ElCom veröffentlicht Weisung 02/2020 zum WACC Produktion

Bei der Berechnung der anrechenbaren Gestehungskosten einer effizienten Produktion gemäss Artikel 4 Absatz 1 StromVV sind die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen auf den für die Produktion notwendigen Vermögenswerten anrechenbar (Weisung 2/2018). Zur kalkulatorischen Verzinsung ist ein Zinssatz zu verwenden, welcher den Risiken der Stromproduktion angemessen Rechnung trägt (nachfolgend WACC Produktion). Die ElCom hat entschieden, für den WACC Produktion gemäss Stromversorgungsgesetzgebung den jeweils jährlich vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden. Da gemäss Gutachten betreffend Kapitalkostensätze der Fördermassnahmen für die Grosswasserkraft (S. 9) der WACC mit der neuen Herleitung für die Jahre 2014 bis 2016 unverändert blieb, wird er ab 2014 auf 4.98 Prozent festgelegt.

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ElCom präzisiert den Stellenwert von Kostenrechnungen in der Weisung 01/2020

Die Netzbetreiber reichen zusammen mit anderen Dokumenten ihre Kostenrechnung für Tarife bis zum 31. August in elektronischer Form bei der ElCom ein. Die ElCom hat beschlossen, den Stellenwert der Kostenrechnung in ihrer neuen Weisung 1/2020 zu präzisieren. Dabei können Änderungen eingereichter Kostenrechnungen nur noch auf Antrag und nach Genehmigung oder nach Aufforderung der ElCom vorgenommen werden.
Die Netzbetreiber bestätigen zudem mit ihrer rechtsgültigen Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der per 31. August eingereichten Kostenrechnung. Danach dürfen nur noch die im Rahmen der Rückmeldungen bezeichneten Positionen abgeändert werden. Will der Netzbetreiber weitere Daten ändern, hat er ein begründetes Gesuch bei der ElCom einzureichen. Nach Genehmigung durch die ElCom dürfen Korrekturen höchstens über die letzten fünf Geschäftsjahre erfolgen.

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Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplan für das obere Gadmental

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für die Wasserkraftnutzung im oberen Gadmental genehmigt. Die Planung sieht als Mehrnutzung tiefere Mindestrestwassermengen vor. Als Ausgleich dazu ist vorgesehen, Gewässerlebensräume zu revitalisieren und auf die Nutzung landschaftlich wertvoller Bäche zu verzichten. Dank dieser verstärkten Gewässernutzung kann das Kraftwerk jährlich 10 GWh mehr Energie produzieren. Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch von rund 2000 durchschnittlichen Haushalten.

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UVEK erteilt eine weitere Bewilligung für Sondierbohrungen in den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 2. März 2020 eine weitere Sondierbohrung bewilligt. Mit den Sondierbohrungen will die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Jura Ost.

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74 Prozent des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammten 2018 aus erneuerbaren Energien

2018 stammte der Strom aus Schweizer Steckdosen zu rund 74% (2017: 68%) aus erneuerbaren Energien: Zu 66% aus Grosswasserkraft und zu rund 8% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 17% stammten aus Kernenergie und knapp 3% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 6% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar (2017: 16%). Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung 2018. 

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BAFU informiert über aktualisierte Vollzugshilfe beim Emissionshandelsystem für Betreiber von Anlagen

Das Emissionshandelssystem (EHS) ist ein Instrument des CO2-Gesetzes zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen in der energieintensiven Industrie. Das EHS ist als Cap-and-Trade System ausgestaltet und weist eine hohe Kompatibilität zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) auf. Betreiber von Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen sind zur Teilnahme am EHS verpflichtet. Betreiber von Anlagen bestimmter Wirtschaftszweige, mit mittleren Emissionen, können auf Gesuch am EHS teilnehmen. Am EHS teilnehmende Betreiber von Anlagen sind von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit. Die vorliegende Mitteilung konkretisiert die Praxis des BAFU als Vollzugsbehörde in Bezug auf die Umsetzung des Emissionshandelssystems für Betreiber von Anlagen.

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UVEK erteilt eine weitere Bewilligung für Sondierbohrungen in den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 6. Februar 2020 eine weitere Sondierbohrung bewilligt. Mit den Sondierbohrungen will die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Zürich Nordost. 

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Treibhausgasemissionen des Schweizer Industriesektors höher als angenommen

Die Treibhausgasemissionen des Schweizer Industriesektors liegen jährlich um rund 600'000 Tonnen CO2-Äquivalente höher als bisher angenommen. Grund dafür ist eine bisher unbekannte Lachgasquelle aus der Produktion des Chemie- und Pharmaunternehmens Lonza AG. Lonza hat sich verpflichtet, bis spätestens Ende 2021 einen Katalysator einzubauen, der die Emissionen um mindestens 98 Prozent vermindert. Diese sind ab 2020 im Schweizer Emissionshandelssystem einbezogen und damit reguliert. Die Schweiz wird ausländische Zertifikate abgeben, um ihre internationalen Klimaziele für den Zeitraum von 2013-2020 dennoch zu erreichen. 

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UVEK erteilt eine weitere Bewilligung für Sondierbohrungen in den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 19. Dezember 2019 eine weitere Sondierbohrung bewilligt. Mit den Sondierbohrungen will die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Jura Ost.

