BFE: Umbau des Energiesystems gemäss Monitoringbericht zu langsam

Die Energiestrategie 2050 verfolgt das Ziel, das Schweizer Energiesystem schrittweise umzubauen. Der siebte Monitoringbericht des BFE zeigt den Stand per Ende 2024.

Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft erreichte 2024 rund 8’300 GWh, was knapp 11 Prozent der gesamten Netto-Stromproduktion entspricht. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein deutlicher Zuwachs, der überwiegend auf den starken Ausbau der Photovoltaik zurückzuführen ist. Bis 2035 soll die Produktion auf 35’000 GWh steigen. Dafür wäre in den kommenden Jahren ein deutlich höherer jährlicher Zubau nötig als bisher. Mit dem neuen Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung, das Anfang 2025 in Kraft getreten ist, rückt insbesondere die inländische Winterstromproduktion stärker in den Fokus.

Die Wasserkraft blieb 2024 weitgehend stabil und erreichte eine mittlere Netto-Produktion von knapp 37’000 GWh. Damit liegt sie bereits nahe am Zielwert für 2035. Der erforderliche weitere Ausbau ist vergleichsweise moderat, setzt aber kontinuierliche Investitionen voraus.

Beim Energieverbrauch pro Person wurden in den letzten Jahren spürbare Fortschritte erzielt. Der Endenergieverbrauch liegt deutlich unter dem Niveau von 2000. Um die gesetzlichen Ziele bis 2035 zu erreichen, muss der Rückgang jedoch etwas schneller erfolgen als bisher. Gleichzeitig zeigt sich beim Stromverbrauch ein Spannungsfeld: Trotz Effizienzgewinnen wird mittelfristig mit einer steigenden Stromnachfrage gerechnet, da die Dekarbonisierung des Energiesystems eine umfassende Elektrifizierung erfordert.

Insgesamt zeigt der Monitoringbericht, dass die Schweiz auf Kurs ist, die Ziele der Energiestrategie 2050 jedoch nur mit weiter beschleunigtem Ausbau der erneuerbaren Energien und konsequenten Effizienzmassnahmen erreichen kann.

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Paket Schweiz–EU (Bilaterale III): Bundesrat zieht positives Vernehmlassungsfazit und präzisiert Stromumsetzung

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» diskutiert und festgestellt, dass eine klare Mehrheit der Teilnehmenden das Paket befürwortet. In der Vernehmlassung vom 13. Juni bis 31. Oktober 2025 gingen insgesamt 318 Stellungnahmen ein, darunter jene von 22 Kantonen, acht Parteien, kommunalen Dachverbänden, Wirtschaftsverbänden sowie zwei eidgenössischen Gerichten. Mehrere Eingaben verlangten Klarstellungen und Anpassungen bei der inländischen Umsetzung. Der Bundesrat hat diese geprüft, entsprechende Anpassungsentscheide gefällt und die Departemente beauftragt, die Botschaft fertigzustellen. Die Überweisung ans Parlament ist voraussichtlich für März 2026 vorgesehen.

Im Bereich Strom setzt der Bundesrat insbesondere bei drei Punkten Akzente: Erstens soll die Ausgestaltung der Grundversorgungsschwelle überprüft werden, damit auch stromintensive Kleinunternehmen in der Grundversorgung verbleiben können. Das UVEK erarbeitet dazu bis Ende Januar 2026 in Zusammenarbeit mit dem EDA Vorschläge. Zweitens hält der Bundesrat an der Abschaffung der Minimalvergütung für Solarstrom fest, sieht jedoch eine Übergangsregelung vor: Für Photovoltaikanlagen unter 150 Kilowatt, die nach dem 1. Januar 2026 und vor Inkrafttreten des Stromabkommens in Betrieb gehen, wird die Minimalvergütung noch für drei Jahre weitergeführt. Drittens sollen die Auswirkungen des Stromabkommens auf die Wasserkraftnutzung in der Botschaft präzisiert werden, namentlich hinsichtlich Konzessionsvergabe, Heimfall, Wasserzinsen und öffentlichem Eigentum. Begleitmassnahmen im Sinne des Konsumentenschutzes sollen bestehen bleiben, während Regulierungen mit Risiken für Grundversorger soweit sinnvoll abgebaut werden sollen.

