Jahresbericht Energievorbild Bund ist erschienen

Bis Ende 2015 haben die zivile Bundesverwaltung, das VBS, der ETH-Bereich und die bundesnahen Unternehmen Post, SBB, Skyguide und Swisscom ihre Energieeffizienz gegenüber dem Basisjahr 2006 im Durchschnitt um 26.7 % gesteigert. Sie stellen damit ihre Vorbildrolle unter Beweis, die sie 2014 in einer gemeinsamen Absichtserklärung übernommen hatten.

Die zivile Bundesverwaltung, das VBS, die bundesnahen Unternehmen sowie der ETH-Bereich sind zusammen für rund 2% des schweizerischen Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Das entspricht rund 1,5-mal der Energieproduktion des Kernkraftwerks Mühleberg. Entsprechend gross ist die Verantwortung dieser Akteure, ihre Energieeffizienz zu steigern. Dass sie dazu bereit sind, haben sie mit der Gründung der Gruppe „Energie-Vorbild Bund" und der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung im November 2014 manifestiert. Gemäss Absichtserklärung streben die Akteure an, ausgehend vom Basisjahr 2006 ihre Energieeffizienz bis 2020 um 25% zu steigern. Dazu wurden 39 gemeinsame Massnahmen definiert, die bis 2020 zu 80% umzusetzen sind. Hinzu kommen bis zu 15 spezifische Massnahmen pro Akteur.

Bis Ende 2015 haben die beteiligten Organisationen und Unternehmen ihre Energieeffizienz im Durchschnitt um 26.7 % gesteigert. Damit ist das Effizienz-Ziel für 2020 bereits übertroffen. Zurücklehnen können sie sich dennoch nicht. Denn ohne weitere Anstrengungen ist nicht garantiert, dass dieser Wert auch im Folgejahr erreicht wird oder gar noch gesteigert werden kann. Zudem waren auch die 39 Massnahmen Ende 2015 erst zu 67 % umgesetzt. Auch hier gibt es also noch viel zu tun. Der Anteil der erneuerbaren Energien lag Ende 2015 bei 59 %.

Werkzeugkoffer

Nicht nur die aktuell sieben Akteure sollen ihre Energieeffizienz verbessern. Auch weitere Unternehmen und Organisationen aus dem Umfeld des Bundes sollen sich dem Energie-Vorbild Bund anschliessen. Interessierte öffentliche und private Organisationen oder Unternehmen sollen einzelne Massnahmen übernehmen. Sie können sich dafür bei der Geschäftsstelle beim Bundesamt für Energie (siehe unten) melden. Als Hilfsmittel steht ihnen neu auch ein Werkzeugkoffer auf der Homepage zur Verfügung, der laufend ausgebaut wird. Er zeigt anhand von guten Beispielen und Tools, wie die Akteure ganz konkret vorgehen.

Montrealer Protokoll soll seinen Beitrag zum Klimaschutz verstärken

Medienmitteilung: Vom 22. bis 23. Juli 2016 findet in Wien die dritte Ausserordentliche Vertragsparteienkonferenz des Montrealer Protokolls über ozonschichtabbauende Stoffe statt. Die Schweiz wird sich für eine Aufnahme der Ersatzstoffe mit hohem Treibhauspotential in das Montrealer Protokoll einsetzen. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Verhandlungsmandat für diese Konferenz verabschiedet.

Ozonschichtabbauende Stoffe sind gleichzeitig starke Treibhausgase und begünstigen die Klimaerwärmung. Das Verbot dieser Stoffe hat deshalb auch zum Klimaschutz beigetragen. Viele der Ersatzstoffe wirken jedoch ebenfalls als starke Treibhausgase. An der letzten Konferenz der Vertragsparteien im November 2015 wurde deshalb beschlossen, 2016 die Aufnahme bestimmter Fluorkohlenwasserstoffe in den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls voranzutreiben. Dazu wird eine engere Zusammenarbeit mit den Institutionen der Klimarahmenkonvention der UNO (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls angestrebt. Die Schweizer Delegation, deren Mandat der Bundesrat heute verabschiedet hat, wird sich für eine entsprechende Erweiterung des Montrealer Protokolls einsetzen.

