Treibhausgasemissionen 2017 leicht tiefer als im Vorjahr

Die Treibhausgasemissionen beliefen sich im Jahr 2017 in der Schweiz auf 47,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, 1 Million Tonnen weniger als 2016. Dies geht aus dem Inventar des Bundesamts für Umwelt BAFU hervor. Die Abnahme im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf den verminderten Brennstoffverbrauch im Gebäude- und Industriesektor zurückzuführen. Die Emissionen lagen 2017 insgesamt tiefer als 1990.

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Schweizer Hausdächer und -fassaden könnten jährlich 67 TWh Solarstrom produzieren

Ab sofort zeigt die interaktive Anwendung sonnenfassade.ch für jede Immobilie der Schweiz, wie gut Ihre Fassade für die Nutzung der Solarenergie geeignet ist. Auf Basis dieser Daten schätzt das Bundesamt für Energie BFE das Solarstrompotential der mittelmässig bis hervorragend geeigneten Schweizer Hausfassaden auf rund 17 Terawattstunden (TWH) pro Jahr. Zusammen mit den Dächern, deren Potenzial auf sonnendach.ch gezeigt wird, beträgt das ausschöpfende Solarstrompotenzial der Schweizer Gebäude rund 67 TWh/Jahr.

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68 Prozent des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammt aus erneuerbaren Energien

Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammte 2017 zu rund 68% (2016: 62%) aus erneuerbaren Energien: Zu 60% aus Grosswasserkraft und zu rund 7% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 15% stammten aus Kernenergie und etwa ein Prozent aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 16% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung 2017.

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Bundesrat passt Verordnung über Mineralölpflichtlager an

Der Bundesrat hat am 3. April 2019 eine Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung beschlossen. Den Treibstoffen Benzin und Dieselöl werden heute vermehrt Biokomponenten beigemischt, die zum Teil auch im Inland hergestellt werden. Dieser Entwicklung wird mit der Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung Rechnung getragen. Die Inlandproduktion wird in der Pflichtlagerhaltung den Importen von Treibstoffen gleichgestellt.

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Bundesrat setzt die «Strategie Stromnetze» per Juni 2019 in Kraft

Im Dezember 2017 hatte das Parlament das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze angenommen («Strategie Stromnetze»). Dieses umfasst Teilrevisionen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes. Aufgrund dieser Gesetzesänderungen mussten auch diverse Verordnungen angepasst werden. Der Bundesrat hat diese Verordnungsrevisionen an seiner Sitzung vom 3. April 2019 verabschiedet. Das Bundesgesetz und die Verordnungen treten per 1. Juni 2019 in Kraft. Einige wenige Bestimmungen (Bestimmungen zum Mehrkostenfaktor und im Zusammenhang mit den Mehrjahresplänen) werden erst per Juni 2020 beziehungsweise Juni 2021 in Kraft gesetzt.

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Parlament “Strategie Stromnetze”

ElCom: Anpassung Weisungen Netzverstärkung 1/2019

Aufgrund der Änderungen im Stromversorgungsgesetz sowie in der Stromversorgungsverordnung im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 hat die ElCom beschlossen, die Weisung Netzverstärkung 2/2015 zu ergänzen. Die neue Weisung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

Mit dem Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen kann zur Sicherstellung eines stabilen Netzbetriebs und mit Zustimmung der Betroffenen auf den Verbrauch, die Erzeugung oder die Speicherung von Strom Einfluss genommen werden. Der Netzbetreiber ist beim Anschluss einer Energieerzeugungsanlage verpflichtet, zu prüfen, ob eine Netzverstärkung tatsächlich notwendig ist oder durch den Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen vermieden werden kann.

Deshalb ist bei Netzverstärkungsgesuchen nachzuweisen, dass der Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen gemäss Artikel 17b StromVG geprüft worden ist. Stimmt der Produzent dem Einsatz eines intelligenten Steuer- und Regelsystems zu, ist zu vereinbaren, wie der Einsatz des Systems vergütet wird (Art. 8c Abs. 1 StromVV). Die Vergütung muss auf sachlichen Kriterien beruhen und darf nicht diskriminierend sein (Art. 8c Abs. 2 StromVV). Kommt keine Einigung zu Stande, ist dies in geeigneter Form nachzuweisen. Der Nachweis muss für Anschlussgesuche erbracht werden, welche ab dem 1. Juli 2019 beim Netzbetreiber eingehen.

Zu den Weisungen

EU: EuGH sieht Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland nicht als staatliche Beihilfe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt den Beschluss der Kommission, wonach das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst habe, für nichtig.