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ElCom: Update Mitteilung zur Anrechenbarkeit von Cybersicherheitskosten

Die Mitteilung legt die Grundprinzipien zur Anrechenbarkeit von Kosten der Cybersicherheit dar und gibt auch Beispiele, welche Kosten unter welcher Position in der Kostenrechnung der ElCom zuzuordnen sind. Das Update vom 1. Dezember 2025 ergänzt diese Beispiele mit Kosten für die gesicherte und gesteuerte (Routing) Datenübertragung über die Netzwerkarchitektur SCION/SSUN. Diese Lösung, die bereits in der Gesundheits- und der Finanzbranche im Einsatz ist, führt zu einem signifikanten Sicherheitszuwachs. Die Kosten für SCION/SSUN können anteilsmässig dem Netz zugeordnet werden.

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ElCom: neue Weisung zur Jahresrechnung Netz

Mit dem Inkrafttreten von Art. 13f StromVV hat das Fachsekretariat der ElCom die Weisung zur Jahresrechnung Netz überarbeitet. Ab der Jahresrechnung 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die erhaltenen Vergütungen und pauschalen Abgeltungen nach Art. 15b StromVG sowie die entsprechenden erzeugungsbedingten Netzverstärkungen separat ausweisen.

Die neue Weisung legt weiterhin die Minimalanforderungen fest; zusätzliche Hinweise zur praktischen Handhabung der neuen Vorgaben will das Fachsekretariat zu einem späteren Zeitpunkt in einer eigenen Mitteilung bereitstellen. Bis Ende 2021 gilt Weisung 3/2011, für die Jahre 2022 bis 2025 Weisung 1/2022.

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ElCom: Verweis auf neue Regelung zur Kostenanrechnung für OSTRAL-Massnahmen

Ab 1. Januar 2025 müssen Kosten für die Vorbereitung von Massnahmen der Wirtschaftlichen Landesversorgung nicht mehr über die Verteilnetze, sondern direkt über Swissgrid abgerechnet werden. Grundlage ist Art. 15a StromVG. Die bisherige Deklaration über das ElCom-Formular entfällt; bereits die Ist-Kosten 2025 sind über Swissgrid einzureichen.

Ab Mitte Dezember 2025 steht im Swissgrid-Kundenportal ein neues Meldeverfahren bereit, über das Netzbetreiber, Erzeuger und Speicherbetreiber ihre Kosten bis Ende März 2026 erfassen. Nach Prüfung durch das BWL und Anhörung der ElCom erfolgt die Auszahlung im Sommer 2026. Die neue Ordnung gewährleistet eine einheitliche und transparente Kostenabwälzung und stellt sicher, dass die OSTRAL-Aufwände solidarisch getragen werden.

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ElCom: Differenzierte Preisgrenze zeigt Wirkung im Markt für Sekundärregelenergie

Seit März 2025 gilt im Markt für Sekundärregelenergie (SRE) eine differenzierte, bis Ende Jahr befristete Preisgrenze von 1'000 EUR/MWh (Energieradar hat berichtet). Eine Auswertung der ElCom zeigt, dass diese Massnahme wie beabsichtigt wirkt: Die Preisobergrenze begrenzte die Gebotspreise bei hohen Abrufmengen und führte insgesamt zu einer dämpfenden Wirkung auf die Kosten.

Während sich die Preise bei tieferen Abrufmengen nach einer kurzen Anpassungsphase leicht unterhalb des früheren Niveaus stabilisierten, blieben die Zuschläge gegenüber dem Spotmarktpreis weiterhin über den Werten von vor 2024. Kritische Nebeneffekte wie Angebotsknappheit traten nicht auf – ein Hinweis auf die angemessene Ausgestaltung des Preis-Caps.

