UREK-S lehnt Motion zur Einbindung von mittleren und kleinen Teilnehmern im Regelenergiemarkt ab

Die UREK-S beantragte an ihrer Sitzung vom 10. Januar 2025 einstimmig die Ablehnung der Motion 22.3321 «Stromnetzstabilität zu geringen Kosten durch Einbindung von mittleren und kleinen Teilnehmern im Regelenergiemarkt». Die Motion wollte kleineren Akteuren den direkten Zugang zum Regelenergiemarkt ermöglichen. Die Kommission hält dies für unnötig, da bereits geeignete Instrumente wie das Regelpooling existieren. Zudem befürchtet sie, dass eine Ausweitung der Teilnahmebedingungen den Netzbetrieb administrativ und logistisch erschweren könnte.

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Bundesrat lehnt Umweltverantwortungsinitiative und Klimafonds-Initiative ab

Der Bundesrat empfiehlt ein Nein zur Umweltverantwortungsinitiative, über welche das Volk am 9. Februar 2024 abstimmt. Diese fordert, dass die Schweizer Wirtschaft nur innerhalb der planetaren Grenzen handelt und die Umweltbelastung in zehn Jahren stark reduziert wird. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, da sie weitreichende Einschränkungen für Bevölkerung und Wirtschaft befürchten. Statt neuer Verbote und Vorschriften setzen sie auf bestehende Massnahmen in Klima-, Kreislaufwirtschaft und erneuerbaren Energien.

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Weiter empfiehlt der Bundesrat auch die Klimafonds-Initiative zur Ablehnung, ohne einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag zu erheben. Die Initiative fordert jährliche Bundesmittel von 3,9 bis 7,7 Milliarden Franken für Massnahmen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Dekarbonisierung. Der Bundesrat sieht darin einseitige Subventionen mit Risiken wie Schwächung des Verursacherprinzips, ineffizientem Mitteleinsatz und Verdrängung privater Investitionen. Zudem würde die Finanzierung ohne Schuldenbremse die Bundesfinanzen belasten. Stattdessen setzt der Bundesrat auf bestehende Massnahmen und einen Mix aus Förderung, Vorschriften und marktwirtschaftlichen Anreizen.

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Bundesrat: Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Initiative "Blackout stoppen"

An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» eröffnet. Wie bereits berichtet, lehnt der Bundesrat die Initiative ab.

Der Gegenvorschlag umfasst eine Revision des Kernenergiegesetzes und sieht vor, dass Kernkraftwerke zukünftig wieder bewilligt werden dürfen.

Die Vernehmlassung endet am 3. April 2025.

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Bundesrat: Botschaft zur "Initiative für eine Zukunft" verabschiedet

An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verabschiedet. Wie bereits berichtet, lehnt der Bundesrat die Initiative ab, da sie Mindereinnahmen verursachen könnte und zudem falsche Anreize für den Klimaschutz zur Folge hat.

Für weitere Informationen siehe die ausführliche Medienmitteilung.

ElCom: Einführung einer befristeten Preisgrenze für Sekundärregelenergie

Die Preise für Sekundärregeleistung (SRE) sind seit Mitte 2022 stark gestiegen, besonders seit Frühjahr 2024. Laut ElCom-Analysen gibt es dafür keine fundamentale Erklärung, was auf eine unvollständige Marktmechanik hinweist. Als kurzfristige Massnahme hat die ElCom eine befristete Preisgrenze von 1.000 EUR/MWh für verpflichtende SRE-Gebote eingeführt. Diese Regelung, die ab März 2025 gilt und bis Ende 2025 läuft, wurde durch eine Vereinbarung zwischen Swissgrid und den Systemdienstleistungsverantwortlichen umgesetzt. Langfristig sind aus Sicht der ElCom jedoch weitere Maßnahmen notwendig, um den SRE-Markt effizienter zu gestalten und den Bedarf an Regelenergie zu senken.

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Bundesrat: Verabschiedung der nationalen Wasserstoffstrategie

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 die nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet. Sie enthält das Leitbild und die Ziele des Bundesrates zu Wasserstoff und Power-to-X-Derivaten. Weiter schlägt sie Massnahmen für den Aufbau des inländischen Wasserstoffmarktes und die Anbindung an den europäischen Markt vor.

Weiterhin geht die Strategie bis Mitte der 2030er Jahre von einer geringen Nachfrage nach Wasserstoff in der Schweiz aus.

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Bundesrat: Kenntnisnahme Bericht über Versorgung mit für Energiewende wichtigen Mineralien und Metallen

Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat den Bericht über die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen, die für die Energiewende benötigt werden, zur Kenntnis genommen. Darin wird betont, dass die Schweizer Wirtschaft relativ gut vor Versorgungsengpässen geschützt ist, da sie vor allem Halbfabrikate aus ihren Nachbarländern importiert. Ausserdem zeigt der Bericht Handlungsoptionen in verschiedenen Bereichen auf, um die Versorgung langfristig sicherzustellen.

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Bundesrat: Vernehmlassung zur revidierten Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange eröffnet

An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange (Energieradar hat berichtet) eröffnet. Die Änderung beinhaltet eine Anpassung an neue internationale Entwicklungen. U.a. umfasst sind folgende Änderungen:

  • die Pflicht zur Berichterstattung gilt künftig als erfüllt, wenn diese gestützt auf einen international anerkannten Standard oder nach dem in der Europäischen Union verwendeten Standard über die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt;

  • neu werden Mindestanforderungen an Netto-Null Fahrpläne (Transitionspläne) für die klimaverträgliche Ausrichtung von Finanzmittelflüssen geregelt;

  • die Berichterstattung hat in einem elektronischen Format zu erfolgen.