Im Jahr 2012 führte Deutschland mit dem Gesetz über erneuerbare Energien (EEG 2012) eine Förderregelung zugunsten von Unternehmen ein, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas erzeugen (EEG-Strom). Mit Beschluss vom 25. November 2014 stellte die Kommission fest, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasse, wobei sie diese weitgehend billigte. Die von Deutschland gegen diesen Beschluss erhobene Klage wurde vom Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 10. Mai 2016 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hat Deutschland beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt. Mit seinem heutigen Urteil gibt der Gerichtshof dem Rechtsmittel statt, hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass das Gericht die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen hat.
Infolgedessen fehlt eine Voraussetzung für die Einstufung der Vorteile, die sich aus den mit dem EEG 2012 eingeführten Mechanismen ergeben, als „Beihilfen“.

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Zum Entscheid

ElCom: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verfügung der ElCom

In einem am 20. Februar 2019 ergangenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Verfügung der ElCom 211-00016 vom 17. November 2016 vom betroffenen Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhobene Beschwerde vollumfänglich abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Im Urteil hält das Bundesverwaltungsgericht unter anderem fest, dass die bundesrechtliche Regelung zu den Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen den Kantonen und Gemeinden eine gewisse Autonomie belassen wollte. Unter Wahrung dieser Autonomie verfügt die ElCom im Rahmen der Stromversorgungsgesetzgebung jedoch über eine umfassende Aufsichtskompetenz. Gemäss Bundesverwaltungsgericht erstreckt sich die Prüfungskompetenz der ElCom in der Grundversorgung auch auf sogenannte Ökostromprodukte, das heisst auf alternative Energieprodukte mit ökologischem Mehrwert.

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

ElCom: Bericht zur Cyber-Sicherheit

Die ElCom hat einen Bericht zur Cyber-Sicherheit veröffentlicht. Durch die mit der Digitalisierung einhergehenden zunehmend komplexere Energieversorgung nehmen neben der Vernetzung auch die Sicherheitsrisiken zu. Aus diesem Grund ist die Cyber-Sicherheit ein zentrales Thema bei der Gewährleistung der Stromversorgung. Um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen, hat die ElCom daher entschieden, die 92 grössten Netzbetreiber zu ausgewählten organisatorischen und technischen Cyber-Sicherheitsmassnahmen zu befragen. Aus den Resultaten geht hervor, dass die Verbesserungen der organisatorischen Massnahmen zentral sind.

Zum Bericht Cyber-Sicherheit

ElCom: Mittelung zu neuartigen Netznutzungs- und Energietarifen sowie zu virtuellen Speicher

Zahlreiche Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben Modelle virtueller Speicher eingeführt oder planen solche Modelle. Im Gegensatz zur physischen Speicherung wird bei einem Modell mit virtuellem Speicher kein Strom gespeichert. Es handelt sich vielmehr um ein reines Abrechnungssystem. Die ElCom hat sich eingehend mit der Zulässigkeit solcher virtueller Speicher auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass abweichende Netznutzungstarife und besondere Tarife für die Energieversorgung in Modellen virtueller Speicher mit den stromversorgungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar seien.

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BR: Bundesrat revidiert Energieförderungs- und Energieverordnung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 Änderungen der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung verabschiedet. Er passt damit unter anderem die Fördersätze der Einspeise- und Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen an.

Die Rahmenbedingungen für den Zusammenschluss zum Energieverbrauchs (ZEV) werden wie folgt präzisiert:

Neu hält die revidierte Energieverordnung explizit fest, dass sich ein ZEV auch über Strassen, Eisenbahntrassen sowie Bäche oder Flüsse erstrecken kann, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis dazu gibt. Zudem können Mess- und Verwaltungskosten neu anteilsmässig an Mieter und Pächter verrechnet werden. Weiter wird geregelt, dass sowohl Mieter und Grundeigentümer von den durch den ZEV erzielten Einsparungen profitieren sollen. Falls die Kosten der intern produzierten Elektrizität tiefer sind als die Kosten des externen Stromproduktes, kommt die erzielte Einsparung neu je zur Hälfte den Grundeigentümern und den Mietern zugute.

Die Änderungen treten per 1. April 2019 in Kraft.

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BFE: 101.1 Milliionen an Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftwerke

In der Schweiz können seit 2018 Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke sowie für wesentliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen beantragt werden. Das Bundesamt für Energie hat die per Stichtag 30. Juni 2018 eingegangenen Gesuche geprüft und nun drei Betreiberfirmen Investitionsbeiträge von insgesamt 101.2 Millionen Franken zugesprochen. Damit werden die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig ausgeschöpft.

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