Die ElCom empfiehlt, dass Swissgrid und die Marktakteure die Preisgrenze vorerst freiwillig auf vertraglicher Basis weiterführen, bis nachhaltige Massnahmen zur Verbesserung des SRE-Beschaffungsmechanismus umgesetzt sind.

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BFE: Präventions- und Notfallplan für die Gasversorgung aktualisiert

Aufgrund der Auswirkungen auf die Energieversorgung des russischen Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 gab es zahlreiche Anpassungen der Massnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit in der Schweiz und auch in der entsprechenden EU-Verordnung. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat das BFE den Präventions- und Notfallplan für Gas aktualisiert.

Zum Präventions- und Notfallplan der Schweiz für die Gasversorgung

Bundesrat: Anpassungen zentraler Energieverordnungen ab 2026

Der Bundesrat hat am 26. November 2025 mehrere Teilrevisionen im Energiebereich verabschiedet. Sie betreffen die Energieverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Stromversorgungsverordnung sowie die Verordnung zur wirtschaftlichen Landesversorgung im Elektrizitätsbereich.

Kernpunkte sind neue Zwischenziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion bis 2030, ein Winterstrombonus für Photovoltaikanlagen ab 100 kW sowie präzisierte Regelungen zur Kostenerstattung bei Sanierungen von Grenzwasserkraftwerken. Zudem wird der Zugang zu Mess- und Stammdaten gesetzlich verankert, wobei Datenschutzanforderungen durch Anonymisierung und Pseudonymisierung gewahrt bleiben.

Die Verordnungsanpassungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

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UREK-S: Prüfung neuer Instrumente zur Innovationsförderung

Die UREK-N hat am 21. November 2025 ein Postulat (25.4417) eingereicht, das den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob im Bereich Klimaschutz und Energie vermehrt risikoabsichernde Instrumente wie Bürgschaften eingesetzt werden können. Angesichts geplanter Sparmassnahmen sollen solche Modelle direkte Subventionen teilweise ersetzen, um den Bundeshaushalt zu entlasten und dennoch eine wirksame Innovationsförderung zu ermöglichen.

UREK-N: Vorschlag von CO₂-Grenzausgleich für Zementimporte

Die UREK-N will verhindern, dass steigende CO₂-Preise in der Schweiz zur Verlagerung der Zementproduktion ins Ausland führen. Mit der parlamentarischen Initiative 21.432 schlägt sie in ihrer Sitzung vom 6. November 2025 ein neues Gesetz vor, das eine CO₂-Grenzausgleichsabgabe auf Zementimporte vorsieht, sofern das Produktionsland keine oder eine tiefere CO₂-Bepreisung kennt. Die Abgabe soll gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen und globale Emissionen senken. Waren aus EU- und EFTA-Staaten sind ausgenommen.

Der Vorentwurf geht bis 20. Februar 2026 in die Vernehmlassung.

Bundesrat: Eröffnung der Vernehmlassung zum modernisierten Energiechartavertrag

Der Bundesrat hat am 5. November 2025 die Vernehmlassung zur Ratifikation des modernisierten Energiechartavertrags eröffnet. Der aktualisierte Vertrag stärkt Investitionsschutz, Nachhaltigkeit und das Regulierungsrecht der Staaten, verweist explizit auf das Pariser Klimaübereinkommen und erweitert seinen Geltungsbereich auf neue Energietechnologien wie Wasserstoff sowie CO₂-Abscheidung und -Speicherung. Er ermöglicht zudem, fossilen Investitionen den Schutz zu entziehen. Für die Schweiz bleibt der Vertrag angesichts wichtiger Auslandsinvestitionen im Energiebereich von grossem Interesse.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 20. Februar 2026.

