Im Jahr 2018 lag der Stromverbrauch in der Schweiz mit 57,6 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) unter dem Niveau des Vorjahres (-1,4%). Die Landeserzeugung (nach Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen) betrug 63,5 Mrd. kWh. Der physikalische Stromexportüberschuss lag bei 1,6 Mrd. kWh.
Treibhausgasemissionen 2017 leicht tiefer als im Vorjahr
Die Treibhausgasemissionen beliefen sich im Jahr 2017 in der Schweiz auf 47,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, 1 Million Tonnen weniger als 2016. Dies geht aus dem Inventar des Bundesamts für Umwelt BAFU hervor. Die Abnahme im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf den verminderten Brennstoffverbrauch im Gebäude- und Industriesektor zurückzuführen. Die Emissionen lagen 2017 insgesamt tiefer als 1990.
Schweizer Hausdächer und -fassaden könnten jährlich 67 TWh Solarstrom produzieren
Ab sofort zeigt die interaktive Anwendung sonnenfassade.ch für jede Immobilie der Schweiz, wie gut Ihre Fassade für die Nutzung der Solarenergie geeignet ist. Auf Basis dieser Daten schätzt das Bundesamt für Energie BFE das Solarstrompotential der mittelmässig bis hervorragend geeigneten Schweizer Hausfassaden auf rund 17 Terawattstunden (TWH) pro Jahr. Zusammen mit den Dächern, deren Potenzial auf sonnendach.ch gezeigt wird, beträgt das ausschöpfende Solarstrompotenzial der Schweizer Gebäude rund 67 TWh/Jahr.
Rechtsgutachten “Windenergie; Regelungsspielraum der Kantone“
Das Bundesamt für Energie hat bei Dr. Christoph Keller ein Rechtsgutachten zum Thema “Windenergie; Regelungsspielraum der Kantone“ in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten hat das BFE nun veröffentlicht.
68 Prozent des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammt aus erneuerbaren Energien
Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammte 2017 zu rund 68% (2016: 62%) aus erneuerbaren Energien: Zu 60% aus Grosswasserkraft und zu rund 7% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 15% stammten aus Kernenergie und etwa ein Prozent aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 16% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung 2017.
Bundesrat passt Verordnung über Mineralölpflichtlager an
Der Bundesrat hat am 3. April 2019 eine Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung beschlossen. Den Treibstoffen Benzin und Dieselöl werden heute vermehrt Biokomponenten beigemischt, die zum Teil auch im Inland hergestellt werden. Dieser Entwicklung wird mit der Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung Rechnung getragen. Die Inlandproduktion wird in der Pflichtlagerhaltung den Importen von Treibstoffen gleichgestellt.
Bundesrat setzt die «Strategie Stromnetze» per Juni 2019 in Kraft
Im Dezember 2017 hatte das Parlament das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze angenommen («Strategie Stromnetze»). Dieses umfasst Teilrevisionen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes. Aufgrund dieser Gesetzesänderungen mussten auch diverse Verordnungen angepasst werden. Der Bundesrat hat diese Verordnungsrevisionen an seiner Sitzung vom 3. April 2019 verabschiedet. Das Bundesgesetz und die Verordnungen treten per 1. Juni 2019 in Kraft. Einige wenige Bestimmungen (Bestimmungen zum Mehrkostenfaktor und im Zusammenhang mit den Mehrjahresplänen) werden erst per Juni 2020 beziehungsweise Juni 2021 in Kraft gesetzt.
ElCom Aktualisierung der Weisungen zu den Deckungsdifferenzen und zur WACC Produktion
Die ElCom hat die Weisung zu den Deckungsdifferenzen (2/2019) um einen Teil zur Energie ergänzt und damit an ihrer bisherigen Praxis der Weisung festgehalten. Zudem hat sie ihre Weisung zur WACC Produktion (3/2019) mit dem Zinssatz für das Jahr 2019 ergänzt. Der Zinssatz bleibt im Vergleich mit dem Vorjahr unverändert auf 4.98 Prozent.