CO2-Emissionen von Neuwagen 2015 – Importeure verfehlen Zielvorgabe nur knapp

Medienmitteilung: Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz - analog zur EU - CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen zu senken. Bis Ende 2015 hätten diese im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden müssen. Überschreitungen werden mit einer Sanktionsabgabe gebüsst. 2015 beliefen sich diese Sanktionen auf insgesamt 12.6 Millionen Franken.

Im Vollzugsjahr 2015 wurden rund 327‘000 Personenwagen (PW) auf ihre Zielerreichung geprüft. Darunter fielen Neufahrzeuge sowie solche, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die gesamte Neuwagenflotte setzte sich aus rund 2‘000 PW von Klein- und Privatimporteuren und rund 325‘000 PW von 93 registrierten Grossimporteuren zusammen.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen dieser Neuwagenflotte lagen bei rund 135 g CO2/km. Das Gesamtflottenziel von 130 g CO2/km wurde damit im Durchschnitt um 5 g CO2/km überschritten.

Bei 26 der 93 registrierten Grossimporteure wurde eine Überschreitung der individuellen Zielvorgabe festgestellt. Die meisten dieser 26 Grossimporteure überschritten ihre individuelle Zielvorgabe um weniger als 5 g CO2/km. Grund ist einerseits die individuelle Zielvorgabe: Sie kann über dem Wert von 130 g/km liegen, da sie vom durchschnittlichen Leergewicht aller Fahrzeuge eines Importeurs abhängt und da für Fahrzeuge von Kleinherstellern höhere Zielvorgaben gelten. Andererseits kann der sanktionsrelevante CO2-Durchschnitt eines Importeurs durch die Mehrfachanrechnung von besonders CO2-armen Fahrzeugen zusätzlich gesenkt werden. Diese Faktoren führten zu einer für die Sanktionsberechnung relevanten Zielwertüberschreitung, die deutlich weniger als 5 g/km beträgt.
 
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte von 135 g CO2/km entsprechen gegenüber dem Vorjahr einer Absenkrate von 4.9%. Diese starke Absenkung ist vorrangig auf das Auslaufen der schrittweisen Einführung der CO2-Emissionsvorschriften für PW per Ende 2014 zurückzuführen: Während im Jahr 2014 nur die 80% emissionsärmsten PW einer Flotte für die Einhaltung der individuellen Zielvorgabe massgebend waren, werden seit dem Jahr 2015 sämtliche PW für die Zielvorgabe berücksichtigt.

Nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 kam es bei den Anteilen der Parallel- und Direktimporteure zu starken Schwankungen, die sich jedoch in der Zwischenzeit gelegt haben. Seit 2013 liegt der Anteil der Parallel- und Direktimporte konstant über 7% aller Neuzulassungen und hat damit einen Wert wie vor Einführung der CO2-Emissionsvorschriften erreicht.

Sanktionssumme und Vollzugsaufwand

Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 12.6 Millionen Franken. Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.5 Millionen Franken gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2015 ein Nettoertrag von 11.1 Millionen Franken, der - in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure - auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 83‘000 Franken). Der Schweizer Anteil am Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2015 wird dem Infrastrukturfonds zugewiesen.

ElCom publiziert Bericht zur Stromversorgungssicherheit

Medienmitteilung ElCom: Die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz ist – trotz der angespannten Lage im vergangenen Winter – gut und mittelfristig gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom an ihrer heutigen Jahresmedienkonferenz. Trotzdem sieht die ElCom in einigen Bereichen Handlungsbedarf, insbesondere bei den Netzen und in der Produktion.

An der Jahresmedienkonferenz 2016 präsentierte die ElCom den Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz 2016 sowie einen Sonderbericht zur Versorgungssituation im Winter 2015/2016.

Monitoring der Versorgungssicherheit

Die ElCom beobachtet und überwacht die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Zu diesem Zweck betreibt sie ein regelmässiges Monitoring wichtiger Beobachtungsgrössen und Einflussfaktoren. Die Resultate ihrer Analysen publiziert die ElCom im Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz, der alle zwei Jahre erscheint.

Im diesjährigen Bericht zieht die ElCom aufgrund der Resultate den Schluss, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz gut und mittelfristig gewährleistet ist. Dennoch sieht sie in einigen Bereichen Handlungsbedarf, insbesondere bei den Netzen und in der Produktion. 

