfassender Überblick (siehe Anhang).

Ständerat verlangt Erleichterungen für Trafostationen

Medienmitteilung sda: Trafostationen und andere elektrische Anlagen sollen ausserhalb der Bauzone einfacher und schneller erstellt werden können. Der Ständerat hat am Dienstag mit 37 zu 1 Stimmen die entsprechende Motion von CVP-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (TG) angenommen. Diese geht nun an den Nationalrat. Stimmt er ebenfalls zu, muss der Bundesrat Gesetzesänderungen vorlegen.

Die Motionärin argumentierte, der Wandel von einer zentralen Energieversorgung mit Grosskraftwerken zu einer dezentralen mit Kraftwerken jeder Grössenordnung und einem Energiefluss in beide Richtungen stelle neue Anforderungen an die Netze, die Speicherkapazitäten und die Steuerung von Produktion und Verbrauch.

In ländlichen Gebieten seien Netzverstärkungen vielfach unumgänglich, doch gebe es grosse Probleme und Verzögerungen bei den Plangenehmigungen. Für Trafostationen müsse wegen der bundesrechtlichen Bestimmungen immer eine Plangenehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats eingeholt werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab.

ElCom publiziert Bericht zur Stromversorgungssicherheit

Medienmitteilung ElCom: Die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz ist – trotz der angespannten Lage im vergangenen Winter – gut und mittelfristig gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom an ihrer heutigen Jahresmedienkonferenz. Trotzdem sieht die ElCom in einigen Bereichen Handlungsbedarf, insbesondere bei den Netzen und in der Produktion.

An der Jahresmedienkonferenz 2016 präsentierte die ElCom den Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz 2016 sowie einen Sonderbericht zur Versorgungssituation im Winter 2015/2016.

Monitoring der Versorgungssicherheit

Die ElCom beobachtet und überwacht die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Zu diesem Zweck betreibt sie ein regelmässiges Monitoring wichtiger Beobachtungsgrössen und Einflussfaktoren. Die Resultate ihrer Analysen publiziert die ElCom im Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz, der alle zwei Jahre erscheint.

Im diesjährigen Bericht zieht die ElCom aufgrund der Resultate den Schluss, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz gut und mittelfristig gewährleistet ist. Dennoch sieht sie in einigen Bereichen Handlungsbedarf, insbesondere bei den Netzen und in der Produktion. 

Im Bereich Netze müssen die Projektfortschritte beim Ausbau des Übertragungsnetzes, speziell bei den Projekten mit hoher Relevanz für die Versorgungssicherheit, weiterhin kritisch beobachtet werden. Zentral ist in diesem Zusammenhang der Kuppeltransformator Mühleberg mit der Anschlussleitung Bassecourt-Mühleberg.

Im Bereich Produktion liegt der Fokus beim Erhalt einer angemessenen Eigenproduktionsquote. Die hohe Versorgungssicherheit in der Schweiz ist eine Grundvoraussetzung der Lebensqualität und trägt erheblich dazu bei, dass die Schweiz als Wirtschaftsstandort attraktiv ist. Die ElCom ist der Auffassung, dass diese Sicherheit langfristig nicht einzig durch die – auf mittlere Sicht nicht risikolose – Option Stromimport garantiert sein darf.

Situation im Winter 2015/2016

Die Abhängigkeit vom Stromimport kann in Kombination mit weiteren Faktoren zu kritischen Versorgungssituationen führen: Der Ausfall der Kernkraftwerke Beznau 1 und 2, tiefe Pegel der Flüsse und Speicherseen mit reduzierter Inlandproduktion sowie eine limitierte Transformatorenkapazität 380/220 kV waren die Hauptgründe für die angespannte Versorgungssituation im Winter 2015/2016. Um diese zu entschärfen, ergriff die ElCom zusammen mit Swissgrid und Branchenvertretern technische und marktseitige Massnahmen. Dazu gehörte in technischer Hinsicht insbesondere die kurzfristige Erhöhung der Transformatorenkapazität am Standort Laufenburg durch die Inbetriebnahme eines Provisoriums. Marktseitig wurden Massnahmen im Bereich von Systemdienstleistungen angeordnet sowie eine temporäre Anpassung der Auktionen für Exportkapazität vorgenommen. Um Anreize für die Ausgeglichenheit der Versorgungsbilanzgruppen zu schaffen, wurde zudem die Preisobergrenze für Ausgleichsenergie aufgehoben.