ElCom: Anpassung Weisungen Netzverstärkung 1/2019
Aufgrund der Änderungen im Stromversorgungsgesetz sowie in der Stromversorgungsverordnung im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 hat die ElCom beschlossen, die Weisung Netzverstärkung 2/2015 zu ergänzen. Die neue Weisung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Mit dem Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen kann zur Sicherstellung eines stabilen Netzbetriebs und mit Zustimmung der Betroffenen auf den Verbrauch, die Erzeugung oder die Speicherung von Strom Einfluss genommen werden. Der Netzbetreiber ist beim Anschluss einer Energieerzeugungsanlage verpflichtet, zu prüfen, ob eine Netzverstärkung tatsächlich notwendig ist oder durch den Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen vermieden werden kann.
Deshalb ist bei Netzverstärkungsgesuchen nachzuweisen, dass der Einsatz von intelligenten Steuer- und Regelsystemen gemäss Artikel 17b StromVG geprüft worden ist. Stimmt der Produzent dem Einsatz eines intelligenten Steuer- und Regelsystems zu, ist zu vereinbaren, wie der Einsatz des Systems vergütet wird (Art. 8c Abs. 1 StromVV). Die Vergütung muss auf sachlichen Kriterien beruhen und darf nicht diskriminierend sein (Art. 8c Abs. 2 StromVV). Kommt keine Einigung zu Stande, ist dies in geeigneter Form nachzuweisen. Der Nachweis muss für Anschlussgesuche erbracht werden, welche ab dem 1. Juli 2019 beim Netzbetreiber eingehen.
EU: EuGH sieht Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland nicht als staatliche Beihilfe
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt den Beschluss der Kommission, wonach das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst habe, für nichtig.
Im Jahr 2012 führte Deutschland mit dem Gesetz über erneuerbare Energien (EEG 2012) eine Förderregelung zugunsten von Unternehmen ein, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas erzeugen (EEG-Strom). Mit Beschluss vom 25. November 2014 stellte die Kommission fest, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasse, wobei sie diese weitgehend billigte. Die von Deutschland gegen diesen Beschluss erhobene Klage wurde vom Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 10. Mai 2016 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hat Deutschland beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt. Mit seinem heutigen Urteil gibt der Gerichtshof dem Rechtsmittel statt, hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass das Gericht die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen hat.
Infolgedessen fehlt eine Voraussetzung für die Einstufung der Vorteile, die sich aus den mit dem EEG 2012 eingeführten Mechanismen ergeben, als „Beihilfen“.
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Zum Entscheid
UVEK: Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland
Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht heute die Bestandeszahlen für das Jahr 2018
UVEK: Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen: Warteliste kann 2019 weiter abgebaut werden
Die Warteliste für die Einmalvergütungen grosser Photovoltaikanlagen (GREIV) kann 2019 weiter abgebaut werden. Grund dafür sind zusätzliche finanzielle Fördermittel im Umfang von 30 Millionen Franken. Diese stehen dank gestiegener Strommarktpreise im Jahr 2018 zur Verfügung.
ElCom: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verfügung der ElCom
In einem am 20. Februar 2019 ergangenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Verfügung der ElCom 211-00016 vom 17. November 2016 vom betroffenen Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhobene Beschwerde vollumfänglich abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Im Urteil hält das Bundesverwaltungsgericht unter anderem fest, dass die bundesrechtliche Regelung zu den Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen den Kantonen und Gemeinden eine gewisse Autonomie belassen wollte. Unter Wahrung dieser Autonomie verfügt die ElCom im Rahmen der Stromversorgungsgesetzgebung jedoch über eine umfassende Aufsichtskompetenz. Gemäss Bundesverwaltungsgericht erstreckt sich die Prüfungskompetenz der ElCom in der Grundversorgung auch auf sogenannte Ökostromprodukte, das heisst auf alternative Energieprodukte mit ökologischem Mehrwert.
