Zusätzlicher Abrechnungsprozess für Regelenergie für Anlagenbetreiber mit Leistungstarif

Die ElCom entschied mit Verfügung vom 18. Dezember 2025, dass Swissgrid im Rahmen eines viermonatigen Testbetriebs während des 1. Semesters 2026 einen zusätzlichen Abrechnungsprozess für negative Sekundärregelenergie (SRE-) einführen muss. Mit dem Abrechnungsprozess soll einem Anlagenbetreiber die nachweislich durch den Abruf von SRE- fällig gewordene Leistungskomponente des Netznutzungstarifs des Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz der Anlagenbetreiber angeschlossen ist, vergütet werden. Die ElCom erwartet durch den verfügten Abrechnungsprozess zusätzlichen Wettbewerbsdruck bei SRE-. Damit verbunden wäre eine entsprechende Senkung der Regelenergiekosten und damit der Ausgleichsenergiekosten zugunsten der Bilanzgruppen und letztlich der Endverbraucher.

Damit die Massnahme zeitnah im 1. Semester 2026 hätte umgesetzt werden können, entzog die ElCom einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Die Massnahme hätte so unter anderem in den Frühlingsmonaten 2026 Wirkung entfalten können, in welchen die Kosten für SRE- erfahrungsgemäss sehr hoch sind. Swissgrid erhob gegen die Verfügung der ElCom Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und stellte dabei den Verfahrensantrag, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde wiederherzustellen. Das Bundesverwaltungsgericht hiess diesen Verfahrensantrag der Swissgrid mit Zwischenverfügung vom 23. Dezember 2025 (A-9676/2025, noch nicht publiziert) gut. In der Hauptsache wird das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Die Beschwerde von Swissgrid und der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bedeuten, dass der Abrechnungsprozess als Testbetrieb aller Voraussicht nach nicht im 1. Semester 2026 umgesetzt werden kann. Je nach Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der Hauptsache wird die ElCom die Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt prüfen.

Auch die Politik hat die Problematik eines gut funktionierenden Regelenergiemarktes erkannt und erste Vorstösse eingereicht (vgl. Interpellationen 25.4561 Grossen Jürg vom 17.12.2025 und 25.4742 Pult vom 19.12.2025).

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Sunshine für den Strommarkt: ElCom veröffentlicht Transparenzindikatoren

Die sogenannte Sunshine-Regulierung vergleicht mit Hilfe eines transparenten und standardisierten Prozesses die Qualität, Kosten und Effizienz der Netzbetreiber. Mit der Umsetzung von Art. 22 StromVG publizierte die ElCom im Januar 2026 erstmals die Sunshine-Indikatoren und macht so die Vergleichsgrössen systematisch sichtbar. Damit erhält ab sofort auch die Öffentlichkeit Zugang zu den Transparenz-Indikatoren der Netzbetreiber in Ergänzung zu den Netz- und Energietarifen auf der Strompreiswebseite der ElCom.

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Preis-Caps bei der Sekundärregelenergie wird bis Ende 2026 verlängert

Die differenzierte Preisgrenze von 1'000 EUR/MWh im Markt für Sekundärregelenergie (SRE) wird auf freiwilliger vertraglicher Basis bis Ende 2026 weitergeführt. Swissgrid und die Marktakteure folgen damit den Empfehlungen der ElCom, welche in eigenen Analysen und einer externen Studie aufgezeigt hat, dass die aktuelle Ausgestaltung des SRE-Marktes angesichts einer sehr hohen Marktkonzentration keine genügende Gewähr für effiziente Marktergebnisse bietet. Die bisherige Einführung des Preis-Caps wirkte zwar kostendämpfend, die Zuschläge blieben jedoch weiterhin auf hohem Niveau, ohne dass es zu Angebotsknappheiten kam (Energieradar hat berichtet). Die Preisgrenze soll daher als Übergangslösung gelten, bis weitergehende Anpassungen im Marktdesign umgesetzt sind.