Diese Massnahmen, die Wiederinbetriebnahme von Beznau 2 Ende Dezember sowie die vergleichsweise warme und regenreiche Winterwitterung führten zu einer Entspannung der Situation Anfang 2016.

Aufgrund der Analysen in ihrem Sonderbericht zur Versorgungssicherheit Winter 2015/2016 sieht die ElCom auf Gesetzesebene keinen akuten Handlungsbedarf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen genügen und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind definiert. Die Versorgung von Endverbrauchern in der Grundversorgung liegt in der Verantwortung der Verteilnetzbetreiber. Die Versorgung von freien Endkunden ist privatrechtlich in den Lieferverträgen geregelt. Swissgrid obliegt die Verantwortung des Übertragungsnetzbetriebs, hingegen hat sie keine Versorgungsverantwortung. Es gibt in der Schweiz weder ein Recht auf beliebige Importkapazität noch ein Recht auf uneingeschränkte Netzverfügbarkeit. Dennoch sieht die ElCom Optimierungsbedarf:


• Risikogerechte Bereitstellung von Regelenergie
• Sicherstellung von hinreichender Importkapazität
• Transparente Netzinformationen für die Marktteilnehmenden
• Überprüfung der vertraglichen Beziehungen für ausserordentliche Situationen


Die entsprechenden Arbeiten wurden eingeleitet und sind mit Beteiligung aller Akteure der Branche in vollem Gange. 

Neben den beiden Berichten zur Versorgungssicherheit präsentierte die ElCom an der Jahresmedienkonferenz ihren Tätigkeitsbericht. Der Bericht wurde am 31. Mai vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Er ist auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) aufgeschaltet.

Stromverbrauch 2015 um 1,4% gestiegen

Im Jahr 2015 ist der Stromverbrauch in der Schweiz um 1,4% auf 58,2 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) gestiegen. Der Inlandverbrauch (zuzüglich Übertragungs- und Verteilverluste) lag bei 62,6 Mrd. kWh. Die Landeserzeugung der einheimischen Kraftwerke sank um 5,3% auf 66,0 Mrd. kWh bzw. erreichte ein Niveau von 63,7 Mrd. kWh nach Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen von 2,3 Mrd. kWh. Der mengenmässige Stromexportüberschuss lag im Jahr 2015 mit 1,0 Mrd. kWh um 4,5 Mrd. kWh unter dem Vorjahreswert, was zu einem Rückgang des Aussenhandelssaldos in Schweizer Franken auf 234 Mio. Franken gegenüber 442 Mio. Franken im 2014 führte.

Der schweizerische Elektrizitätsverbrauch (entspricht dem Landesverbrauch nach Abzug der Übertragungs- und Verteilverluste von 4,4 Mrd. kWh) stieg 2015 um 1,4% auf 58,2 Mrd. kWh (2014: 57,5 Mrd. kWh). Die quartalsweisen Verbrauchszunahmen betrugen im 2015 + 3,4% (1. Quartal), + 0,4% (2. Quartal), + 1,1% (3. Quartal) und + 0,3% (4. Quartal).

Die wichtigen Einflussgrössen auf den Elektrizitätsverbrauch zeigen im Jahr 2015 folgende Entwicklungen:

  • Wirtschaftsentwicklung: Das Bruttoinlandprodukt (BIP) nahm 2015 gemäss den ersten provisorischen Ergebnissen um 0,9% zu (Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO).
  • Bevölkerungsentwicklung: Die Bevölkerung der Schweiz stieg gemäss dem „mittleren" Bevölkerungsszenario 2010 des Bundesamtes für Statistik (BFS) um rund 0,9% pro Jahr. (Das BFS hat noch keine offiziellen Daten zur Entwicklung der Wohnbevölkerung im Jahr 2015 publiziert.)
  • Witterung: 2015 nahmen die Heizgradtage gegenüber dem Vorjahr um 10,5% zu (siehe Tabelle im Anhang). Da in der Schweiz gegen 10% des Stromverbrauchs für das Heizen verwendet werden (Analysen des Energieverbrauchs nach Verwendungszweck, BFE/Prognos 2015), bewirkte diese Entwicklung einen Anstieg des Stromverbrauchs gegenüber dem Vorjahr (Das Jahr 2014 war das wärmste Jahr seit Messbeginn 1864)

Mittlere inländische Elektrizitätsproduktion

Die Elektrizitätsproduktion (Landeserzeugung vor Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen von 2,3 Mrd. kWh) des schweizerischen Kraftwerkparks sank 2015 um 5,3% auf 66,0 Mrd. kWh (2014: 69,6 Mrd. kWh). Im 1. und 2. Quartal lag die Inlanderzeugung über dem entsprechenden Vorjahreswert (+ 3,7% resp. + 1,8%). Im 3. und 4. Quartal des Jahres lag die Inlanderzeugung hingegen deutlich unter den entsprechenden Vorjahreswerten (- 10,7% resp. - 14,9%).