Im Bereich Netze müssen die Projektfortschritte beim Ausbau des Übertragungsnetzes, speziell bei den Projekten mit hoher Relevanz für die Versorgungssicherheit, weiterhin kritisch beobachtet werden. Zentral ist in diesem Zusammenhang der Kuppeltransformator Mühleberg mit der Anschlussleitung Bassecourt-Mühleberg.

Im Bereich Produktion liegt der Fokus beim Erhalt einer angemessenen Eigenproduktionsquote. Die hohe Versorgungssicherheit in der Schweiz ist eine Grundvoraussetzung der Lebensqualität und trägt erheblich dazu bei, dass die Schweiz als Wirtschaftsstandort attraktiv ist. Die ElCom ist der Auffassung, dass diese Sicherheit langfristig nicht einzig durch die – auf mittlere Sicht nicht risikolose – Option Stromimport garantiert sein darf.

Situation im Winter 2015/2016

Die Abhängigkeit vom Stromimport kann in Kombination mit weiteren Faktoren zu kritischen Versorgungssituationen führen: Der Ausfall der Kernkraftwerke Beznau 1 und 2, tiefe Pegel der Flüsse und Speicherseen mit reduzierter Inlandproduktion sowie eine limitierte Transformatorenkapazität 380/220 kV waren die Hauptgründe für die angespannte Versorgungssituation im Winter 2015/2016. Um diese zu entschärfen, ergriff die ElCom zusammen mit Swissgrid und Branchenvertretern technische und marktseitige Massnahmen. Dazu gehörte in technischer Hinsicht insbesondere die kurzfristige Erhöhung der Transformatorenkapazität am Standort Laufenburg durch die Inbetriebnahme eines Provisoriums. Marktseitig wurden Massnahmen im Bereich von Systemdienstleistungen angeordnet sowie eine temporäre Anpassung der Auktionen für Exportkapazität vorgenommen. Um Anreize für die Ausgeglichenheit der Versorgungsbilanzgruppen zu schaffen, wurde zudem die Preisobergrenze für Ausgleichsenergie aufgehoben.

Diese Massnahmen, die Wiederinbetriebnahme von Beznau 2 Ende Dezember sowie die vergleichsweise warme und regenreiche Winterwitterung führten zu einer Entspannung der Situation Anfang 2016.

Aufgrund der Analysen in ihrem Sonderbericht zur Versorgungssicherheit Winter 2015/2016 sieht die ElCom auf Gesetzesebene keinen akuten Handlungsbedarf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen genügen und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind definiert. Die Versorgung von Endverbrauchern in der Grundversorgung liegt in der Verantwortung der Verteilnetzbetreiber. Die Versorgung von freien Endkunden ist privatrechtlich in den Lieferverträgen geregelt. Swissgrid obliegt die Verantwortung des Übertragungsnetzbetriebs, hingegen hat sie keine Versorgungsverantwortung. Es gibt in der Schweiz weder ein Recht auf beliebige Importkapazität noch ein Recht auf uneingeschränkte Netzverfügbarkeit. Dennoch sieht die ElCom Optimierungsbedarf:


• Risikogerechte Bereitstellung von Regelenergie
• Sicherstellung von hinreichender Importkapazität
• Transparente Netzinformationen für die Marktteilnehmenden
• Überprüfung der vertraglichen Beziehungen für ausserordentliche Situationen


Die entsprechenden Arbeiten wurden eingeleitet und sind mit Beteiligung aller Akteure der Branche in vollem Gange. 

Neben den beiden Berichten zur Versorgungssicherheit präsentierte die ElCom an der Jahresmedienkonferenz ihren Tätigkeitsbericht. Der Bericht wurde am 31. Mai vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Er ist auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) aufgeschaltet.

Bundesrat beschliesst neue Ziele für umweltfreundlichere Bundesverwaltung

Der Bundesrat will die von der zivilen Bundesverwaltung verursachten Umweltbelastungen und Klimagasemissionen weiter reduzieren. Er hat daher heute neue Ziele für die Jahre 2017 bis 2019 verabschiedet. Er berücksichtigt damit die Vorbildfunktion des Bundes gemäss der Strategie Nachhaltige Entwicklung.