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Finanzhilfen für systemkritische Stromkonzerne sollen auch nach 2026 bereitstehen

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) spricht sich für eine Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) aus. Sie sieht darin eine Übergangslösung, bis Anforderungen an diese Unternehmen festgelegt sind, um die volkswirtschaftlichen Risiken eingrenzen.

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Berücksichtigung des Schweizer Netzes in der Kapazitätsberechnung der EU mittels Übergangslösung

Ab Anfang 2026 tritt eine Übergangslösung für die Berücksichtigung des Schweizer Netzes in der europäischen Kapazitätsberechnungsregion Core in Kraft. Aufgrund inzwischen eingeleiteter Anpassungen bei den europäischen Kapazitätsberechnungsregionen wird diese reduzierte Lösung anstelle der im November 2024 durch die ElCom validierte technische Vereinbarung umgesetzt. Die Übergangslösung, welche partiell auf der genehmigten technischen Vereinbarung basiert, verbessert zwar die Netzsicherheit der Schweiz, führt aber weiterhin nicht zu einer gemeinsamen Kapazitätsberechnung mit den benachbarten Übertragungsnetzbetreibern.

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UREK-S spricht sich für indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative aus

Die UREK-S spricht sich an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2026 für eine technologieoffene Energiepolitik aus und unterstützt mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» (25.068). Sie beantragt, das Rahmenbewilligungsverbot für neue Kernkraftwerke aufzuheben, um den Handlungsspielraum für die langfristige Sicherstellung ausreichender inländischer Produktionskapazitäten zu erweitern und die Importabhängigkeit zu verringern. Die Kommission hält fest, dass der Gegenvorschlag lediglich die Möglichkeit neuer Kernkraftwerke schafft und deren Finanzierung nicht regelt; eine ausdrückliche Ausschlussklausel für Bundesbeiträge lehnt sie ab. Die Volksinitiative selbst empfiehlt sie mit 8 zu 5 Stimmen zur Ablehnung, da sie keine Neuordnung der Zuständigkeiten für die Energieversorgung als erforderlich erachtet; eine Minderheit warnt demgegenüber vor Risiken für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erreichung der Netto-Null-Ziele.

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BFE: Umbau des Energiesystems gemäss Monitoringbericht zu langsam

Die Energiestrategie 2050 verfolgt das Ziel, das Schweizer Energiesystem schrittweise umzubauen. Der siebte Monitoringbericht des BFE zeigt den Stand per Ende 2024.

Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft erreichte 2024 rund 8’300 GWh, was knapp 11 Prozent der gesamten Netto-Stromproduktion entspricht. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein deutlicher Zuwachs, der überwiegend auf den starken Ausbau der Photovoltaik zurückzuführen ist. Bis 2035 soll die Produktion auf 35’000 GWh steigen. Dafür wäre in den kommenden Jahren ein deutlich höherer jährlicher Zubau nötig als bisher. Mit dem neuen Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung, das Anfang 2025 in Kraft getreten ist, rückt insbesondere die inländische Winterstromproduktion stärker in den Fokus.

Die Wasserkraft blieb 2024 weitgehend stabil und erreichte eine mittlere Netto-Produktion von knapp 37’000 GWh. Damit liegt sie bereits nahe am Zielwert für 2035. Der erforderliche weitere Ausbau ist vergleichsweise moderat, setzt aber kontinuierliche Investitionen voraus.

Beim Energieverbrauch pro Person wurden in den letzten Jahren spürbare Fortschritte erzielt. Der Endenergieverbrauch liegt deutlich unter dem Niveau von 2000. Um die gesetzlichen Ziele bis 2035 zu erreichen, muss der Rückgang jedoch etwas schneller erfolgen als bisher. Gleichzeitig zeigt sich beim Stromverbrauch ein Spannungsfeld: Trotz Effizienzgewinnen wird mittelfristig mit einer steigenden Stromnachfrage gerechnet, da die Dekarbonisierung des Energiesystems eine umfassende Elektrifizierung erfordert.