Die Wasserkraftanlagen (Laufkraftwerke und Speicherkraftwerke) produzierten 0,5% mehr Elektrizität als im Vorjahr (Laufkraftwerke - 3,8%, Speicherkraftwerke + 3,7%). Im trockenen Sommer 2015 stieg die Produktion der Wasserkraftwerke um 1,2% (Laufkraftwerke + 0,6%, Speicherkraftwerke + 1,8%), in den beiden Winterquartalen ergab sich hingegen eine Produktionsabnahme von 0,5% (Laufkraftwerke - 11,4% vor allem wegen unterdurchschnittlicher Niederschlagsmengen im 4. Quartal, Speicherkraftwerke + 5,7% vor allem wegen Mehrproduktion im 1. Quartal im Vergleich zum Vorjahr).

Die Stromproduktion der fünf schweizerischen Kernkraftwerke sank um 16,2% auf 22,1 Mrd. kWh (2014: 26,4 Mrd. kWh). Dies ist vor allem zurückzuführen auf ausserordentliche Stillstände der Kernkraftwerke Beznau I + II sowie des Kernkraftwerks Leibstadt. Die Verfügbarkeit des schweizerischen Kernkraftwerkparks erreichte 76,0% (2014: 90,9%).

Am gesamten Elektrizitätsaufkommen waren die Wasserkraftwerke zu 59,9%, die Kernkraftwerke zu 33,5% sowie die konventionell-thermischen und erneuerbaren Anlagen zu 6,6% beteiligt.

Exportüberschuss im Jahre 2015

Bei Importen von 42,3 Mrd. kWh und Exporten von 43,3 Mrd. kWh ergab sich 2015 ein Exportüberschuss von 1,0 Mrd. kWh (2014: Exportüberschuss von 5,5 Mrd. kWh). Im ersten und im vierten Quartal importierte die Schweiz per Saldo 3,3 Mrd. kWh (2014: 0,7 Mrd. kWh), im zweiten und dritten Quartal exportierte sie per Saldo 4,3 Mrd. kWh (2014: 6,2 Mrd. kWh).

Der Erlös aus den Stromexporten betrug 2'033 Mio. Franken (4,72 Rp./kWh). Für die Importe fielen Ausgaben von 1'799 Mio. Franken an (4,26 Rp./kWh). Der positive Aussenhandelssaldo der Schweiz sank um 47,1% auf 234 Mio. Franken (2014: 442 Mio. Franken).

UREK N: Kein Netzentgelt für Stromspeicher

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Sie verlangt Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien.

Mit 12 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission eine Motion eingereicht, welche die gesetzlichen Grundlagen fordert, um Stromspeicher unabhängig der angewendeten Technologie vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Damit will die Kommission erreichen, dass Technologien zur Speicherung erheblicher elektrischer Energiemengen gleich behandelt werden. Gegenwärtig sind nur die Pumpspeicherkraftwerke vom Netznutzungsentgelt befreit. Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiestrategie 2050 ist der potenzielle Beitrag verschiedener Speichertechnologien unbestritten. Der Bedarf für die Stromspeicherung wird zunehmen, je mehr Strom mit Sonne und Wind produziert wird. Diese Produktion wird mit der Energiestrategie gefördert, kann aber nicht gesteuert werden. Der Beitrag von neuen Speichertechnologien (z. B. Power-to-Gas) wird erst langfristig bedeutungsvoll. Die Kommission will jedoch rechtzeitig die nötigen Gesetzesänderungen in die Wege leiten, damit einzelne Speicheranlagen ab einer gewissen Leistungsklasse dauerhaft oder befristet vom Netznutzungsentgelt befreit werden können. Die Gleichbehandlung beim Netzentgelt könnte in der kommenden Revision des Stromversorgungsgesetzes berücksichtigt werden.