Mit dem 1999 lancierten Programm zum systematischen Ressourcen- und Umweltmanagement (RUMBA) verfolgt die Bundesverwaltung das Ziel, die Umweltbelastung je Vollzeitstelle bis Ende 2016 um 10 Prozent zu senken. Dieses Ziel wurde bereits heute deutlich übertroffen. Die Umweltbelastung sank um durchschnittlich über 23 Prozent. Insbesondere beim Strom- und Wärmebedarf sowie bei der Mobilität besteht allerdings weiteres Verbesserungspotenzial. Der Bundesrat hat daher heute beschlossen, dass die gesamte Umweltbelastung bis Ende 2019 pro Vollzeitstelle um insgesamt 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2006 zu reduzieren sei. Die Treibhausgasemissionen sollen um 40 Prozent abnehmen; 2014 lag der Rückgang gegenüber 2006 bei 22 Prozent. Für diese Verminderung werden bestehende Massnahmen (insbesondere im Bereich bauliche Massnahmen, Energieeffizienz und Sensibilisierung der Mitarbeitenden) weitergeführt. Ausserdem können unvermeidbare Treibhausgasemissionen über Zertifikate kompensiert werden.

Die heute verabschiedeten Ziele gelten für die Jahre 2017 bis 2019. Danach werden sie auf die Legislaturperiode abgestimmt. Das bisherige Programm RUMBA wird in eine dauerhafte Aufgabe der Bundesverwaltung überführt. Die Monitoring- und Reportingaufgaben bei der Umsetzung dieser Ziele sollen dementsprechend angepasst werden.

UREK-S: Keine zusätzlichen Steuerabzüge für energieeffiziente Gebäudesanierungen

Die Energiekommission des Ständerates spricht sich gegen zusätzliche Steuerabzüge zur Förderung energieeffizienter Gebäudesanierungen aus, weil sie die kantonale Hoheit wahren und Mitnahmeeffekten vorbeugen will.

Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei den Steuerabzügen für energieeffiziente Gebäudesanierungen (Ziffern 2a und 2b des Anhangs zur Vorlage 13.074) am geltenden Recht festzuhalten. Damit beantragt sie ihrem Rat, nicht von seinem Beschluss abzurücken, den er bei der Erstberatung der Energiestrategie gefasst hat. Für die Kommissionsmehrheit wäre es ein Eingriff in die Hoheit der Kantone, ihnen solche Abzüge vorzuschreiben. Zudem bestünde das Risiko erheblicher Mitnahmeeffekte. Die steuerlichen Massnahmen hätten aus energetischer Sicht ohnedies nur wenig Wirkung und könnten zu einem unerwünschten administrativen Mehraufwand führen.

Die Kommissionsminderheit unterstützt eine Ausweitung der Steuerabzüge auf die Rückbaukosten für Liegenschaften im Privatvermögen. Damit will sie sich dem Nationalrat annähern und zusätzliche Anreize schaffen, um das im Bereich von Altbauten brachliegende Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz bestmöglich zu nutzen. Die Vorlage ist nun behandlungsreif und kann in der Sommersession im Ständerat beraten werden (für die weiteren Kommissionsbeschlüsse zu diesem Geschäft siehe Medienmitteilung vom 19. April 2016). Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, über die Volksinitiative "Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung" (14.026) erst im nächsten Quartal Beschluss zu fassen, um eine optimale Koordination mit der Energiestrategie 2050 zu ermöglichen.

Die Kommission hat am 17. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Biogene Treibstoffe Biodiesel und Biogas: Änderung der Mineralölsteuerverordnung

Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Mineralölsteuerverordnung bezüglich biogener Treibstoffe wie Biodiesel und Biogas gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Inkraftsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Mineralölsteuergesetzes sowie des Umweltschutzgesetzes vom 21. März 2014 bestimmt. Die geänderten Erlasse treten auf den 1. August 2016 in Kraft.