Insgesamt zeigt der Monitoringbericht, dass die Schweiz auf Kurs ist, die Ziele der Energiestrategie 2050 jedoch nur mit weiter beschleunigtem Ausbau der erneuerbaren Energien und konsequenten Effizienzmassnahmen erreichen kann.

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Zum Monitoringbericht 2025 des BFE

Paket Schweiz–EU (Bilaterale III): Bundesrat zieht positives Vernehmlassungsfazit und präzisiert Stromumsetzung

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» diskutiert und festgestellt, dass eine klare Mehrheit der Teilnehmenden das Paket befürwortet. In der Vernehmlassung vom 13. Juni bis 31. Oktober 2025 gingen insgesamt 318 Stellungnahmen ein, darunter jene von 22 Kantonen, acht Parteien, kommunalen Dachverbänden, Wirtschaftsverbänden sowie zwei eidgenössischen Gerichten. Mehrere Eingaben verlangten Klarstellungen und Anpassungen bei der inländischen Umsetzung. Der Bundesrat hat diese geprüft, entsprechende Anpassungsentscheide gefällt und die Departemente beauftragt, die Botschaft fertigzustellen. Die Überweisung ans Parlament ist voraussichtlich für März 2026 vorgesehen.

Im Bereich Strom setzt der Bundesrat insbesondere bei drei Punkten Akzente: Erstens soll die Ausgestaltung der Grundversorgungsschwelle überprüft werden, damit auch stromintensive Kleinunternehmen in der Grundversorgung verbleiben können. Das UVEK erarbeitet dazu bis Ende Januar 2026 in Zusammenarbeit mit dem EDA Vorschläge. Zweitens hält der Bundesrat an der Abschaffung der Minimalvergütung für Solarstrom fest, sieht jedoch eine Übergangsregelung vor: Für Photovoltaikanlagen unter 150 Kilowatt, die nach dem 1. Januar 2026 und vor Inkrafttreten des Stromabkommens in Betrieb gehen, wird die Minimalvergütung noch für drei Jahre weitergeführt. Drittens sollen die Auswirkungen des Stromabkommens auf die Wasserkraftnutzung in der Botschaft präzisiert werden, namentlich hinsichtlich Konzessionsvergabe, Heimfall, Wasserzinsen und öffentlichem Eigentum. Begleitmassnahmen im Sinne des Konsumentenschutzes sollen bestehen bleiben, während Regulierungen mit Risiken für Grundversorger soweit sinnvoll abgebaut werden sollen.

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Zu den Vernehmlassungsergebnissen

ElCom: Update Mitteilung zur Anrechenbarkeit von Cybersicherheitskosten

Die Mitteilung legt die Grundprinzipien zur Anrechenbarkeit von Kosten der Cybersicherheit dar und gibt auch Beispiele, welche Kosten unter welcher Position in der Kostenrechnung der ElCom zuzuordnen sind. Das Update vom 1. Dezember 2025 ergänzt diese Beispiele mit Kosten für die gesicherte und gesteuerte (Routing) Datenübertragung über die Netzwerkarchitektur SCION/SSUN. Diese Lösung, die bereits in der Gesundheits- und der Finanzbranche im Einsatz ist, führt zu einem signifikanten Sicherheitszuwachs. Die Kosten für SCION/SSUN können anteilsmässig dem Netz zugeordnet werden.

Zur ElCom Mitteilung Anrechenbarkeit Kosten Cybersicherheit

ElCom: neue Weisung zur Jahresrechnung Netz

Mit dem Inkrafttreten von Art. 13f StromVV hat das Fachsekretariat der ElCom die Weisung zur Jahresrechnung Netz überarbeitet. Ab der Jahresrechnung 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die erhaltenen Vergütungen und pauschalen Abgeltungen nach Art. 15b StromVG sowie die entsprechenden erzeugungsbedingten Netzverstärkungen separat ausweisen.