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ElCom kündet neues Vorgehen bei Tariferhöhungen an

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, bis jeweils am 31. August ihre Kostenrechnung, ihre Tarife und die Jahresrechnung Netz bei der ElCom einzureichen. Diese Pflichten ergeben sich aus Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 25 Absatz 1 StromVG in Verbindung mit Artikel 10 StromVV. Die Verteilnetzbetreiber müssen der ElCom zudem Erhöhungen der Elektrizitätstarife bis spätestens zum 31. August melden. Diese Meldung beinhaltet auch die den Endverbrauchern mitgeteilte Begründung der Tariferhöhung (Art. 4b Abs. 2 StromVV). Die ElCom hat festgestellt, dass zahlreiche Netzbetreiber dieser gesetzlichen Vorgabe nicht Folge leisten. Ab der Kostenrechnung für die Tarife 2021, die im August 2020 eingegeben werden muss, sind die Netzbetreiber angehalten, dieser Verpflichtung konsequent nachzukommen und der ElCom Tariferhöhungen und die den Endverbrauchern mitgeteilte Begründung einzureichen. Diese Meldung hat über das Netzbetreiberportal zu erfolgen. Zu diesem Zweck wird das Excel-Tarifformular mit einem Kasten ergänzt. Dieser wird es dem Netzbetreiber erlauben, Tariferhöhungen im Folgejahr auf einfache Weise der ElCom zu melden. Falls der Netzbetreiber Tariferhöhungen angibt, hat er ein PDF-Dokument mit der den Endverbrauchern mitgeteilten Begründung im Netzbetreiberportal unter der Rubrik «Begründung Tarif» hochzuladen.

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Bundesrat macht Cleantech zum festen Bestandteil der Strategien des Bundes

Cleantech steht für Ressourcen- und Energieeffizienz – zwei unerlässliche Instrumente zur Umsetzung der Klimaziele und der Energiestrategie 2050. Seit 2011 richtet der Bundesrat deshalb ein besonderes Augenmerk auf diesen stetig wachsenden Wirtschaftszweig. Der langjährige und konsequente Aufbau dieses Schwerpunkts war erfolgreich: Das Thema Cleantech ist in den Teilstrategien und Geschäften der einzelnen Bundesstellen angekommen und soll dort künftig als fester Bestandteil konsequent weiter vorangetrieben werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 beschlossen.

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ElCom erachtet gewisse Eigenverbrauchs-Praxismodelle als unzulässig

Als Eigenverbrauch gilt nach Artikel 16 Absatz 1 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730), wenn Betreiber von Anlagen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selber verbrauchen oder sie zum Verbrauch am Ort der Produktion ganz oder teilweise veräussern. Als am Ort der Produktion selber verbraucht gilt nur die Elektrizität, die zwischen der Produktionsanlage und dem Verbrauch das Verteilnetz des Netzbetreibers nicht in Anspruch genommen hat (Art. 14 Abs. 3 der Energieverordnung vom 1. November 2017 [EnV; SR 730.01]).

Nach Auffassung der ElCom sind Eigenverbrauchs-Lösungen mit Einbezug von Mietern ohne die Einrichtung eines ZEV rechtlich nur zulässig, wenn sie folgende Anforderungen beachten:

  • Ein auf die Mieter/Pächter erweiterter Eigenverbrauch bedarf deren Zustimmung;

  • Das Netznutzungsentgelt (inkl. Leistungen und Abgaben) darf bei den Mietern/Pächtern nur für den aus dem Verteilnetz bezogenen Strom erhoben werden;

  • Der Strombezug vom Anlagenbetreiber und die anteilige Berechnung der Netznutzungsentgelte sind auf der Rechnung des Mieters/Pächters entsprechend transparent auszuweisen.

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Schweiz und die Niederlande präsentieren Initiative für klimafreundliche Investitionen

Im Vorfeld des UN-Klimagipfels in New York wird die Schweiz zusammen mit den Niederlanden am 21. September 2019 eine Initiative vorstellen, wie öffentliche und private Investitionen auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft und auf das 1,5-Grad-Ziel des Weltklimarats ausgerichtet werden können. Die Initiative stützt sich auf einen erfolgreichen Pilotversuch in der Schweiz.

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Nationalrat lockert Umweltauflagen für Wasserkraftwerke

Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen künftig bei Konzessionserneuerungen weniger Umweltmassnahmen ergreifen müssen als bisher. Das hat der Nationalrat am Donnerstag entschieden. Er hat mit 123 zu 63 Stimmen eine Gesetzesänderung angenommen, die auf eine parlamentarische Initiative von Albert Rösti (SVP/BE) zurückgeht. Diese betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die bei Konzessionserneuerung nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen erforderlich sind. Zur Debatte stand der Umfang von Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schutzwürdige Landschaften.Heute steht im Gesetz, dass der Umweltverträglichkeitsbericht auf den "Ausgangszustand" Bezug nimmt. Aus Sicht der Kritiker bestehen Unsicherheiten, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Nach aktueller Praxis wird bei Konzessionserneuerungen derjenige Zustand als Ausgangszustand betrachtet, der bestehen würde, wenn die Anlage nie gebaut worden wäre. So ist es auch in einem Handbuch des Bundesamtes für Umwelt festgehalten.

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UVEK erteilt eine weitere Bewilligung für Sondierbohrungen in den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 11. September 2019 eine weitere Sondierbohrung bewilligt. Mit den Sondierbohrungen will die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Jura Ost.

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Stilllegungs- und Entsorgungsfonds: Jahresberichte 2018

In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2018 insgesamt 7.492 Milliarden Franken (2017: 7.732 Milliarden Franken). Die beiden Fonds decken die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt. Dieser hat die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2018 am 13. September 2019 genehmigt und die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet.

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