Das Parlament hatte im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen" (09.499) die Anforderungen für die Gewährung der Steuererleichterung für biogene Treibstoffe angepasst. Sie werden neu auf Gesetzesstufe geregelt. Im Bereich der Biodiversität wurden die Anforderungen mit jenen der EU harmonisiert. Darüber hinaus wird ein Kriterium eingeführt, wonach der Anbau der Rohstoffe auf Flächen erfolgen muss, die rechtmässig erworben wurden. Bei Treibstoffen aus biogenen Abfallstoffen wird, mit Ausnahme der sozialen Anforderungen, davon ausgegangen, dass diese die angepassten Anforderungen erfüllen. Der Bundesrat hat die Mineralölsteuerverordnung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und an seiner heutigen Sitzung gutgeheissen.

Die vom Parlament beschlossenen Änderungen ermöglichen es dem Bundesrat ausserdem, zusätzlich die Anforderung einzuführen, dass die Herstellung von biogenen Treibstoffen nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit erfolgen darf. Er hat dabei international anerkannte Standards zu berücksichtigen.

Mit der Inkraftsetzung erhält der Bundesrat zudem die Kompetenz, eine Zulassungspflicht einzuführen, falls biogene Treib- und Brennstoffe, welche die ökologischen und sozialen Anforderungen an die Steuererleichterung nicht erfüllen, in erheblichem Mass in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.

Stromverbrauch 2015 um 1,4% gestiegen

Im Jahr 2015 ist der Stromverbrauch in der Schweiz um 1,4% auf 58,2 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) gestiegen. Der Inlandverbrauch (zuzüglich Übertragungs- und Verteilverluste) lag bei 62,6 Mrd. kWh. Die Landeserzeugung der einheimischen Kraftwerke sank um 5,3% auf 66,0 Mrd. kWh bzw. erreichte ein Niveau von 63,7 Mrd. kWh nach Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen von 2,3 Mrd. kWh. Der mengenmässige Stromexportüberschuss lag im Jahr 2015 mit 1,0 Mrd. kWh um 4,5 Mrd. kWh unter dem Vorjahreswert, was zu einem Rückgang des Aussenhandelssaldos in Schweizer Franken auf 234 Mio. Franken gegenüber 442 Mio. Franken im 2014 führte.

Der schweizerische Elektrizitätsverbrauch (entspricht dem Landesverbrauch nach Abzug der Übertragungs- und Verteilverluste von 4,4 Mrd. kWh) stieg 2015 um 1,4% auf 58,2 Mrd. kWh (2014: 57,5 Mrd. kWh). Die quartalsweisen Verbrauchszunahmen betrugen im 2015 + 3,4% (1. Quartal), + 0,4% (2. Quartal), + 1,1% (3. Quartal) und + 0,3% (4. Quartal).

Die wichtigen Einflussgrössen auf den Elektrizitätsverbrauch zeigen im Jahr 2015 folgende Entwicklungen:

  • Wirtschaftsentwicklung: Das Bruttoinlandprodukt (BIP) nahm 2015 gemäss den ersten provisorischen Ergebnissen um 0,9% zu (Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO).
  • Bevölkerungsentwicklung: Die Bevölkerung der Schweiz stieg gemäss dem „mittleren" Bevölkerungsszenario 2010 des Bundesamtes für Statistik (BFS) um rund 0,9% pro Jahr. (Das BFS hat noch keine offiziellen Daten zur Entwicklung der Wohnbevölkerung im Jahr 2015 publiziert.)
  • Witterung: 2015 nahmen die Heizgradtage gegenüber dem Vorjahr um 10,5% zu (siehe Tabelle im Anhang). Da in der Schweiz gegen 10% des Stromverbrauchs für das Heizen verwendet werden (Analysen des Energieverbrauchs nach Verwendungszweck, BFE/Prognos 2015), bewirkte diese Entwicklung einen Anstieg des Stromverbrauchs gegenüber dem Vorjahr (Das Jahr 2014 war das wärmste Jahr seit Messbeginn 1864)

Mittlere inländische Elektrizitätsproduktion

Die Elektrizitätsproduktion (Landeserzeugung vor Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen von 2,3 Mrd. kWh) des schweizerischen Kraftwerkparks sank 2015 um 5,3% auf 66,0 Mrd. kWh (2014: 69,6 Mrd. kWh). Im 1. und 2. Quartal lag die Inlanderzeugung über dem entsprechenden Vorjahreswert (+ 3,7% resp. + 1,8%). Im 3. und 4. Quartal des Jahres lag die Inlanderzeugung hingegen deutlich unter den entsprechenden Vorjahreswerten (- 10,7% resp. - 14,9%).