Die neue Weisung legt weiterhin die Minimalanforderungen fest; zusätzliche Hinweise zur praktischen Handhabung der neuen Vorgaben will das Fachsekretariat zu einem späteren Zeitpunkt in einer eigenen Mitteilung bereitstellen. Bis Ende 2021 gilt Weisung 3/2011, für die Jahre 2022 bis 2025 Weisung 1/2022.

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Zu den Weisungen

ElCom: Verweis auf neue Regelung zur Kostenanrechnung für OSTRAL-Massnahmen

Ab 1. Januar 2025 müssen Kosten für die Vorbereitung von Massnahmen der Wirtschaftlichen Landesversorgung nicht mehr über die Verteilnetze, sondern direkt über Swissgrid abgerechnet werden. Grundlage ist Art. 15a StromVG. Die bisherige Deklaration über das ElCom-Formular entfällt; bereits die Ist-Kosten 2025 sind über Swissgrid einzureichen.

Ab Mitte Dezember 2025 steht im Swissgrid-Kundenportal ein neues Meldeverfahren bereit, über das Netzbetreiber, Erzeuger und Speicherbetreiber ihre Kosten bis Ende März 2026 erfassen. Nach Prüfung durch das BWL und Anhörung der ElCom erfolgt die Auszahlung im Sommer 2026. Die neue Ordnung gewährleistet eine einheitliche und transparente Kostenabwälzung und stellt sicher, dass die OSTRAL-Aufwände solidarisch getragen werden.

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ElCom: Differenzierte Preisgrenze zeigt Wirkung im Markt für Sekundärregelenergie

Seit März 2025 gilt im Markt für Sekundärregelenergie (SRE) eine differenzierte, bis Ende Jahr befristete Preisgrenze von 1'000 EUR/MWh (Energieradar hat berichtet). Eine Auswertung der ElCom zeigt, dass diese Massnahme wie beabsichtigt wirkt: Die Preisobergrenze begrenzte die Gebotspreise bei hohen Abrufmengen und führte insgesamt zu einer dämpfenden Wirkung auf die Kosten.

Während sich die Preise bei tieferen Abrufmengen nach einer kurzen Anpassungsphase leicht unterhalb des früheren Niveaus stabilisierten, blieben die Zuschläge gegenüber dem Spotmarktpreis weiterhin über den Werten von vor 2024. Kritische Nebeneffekte wie Angebotsknappheit traten nicht auf – ein Hinweis auf die angemessene Ausgestaltung des Preis-Caps.

Die ElCom empfiehlt, dass Swissgrid und die Marktakteure die Preisgrenze vorerst freiwillig auf vertraglicher Basis weiterführen, bis nachhaltige Massnahmen zur Verbesserung des SRE-Beschaffungsmechanismus umgesetzt sind.

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BFE: Präventions- und Notfallplan für die Gasversorgung aktualisiert

Aufgrund der Auswirkungen auf die Energieversorgung des russischen Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 gab es zahlreiche Anpassungen der Massnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit in der Schweiz und auch in der entsprechenden EU-Verordnung. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat das BFE den Präventions- und Notfallplan für Gas aktualisiert.

Zum Präventions- und Notfallplan der Schweiz für die Gasversorgung

Bundesrat: Anpassungen zentraler Energieverordnungen ab 2026

Der Bundesrat hat am 26. November 2025 mehrere Teilrevisionen im Energiebereich verabschiedet. Sie betreffen die Energieverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Stromversorgungsverordnung sowie die Verordnung zur wirtschaftlichen Landesversorgung im Elektrizitätsbereich.

Kernpunkte sind neue Zwischenziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion bis 2030, ein Winterstrombonus für Photovoltaikanlagen ab 100 kW sowie präzisierte Regelungen zur Kostenerstattung bei Sanierungen von Grenzwasserkraftwerken. Zudem wird der Zugang zu Mess- und Stammdaten gesetzlich verankert, wobei Datenschutzanforderungen durch Anonymisierung und Pseudonymisierung gewahrt bleiben.