ElCom: Bericht zur Cyber-Sicherheit
Die ElCom hat einen Bericht zur Cyber-Sicherheit veröffentlicht. Durch die mit der Digitalisierung einhergehenden zunehmend komplexere Energieversorgung nehmen neben der Vernetzung auch die Sicherheitsrisiken zu. Aus diesem Grund ist die Cyber-Sicherheit ein zentrales Thema bei der Gewährleistung der Stromversorgung. Um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen, hat die ElCom daher entschieden, die 92 grössten Netzbetreiber zu ausgewählten organisatorischen und technischen Cyber-Sicherheitsmassnahmen zu befragen. Aus den Resultaten geht hervor, dass die Verbesserungen der organisatorischen Massnahmen zentral sind.
ElCom: Mittelung zu neuartigen Netznutzungs- und Energietarifen sowie zu virtuellen Speicher
Zahlreiche Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben Modelle virtueller Speicher eingeführt oder planen solche Modelle. Im Gegensatz zur physischen Speicherung wird bei einem Modell mit virtuellem Speicher kein Strom gespeichert. Es handelt sich vielmehr um ein reines Abrechnungssystem. Die ElCom hat sich eingehend mit der Zulässigkeit solcher virtueller Speicher auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass abweichende Netznutzungstarife und besondere Tarife für die Energieversorgung in Modellen virtueller Speicher mit den stromversorgungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar seien.
BR: Bundesrat revidiert Energieförderungs- und Energieverordnung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 Änderungen der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung verabschiedet. Er passt damit unter anderem die Fördersätze der Einspeise- und Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen an.
Die Rahmenbedingungen für den Zusammenschluss zum Energieverbrauchs (ZEV) werden wie folgt präzisiert:
Neu hält die revidierte Energieverordnung explizit fest, dass sich ein ZEV auch über Strassen, Eisenbahntrassen sowie Bäche oder Flüsse erstrecken kann, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis dazu gibt. Zudem können Mess- und Verwaltungskosten neu anteilsmässig an Mieter und Pächter verrechnet werden. Weiter wird geregelt, dass sowohl Mieter und Grundeigentümer von den durch den ZEV erzielten Einsparungen profitieren sollen. Falls die Kosten der intern produzierten Elektrizität tiefer sind als die Kosten des externen Stromproduktes, kommt die erzielte Einsparung neu je zur Hälfte den Grundeigentümern und den Mietern zugute.
Die Änderungen treten per 1. April 2019 in Kraft.
UVEK: UVEK legt Kapitalkostensätze für Förderinstrumente für erneuerbare Energien für das Jahr 2019 fest
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, für das Jahr 2019 fest. Die WACC-Sätze bleiben im Vergleich zum Jahr 2018 unverändert.
Bundesrat: Schwimmende Forschungsstation durchleuchtet den Genfer See
Seit gestern treibt die gut 100 Quadratmeter grosse Forschungsplattform namens “LéXPLORE” auf dem Genfer See. Mit an Bord: Unzählige Sonden und Sensoren, mit deren Hilfe Forschende der Eawag, EPFL und den Universitäten Lausanne und Genf ökologische Vorgänge im Genfer See sowie die Wechselwirkung zwischen Wasser und Atmosphäre verstehen wollen.
BFE: 101.1 Milliionen an Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftwerke
In der Schweiz können seit 2018 Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke sowie für wesentliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen beantragt werden. Das Bundesamt für Energie hat die per Stichtag 30. Juni 2018 eingegangenen Gesuche geprüft und nun drei Betreiberfirmen Investitionsbeiträge von insgesamt 101.2 Millionen Franken zugesprochen. Damit werden die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig ausgeschöpft.
Swiss Economics: Kernanlagebetreiber erheben erneut Beschwerde gegen Kostenstudie 2021
swissnuclear, der Brancheverband der Schweizer Kernkraftwerkbetreiber, hat gegen drei Vorgaben des UVEK zur Kostenstudie 2021 Beschwerde eingereicht. Die Kostenstudie 2021 dient als Grundlage für die Ermittlung der Kosten, welche für die Stilllegung der Kernanlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfällen anfallen.