Die Wasserkraftanlagen (Laufkraftwerke und Speicherkraftwerke) produzierten 0,5% mehr Elektrizität als im Vorjahr (Laufkraftwerke - 3,8%, Speicherkraftwerke + 3,7%). Im trockenen Sommer 2015 stieg die Produktion der Wasserkraftwerke um 1,2% (Laufkraftwerke + 0,6%, Speicherkraftwerke + 1,8%), in den beiden Winterquartalen ergab sich hingegen eine Produktionsabnahme von 0,5% (Laufkraftwerke - 11,4% vor allem wegen unterdurchschnittlicher Niederschlagsmengen im 4. Quartal, Speicherkraftwerke + 5,7% vor allem wegen Mehrproduktion im 1. Quartal im Vergleich zum Vorjahr).

Die Stromproduktion der fünf schweizerischen Kernkraftwerke sank um 16,2% auf 22,1 Mrd. kWh (2014: 26,4 Mrd. kWh). Dies ist vor allem zurückzuführen auf ausserordentliche Stillstände der Kernkraftwerke Beznau I + II sowie des Kernkraftwerks Leibstadt. Die Verfügbarkeit des schweizerischen Kernkraftwerkparks erreichte 76,0% (2014: 90,9%).

Am gesamten Elektrizitätsaufkommen waren die Wasserkraftwerke zu 59,9%, die Kernkraftwerke zu 33,5% sowie die konventionell-thermischen und erneuerbaren Anlagen zu 6,6% beteiligt.

Exportüberschuss im Jahre 2015

Bei Importen von 42,3 Mrd. kWh und Exporten von 43,3 Mrd. kWh ergab sich 2015 ein Exportüberschuss von 1,0 Mrd. kWh (2014: Exportüberschuss von 5,5 Mrd. kWh). Im ersten und im vierten Quartal importierte die Schweiz per Saldo 3,3 Mrd. kWh (2014: 0,7 Mrd. kWh), im zweiten und dritten Quartal exportierte sie per Saldo 4,3 Mrd. kWh (2014: 6,2 Mrd. kWh).

Der Erlös aus den Stromexporten betrug 2'033 Mio. Franken (4,72 Rp./kWh). Für die Importe fielen Ausgaben von 1'799 Mio. Franken an (4,26 Rp./kWh). Der positive Aussenhandelssaldo der Schweiz sank um 47,1% auf 234 Mio. Franken (2014: 442 Mio. Franken).

Bundesrätin Doris Leuthard unterzeichnet Pariser Klimaschutz-Abkommen in New York

Am 22. April reiste Bundesrätin Doris Leuthard nach New York, wo sie im Rahmen einer offiziellen Zeremonie am Sitz der Vereinten Nationen das Pariser Klimaschutz-Abkommen für die Schweiz unterzeichnete. Das Abkommen regelt die internationale Klimapolitik für die Zeit nach 2020.

Mit dem Pariser Klimaschutz-Abkommen beginnt für die internationale Klimapolitik eine neue Ära. In diesem Abkommen verpflichten sich erstmals alle Länder dazu, ihre Treibhausgasemissionen so weit zu senken, dass der Anstieg der globalen Erwärmung im Durchschnitt auf deutlich weniger als 2 Grad Celsius begrenzt wird. Der Bundesrat hat dem Abkommen am 23. März zugestimmt.

Zu den wichtigsten Diskussionsthemen in New York gehören die Umsetzung des Pariser Abkommens und die konkreten Massnahmen der einzelnen Länder zum Erreichen dieses Ziels.

Treibhausgase 2014: Deutlicher Rückgang

Der Treibhausgasausstoss der Schweiz betrug im Jahr 2014 gemäss Inventar des Bundesamts für Umwelt BAFU 48,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Er war 5 Millionen Tonnen niedriger als im Basisjahr 1990 und 3,9 Millionen Tonnen niedriger als 2013. Die deutliche Abnahme bei den Brennstoffen gegenüber dem Vorjahr ist auf die milderen Temperaturen während der Wintermonate zurückzuführen. Bei den Treibstoffen ist aufgrund der besseren CO2-Effizienz der Fahrzeuge ein leichter Rückgang der Emissionen zu beobachten.