Die Verordnungsanpassungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

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UREK-S: Prüfung neuer Instrumente zur Innovationsförderung

Die UREK-N hat am 21. November 2025 ein Postulat (25.4417) eingereicht, das den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob im Bereich Klimaschutz und Energie vermehrt risikoabsichernde Instrumente wie Bürgschaften eingesetzt werden können. Angesichts geplanter Sparmassnahmen sollen solche Modelle direkte Subventionen teilweise ersetzen, um den Bundeshaushalt zu entlasten und dennoch eine wirksame Innovationsförderung zu ermöglichen.

UREK-N: Vorschlag von CO₂-Grenzausgleich für Zementimporte

Die UREK-N will verhindern, dass steigende CO₂-Preise in der Schweiz zur Verlagerung der Zementproduktion ins Ausland führen. Mit der parlamentarischen Initiative 21.432 schlägt sie in ihrer Sitzung vom 6. November 2025 ein neues Gesetz vor, das eine CO₂-Grenzausgleichsabgabe auf Zementimporte vorsieht, sofern das Produktionsland keine oder eine tiefere CO₂-Bepreisung kennt. Die Abgabe soll gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen und globale Emissionen senken. Waren aus EU- und EFTA-Staaten sind ausgenommen.

Der Vorentwurf geht bis 20. Februar 2026 in die Vernehmlassung.

Bundesrat: Eröffnung der Vernehmlassung zum modernisierten Energiechartavertrag

Der Bundesrat hat am 5. November 2025 die Vernehmlassung zur Ratifikation des modernisierten Energiechartavertrags eröffnet. Der aktualisierte Vertrag stärkt Investitionsschutz, Nachhaltigkeit und das Regulierungsrecht der Staaten, verweist explizit auf das Pariser Klimaübereinkommen und erweitert seinen Geltungsbereich auf neue Energietechnologien wie Wasserstoff sowie CO₂-Abscheidung und -Speicherung. Er ermöglicht zudem, fossilen Investitionen den Schutz zu entziehen. Für die Schweiz bleibt der Vertrag angesichts wichtiger Auslandsinvestitionen im Energiebereich von grossem Interesse.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 20. Februar 2026.

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BFE: Energiedashboard zeigt Prognosen zur regionalen Solarstromproduktion

Das Energiedashboard des Bundesamts für Energie (BFE) zeigt neu Tagesdaten zur Solarstromproduktion auf regionaler Ebene (Bezirke) sowie eine Fünf-Tages-Prognose in stündlicher Auflösung. Basis dafür sind Informationen zur gesamthaft installierten Leistung der Solarstromanlagen in der Schweiz. Damit steht den Stromnetzbetreibern und der Öffentlichkeit eine wichtige Datenquelle zu Verfügung, die zeigt, wie viel Solarstrom in den verschiedenen Regionen des Landes aktuell produziert wird und wie sich die Produktion in feiner zeitlicher Granularität im Jahresverlauf und in naher Zukunft verändert.

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Bundesrat: Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung

Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung eröffnet, welche bis am 12. Februar 2026 dauert. Die Ergänzung betrifft die Umsetzungsbestimmungen für die Bundesverwaltung und die Kantone im Rahmen ihrer Vorbildfunktion. Ziel ist es, dass Bund, Kantone und bundesnahe Betriebe bis 2040 und die Armee bis 2050 netto keine Treibhausgase mehr ausstossen. Neben direkten Emissionen sollen schrittweise auch indirekte Emissionen reduziert und verbleibende Emissionen durch Negativemissionstechnologien ausgeglichen werden.

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Bundesrat: Schweiz unterschreibt Vereinbarungen mit Dänemark zur Speicherung von CO2

Die Schweiz hat mit Dänemark am 3. September 2025 zwei Vereinbarungen unterzeichnet, die den Export und die dauerhafte Speicherung von Schweizer CO2 in Dänemark ermöglichen. Zudem dienen sie als Basis für eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich der Negativemissionstechnologien. Dänemark ist nach Norwegen das zweite Partnerland der Schweiz für die CO2-Speicherung. Der Bundesrat hatte diese Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Dänemark bereits am 27. August 2025 genehmigt.

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