Die Vernehmlassung endet am 21. März 2025.

Das Inkrafttreten ist auf 1. Januar 2026 geplant.

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ElCom: Verfügungen betreffend Mehrkosten infolge Verweigerung des Einbaus eines Smartmeters

Ein Netzbetreiber verzichtet bei Endverbrauchern, die ein Smartmeter ablehnen, auf die Installation und erhebt stattdessen eine jährliche Pauschale von 90 Franken für die entstehenden Kosten (z. B. Zählerablesung vor Ort). Die ElCom hat am 3. Dezember 2024 entschieden, dass diese Regelung rechtmäßig ist und die Kosten als zulässige Mehrkosten gemäß Artikel 8a Absatz 3ter StromVV gelten.

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Zu den Verfügungen (noch nicht rechtskräftig)

ElCom: Mitteilung zu Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität

Aufgrund der markanten Zunahme der Unausgeglichenheiten in der Regelzone Schweiz und des absehbaren weiteren Ausbaus der Produktion aus Photovoltaikanlagen sowie der damit verbundenen hohen Preise für Regelenergie und steigenden Kosten für Ausgleichsenergie hat die ElCom in Zusammenarbeit mit Swissgrid und den Bilanzgruppen (mit physischen Ausspeisepunkten) mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Situation identifiziert.

Mit der am 15.11.2024 veröffentlichten Mitteilung präzisiert die ElCom einige Kernprozesse zur Datenqualität und zum Datenaustausch zwischen den VNB untereinander sowie zwischen den VNB und den Bilanzgruppenverantwortlichen. Die Anforderungen (Teilprozesse 1 und 4 gemäss SDAT, Abschnitt 1.7.2 und sinngemäss 1.4.2.) aus den bestehenden Branchendokumenten sind zwingend einzuhalten. Die gezielten Verbesserungen sollen dazu beitragen, die Prognosen des Stromverbrauchs bzw. der Stromproduktion zu verbessern und damit die Grundlage für ein verbessertes Bilanzmanagement zu schaffen.

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ElCom: Genemigung Technische Vereinbarung Netz- und Versorgungssicherheit zwischen Swissgrid und TSO Region CORE

Nach mehrjährigen Verhandlungen mit den Übertragungsnetzbetreibern und Stromaufsichtsbehörden der Nachbarländer wurde eine Vereinbarung über die Berücksichtigung des Schweizer Netzes in der europäischen Kapazitätsberechnungsregion Core abgeschlossen. Die ElCom hat den Vertrag zwischen Swissgrid und den Übertragungsnetzbetreibern der Region Core genehmigt. Dieser regelt die Bestimmung der Grenzkapazitäten an der Schweizer Nordgrenze und schafft grenzüberschreitend in der gesamten Region höhere Sicherheit in Bezug auf die Netzstabilität. Die nun erzielte Vereinbarung wirkt vor allem kurzfristig und stellt aus Sicht der ElCom und der Swissgrid daher keinen Ersatz für ein Stromabkommen mit der Europäischen Union (EU) dar.

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ElCom: Äusserung zur Zulässigkeit und Anrechenbarkeit von Circuit Breakers

Die ElCom äussert sich in ihrem Newsletter vom September 2024 zur Zulässigkeit und Anrechenbarkeit von Circuit Breakers in Smart Meters. Mit Circuit Breakers wird die Stromzufuhr zu Endverbrauchern unterbrochen (Abschaltfunktion). Für den Einsatz von Circuit Breakers bedarf es nach Auffassung der ElCom der expliziten Zustimmung der Kunden. Die Kosten der Abschaltfunktion dürfen nur dann als Netzkosten angerechnet werden, wenn die Abschaltfunktion zur Abwendung einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebs installiert worden sind.

Des Weiteren sind die Circuit Breakers vor Cyberbedrohungen zu schützen. Die ElCom hinterfragt in diesem Zusammenhang kritisch, ob es aus Sicht eines VNB beim Smart Meter Rollout Sinn macht, Smart Meter zu wählen, die über Funktionen verfügen, welche über die von StromVG und StromVV vorgegebenen Anforderungen hinausgehen.

Bei der Nutzung von Circuit Breakers zur Liefersperre als Inkassomassnahme verweist die ElCom sodann auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, die zu beachten sei (BGE 137 I 120).

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Bundesrat: Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative “Blackout stoppen”

An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» beraten. Diese lehnt er ab und will einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten.

Die Initiative sieht vor, dass die jederzeitige Sicherstellung der Stromversorgung in der Bundesverfassung verankert werden soll und die dafür nötigen Verantwortlichkeiten festlegt werden müssen. Die umwelt- und klimaschonende Stromproduktion steht im Zentrum, wobei alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung zulässig sein sollen. Die Initiative hätte eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zur Folge sowie würde das Verbot der Erstellung neuer Kernkraftwerke aufgehoben.

Der Bundesrat lehnt die Initiative u.a. deshalb ab, da das Verbot des Neubaus keiner Verfassungs-, sondern lediglich einer Gesetzesänderung bedarf. Weiter sei auch die Aufgabenteilung bereits genügend klar geregelt. Die Forderung nach umwelt- und klimaschonende Stromproduktion sei zudem bereits im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verankert.

Das UVEK erarbeitet bis Ende 2024 eine Anpassung des Kernenergiegesetzes, die diesbezügliche Vernehmlassung soll bis Ende März 2025 dauern.

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