Das Treibhausgasinventar der Schweiz, welches am 15. April 2016 an das UNO-Klimasekretariat übermittelt wurde, stellt den Ausstoss der für die Klimaerwärmung verantwortlichen Gase zusammen, die im CO2-Gesetz und im Kyoto-Protokoll geregelt sind. Er war mit 48,7 Millionen Tonnen der tiefste seit 1990. Die Treibhausgasemissionen werden dabei nicht witterungsbereinigt, sie schwanken also je nach Heizbedarf in den Wintermonaten beträchtlich. Da die Temperaturen der Wintermonate 2014 im Vergleich zu 2013 wesentlich milder waren, nahm der Ausstoss stark ab. Werden die besonderen klimatischen Einflüsse herausgerechnet, sind die Emissionen 2014 gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Millionen Tonnen (1 Prozent) und gegenüber 1990 um 2,8 Millionen Tonnen (5 Prozent) gesunken. Die Entwicklung muss sich nun fortsetzen und verstärken, damit die Schweiz die nationalen und internationalen Reduktionsziele erreicht.

Emissionsentwicklung in den verschiedenen Sektoren

Im Gebäudesektor (Haushalte und Dienstleistungen) lagen die Emissionen 2014 30 Prozent tiefer als 1990. Der starke Rückgang zwischen 2013 und 2014 zeigt, dass dieser Bereich nach wie vor stark von fossilen Brennstoffen abhängig ist. Diese Abhängigkeit muss in Zukunft weiter reduziert werden.

Im Sektor Verkehr lagen die Emissionen 2014 um 9 Prozent höher als 1990. Das Maximum der Verkehrsemissionen wurde 2008 erreicht (13 Prozent höher als 1990). Seither nehmen die Emissionen leicht ab. Zwischen 2013 und 2014 sind sie um 0,6 Prozent zurückgegangen. Hauptgrund ist die deutliche Reduktion der CO2-Emissionen pro gefahrenen Kilometer, bei der auch die vermehrte Beimischung von biogenen Treibstoffen eine Rolle spielt. Allerdings wird dieser Rückgang durch die Zunahme der gefahrenen Kilometer zu einem grossen Teil ausgeglichen.

Die Treibhausgasemissionen der Industrie sind seit 1990 um knapp 10 Prozent gesunken, obwohl die Emissionen aus der Abfallverbrennung, die dem Industriesektor zugerechnet werden, zwischen 1990 und 2014 deutlich zugenommen haben. Allerdings gilt es dabei zu berücksichtigen, dass die Wärme aus der Abfallverbrennung teilweise fossile Brennstoffe in Industrie und Gebäuden ersetzt und dort zur Abnahme der Emissionen beigetragen hat.

Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft lagen 2014 um 10 Prozent unter dem Niveau von 1990, weil die Anzahl Vieh als wichtigste Verursacherin für die Landwirtschaftsemissionen zurückgegangen ist.

CO2-Abgabe zeigt Wirkung

Das BAFU hat die Wirkung der CO2-Abgabe von 2008 bis 2013 und ihre flankierenden Massnahmen im Rahmen von zwei Studien untersuchen lassen. Sie wurden heute publiziert. Dabei zeigt sich, dass die Abgabe seit ihrer Einführung 2008 einen signifikanten Beitrag zur Emissionsreduktion geleistet hat. Insbesondere treibhausgasintensive Unternehmen, die Zielvereinbarungen abgeschlossen haben, ergreifen vermehrt Reduktionsmassnahmen.

Energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich: Auslegeordnung

Energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich stellen eine grosse Herausforderung dar. Sie werden nur bei genügenden wirtschaftlichen Anreizen umgesetzt. Gleichzeitig besteht der Anspruch, dass die Energiesparziele erreicht werden und preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt. In einem heute veröffentlichten Bericht hält der Bundesrat gestützt auf eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen fest, dass die Verbindung der Ziele nicht einfach zu realisieren ist.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat Jans vom 22. März 2013. Dieses fordert den Bundesrat auf, einen Bericht über das sogenannte „Mieter-Vermieter-Dilemma“ bei energetischen Gebäudesanierungen zu erstellen und dabei namentlich das englische „Green Deal Loan“-Modell für die Schweiz zu prüfen. Überdies wird dargelegt, wie das Gebäudeprogramm ausgestaltet werden könnte, so dass bei energetischen Sanierungen preisgünstiger Wohnraum erhalten bleibt, Mitnahmeeffekte vermieden und die Energiesparziele erreicht werden können.

Im Bericht werden mögliche Instrumente in den Bereichen Energierecht, Wohnraumförderung, Mietrecht und Steuerrecht sowie indirekte Massnahmen ohne finanzielle Anreize beschrieben. Dabei wird beurteilt, inwiefern das jeweilige Instrument zur Erreichung der verschiedenen Ziele beitragen könnte. Weiter erfolgt eine grobe Abschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen sowie auf den öffentlichen und den privaten Vollzugsaufwand.

Die Einschätzung der beschriebenen Massnahmen zeigt auf, dass die Verbindung der verfolgten Ziele keiner einfachen Lösung zugeführt werden kann. So ist eine für die Erreichung eines der Ziele geeignete Massnahme unter Umständen kontraproduktiv für ein anderes Ziel. Beispielsweise kann die Festlegung von Förderungsprioritäten, die der Verminderung von Mitnahmeeffekten dient, negative Effekte auf die Sanierungsrate und damit auf die Erreichung der Energiesparziele haben. Zudem können die beschriebenen Massnahmen teils mit einem hohen finanziellen oder personellen Aufwand verbunden sein.

Im Sinne einer Orientierungshilfe kann dem Bericht entnommen werden, wie sich die jeweilige Massnahme auswirken würde und inwiefern sie zweckmässig erscheint. Betreffend „Green Deal Loan“ zeigt sich beispielsweise, dass dieses Instrument für die Schweiz nicht geeignet ist, zumal es sich auch in England nicht bewährt hat. Jedes der geprüften Instrumente weist aber Vor- und Nachteile auf.

Start der öffentlichen Auflage des Stilllegungsprojekts Kernkraftwerk Mühleberg

Das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) befindet sich rund 14 Kilometer westlich der Stadtmitte Berns auf dem Gemeindegebiet Mühleberg (Kanton Bern). Es handelt sich um einen Siedewasserreaktor mit einer Leistung von 373 MW, der seit 1972 in Betrieb ist. Im Oktober 2013 entschied die BKW Energie AG die Stromproduktion im KKM Ende 2019 definitiv einzustellen und das Werk anschliessend stillzulegen. Am 18. Dezember 2015 hat die BKW Energie AG ein entsprechendes Stilllegungsprojekt beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Sie ersucht darin um Anordnung der Stilllegungsarbeiten bis und mit der radiologischen Freimessung der Anlage und des zugehörigen Areals. Die Projektunterlagen werden vom 4. April 2016 bis zum 3. Mai 2016 öffentlich aufgelegt und sind im Internet zugänglich.

Der konventionelle Rückbau des KKM bzw. dessen allenfalls geplante Umnutzung wird zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand eines zweiten Stilllegungsverfahrens sein.

Die öffentliche Auflage des Stilllegungsprojekts wurde in den letzten Tagen in den amtlichen Publikationsorganen der betroffenen Kantone und Gemeinden sowie im Bundesblatt öffentlich bekannt gemacht. Die Projektunterlagen werden vom 4. April 2016 bis zum 3. Mai 2016 auf der Bauverwaltung der Gemeinde Mühleberg öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite des BFE zugänglich unter www.bfe.admin.ch/stilllegung.

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme EU-Schweiz: Verhandlungen abgeschlossen

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme sind abgeschlossen. Bruno Oberle, Direktor des Bundesamts für Umwelt (bis Ende 2015), Dominique Paravicini, stellvertretender Direktor der Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA), und Jos Delbeke, Generaldirektor der EU-Generaldirektion Klima, haben das Abkommen paraphiert. Die Ausweitung des internationalen CO2-Markts durch die Verknüpfung nationaler oder regionaler Emissionshandelssysteme kann ein wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels sein.