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BFE: Energiedashboard zeigt Prognosen zur regionalen Solarstromproduktion

Das Energiedashboard des Bundesamts für Energie (BFE) zeigt neu Tagesdaten zur Solarstromproduktion auf regionaler Ebene (Bezirke) sowie eine Fünf-Tages-Prognose in stündlicher Auflösung. Basis dafür sind Informationen zur gesamthaft installierten Leistung der Solarstromanlagen in der Schweiz. Damit steht den Stromnetzbetreibern und der Öffentlichkeit eine wichtige Datenquelle zu Verfügung, die zeigt, wie viel Solarstrom in den verschiedenen Regionen des Landes aktuell produziert wird und wie sich die Produktion in feiner zeitlicher Granularität im Jahresverlauf und in naher Zukunft verändert.

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Bundesrat: Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung

Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung eröffnet, welche bis am 12. Februar 2026 dauert. Die Ergänzung betrifft die Umsetzungsbestimmungen für die Bundesverwaltung und die Kantone im Rahmen ihrer Vorbildfunktion. Ziel ist es, dass Bund, Kantone und bundesnahe Betriebe bis 2040 und die Armee bis 2050 netto keine Treibhausgase mehr ausstossen. Neben direkten Emissionen sollen schrittweise auch indirekte Emissionen reduziert und verbleibende Emissionen durch Negativemissionstechnologien ausgeglichen werden.

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Bundesrat: Schweiz unterschreibt Vereinbarungen mit Dänemark zur Speicherung von CO2

Die Schweiz hat mit Dänemark am 3. September 2025 zwei Vereinbarungen unterzeichnet, die den Export und die dauerhafte Speicherung von Schweizer CO2 in Dänemark ermöglichen. Zudem dienen sie als Basis für eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich der Negativemissionstechnologien. Dänemark ist nach Norwegen das zweite Partnerland der Schweiz für die CO2-Speicherung. Der Bundesrat hatte diese Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Dänemark bereits am 27. August 2025 genehmigt.

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Bund: Publikation methodischer Grundlagen für freistehende Photovoltaikanlagen

Das Bundesgesetz über die Stromversorgung mit erneuerbaren Energien umfasst auch freistehende Photovoltaikanlagen, die mit möglichst geringen Auswirkungen auf Raum und Umwelt gebaut werden sollen. Die Kantone müssen in ihren Richtplänen geeignete Gebiete von nationalem Interesse festlegen. Zur Unterstützung hat der Bund mithilfe von Geodaten potenziell geeignete Flächen evaluiert. Beteiligt waren die Bundesämter ARE, BAFU, BFE und BLW. Die am 28. August 2025 publizierten Ergebnisse dienen als Orientierung, sind jedoch nicht verbindlich.

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Bundesrat: Eröffnung der Vernehmlassung zu Verordnung für die Umsetzung der Gas-Solidaritätsmassnahmen

Der Bundesrat hat am 27. August 2025 die Arbeiten an den Verordnungen für das Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien im Fall einer Gasmangellage weiter vorangebracht. Die Verordnung über die Vorbereitung der Solidaritätsmassnahmen ist nach abgeschlossener Vernehmlassung bereit für das Inkrafttreten. Die Verordnung für die Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 25. November 2025.

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Bundesrat: Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Initiative “Blackout stoppen”

Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verabschiedet. Er lehnt die Initiative ab (Energieradar hat bereits berichtet), da sie eine grundlegende Neuordnung der Zuständigkeiten in der Energieversorgung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verlangen würde. Gleichwohl unterstützt er den Kernpunkt, nämlich die Möglichkeit neuer Kernkraftwerke, und schlägt deshalb eine Anpassung des Kernenergiegesetzes vor, ohne dass es einer Verfassungsänderung bedarf.

Die Reaktionen auf die Vernehmlassung waren gespalten. EDU, FDP und SVP unterstützen die Vorlage, während Mitte, EVP, GLP, Grüne und SP sie ablehnen. Auch Umweltorganisationen sind dagegen. Die Wirtschaft und grosse Energieversorger wie BKW, Alpiq und Axpo stehen mehrheitlich hinter dem Gegenvorschlag. Eine Mehrheit der Kantone verlangt jedoch eine vorgängige strategische und fachliche Auslegeordnung, insbesondere zur Finanzierung, zu den Bewilligungsverfahren und zur Sicherung der erneuerbaren Energien.

Der Gegenvorschlag sieht die ersatzlose Streichung des Neubauverbots für Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz vor. Ziel ist eine technologieoffene Energiepolitik, die auch Kernkraft als Rückversicherung einbezieht, falls der Ausbau erneuerbarer Energien oder die Stromspeicherung nicht ausreichen. Neue Bauprojekte sind aktuell nicht vorgesehen; Finanzierung und Verfahren bleiben deshalb ausserhalb der Vorlage. Parallel soll der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weitergeführt werden. Bis Ende 2027 sollen neue Energieperspektiven verschiedene Szenarien bis 2060 analysieren und auch die Rolle moderner Kernkraftwerke einbeziehen.

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Zur Botschaft

ElCom: Bericht zur Stromversorgungsqualität 2024

Die ElCom hat am 21. Juli 2025 den Bericht zur Stromversorgungsqualität 2024 publiziert. Die Stromversorgungsqualität in der Schweiz bleibt 2024 auf sehr hohem Niveau. Die durchschnittliche Ausfalldauer (SAIDI) lag bei 21 Minuten pro Endverbraucher, die durchschnittliche Anzahl Unterbrechungen (SAIFI) bei 0.34. Die Daten basieren auf Meldungen von 91 Netzbetreibern, die 87 % der Energieausspeisung abdecken.

Zum Bericht.

BVGer: Verfügung ElCom hinsichtlich Smart Meter bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerde eines Endverbrauchers gegen die Verwendung eines Smart Meters mit Abschaltfunktion abgewiesen und die ElCom-Verfügung 233-00093 (Energieradar hat berichtet) vom 5. Dezember 2023 bestätigt.

Das BVGer entschied:

  • Datenbearbeitung: Die durch die Netzbetreiberin vorgenommenen Datenbearbeitungen stützen sich auf eine genügende gesetzliche Grundlage und sind überwiegend verhältnismässig. Es werden weder besonders schützenswerte Personendaten erhoben noch Profilings erstellt. Obwohl das BVGer seine Beurteilung auf den konkreten Fall beschränkt hat, dürften die Feststellungen auch für andere intelligente Messsysteme gelten – sofern deren Datenbearbeitungen in Häufigkeit und Periodizität im Rahmen von StromVG und StromVV bleiben

  • Abschaltfunktion: Die Abschaltfunktion darf ohne Zustimmung des Endverbrauchers nur bei unmittelbarer erheblicher Gefährdung des sicheren Netzbetriebs eingesetzt werden.

  • Kein Wahlrecht für mechanische Zähler: Art. 8a sexies Abs. 7 StromVV begründet kein Recht auf Beibehaltung eines konventionellen Stromzählers; der Einsatz intelligenter Messsysteme liegt im Ermessen des Netzbetreibers.

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Netzbetreiber beim flächendeckenden Rollout intelligenter Messsysteme bis 2027, ist indessen noch nicht rechtskräftig..

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ElCom: neue Weisung betreffend Netzverstärkungen

Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen von StromVG und StromVV per 1. Januar 2025 hat die ElCom die Weisung 8/2025 Netzverstärkungen veröffentlicht. Sie gilt für alle erzeugungsbedingten Netzverstärkungen, deren Anschlussgesuch oder Netzanschlussvertrag ab dem 1. Januar 2025 erfolgt ist (Art. 31o Abs. 2 StromVV).

  • Anwendungsbereich: Anleitung zur Einreichung von Gesuchen um Kostenerstattung für notwendige Netzverstärkungen ab Mittelspannungsebene.

  • Bezug zur bisherigen Weisung 1/2019: Diese bleibt für Gesuche nach altem Recht (bis 31.12.2024) anwendbar und wurde um ein Kapitel zum zeitlichen Geltungsbereich sowie zur elektronischen Gesuchseinreichung ergänzt.

  • Digitalisierung: Gesuche sind ab sofort ausschliesslich online über das offizielle ElCom-Formular einzureichen, um den Prozess zu vereinfachen und die Bearbeitung zu beschleunigen.

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