ElCom kündet neues Vorgehen bei Tariferhöhungen an

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, bis jeweils am 31. August ihre Kostenrechnung, ihre Tarife und die Jahresrechnung Netz bei der ElCom einzureichen. Diese Pflichten ergeben sich aus Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 25 Absatz 1 StromVG in Verbindung mit Artikel 10 StromVV. Die Verteilnetzbetreiber müssen der ElCom zudem Erhöhungen der Elektrizitätstarife bis spätestens zum 31. August melden. Diese Meldung beinhaltet auch die den Endverbrauchern mitgeteilte Begründung der Tariferhöhung (Art. 4b Abs. 2 StromVV). Die ElCom hat festgestellt, dass zahlreiche Netzbetreiber dieser gesetzlichen Vorgabe nicht Folge leisten. Ab der Kostenrechnung für die Tarife 2021, die im August 2020 eingegeben werden muss, sind die Netzbetreiber angehalten, dieser Verpflichtung konsequent nachzukommen und der ElCom Tariferhöhungen und die den Endverbrauchern mitgeteilte Begründung einzureichen. Diese Meldung hat über das Netzbetreiberportal zu erfolgen. Zu diesem Zweck wird das Excel-Tarifformular mit einem Kasten ergänzt. Dieser wird es dem Netzbetreiber erlauben, Tariferhöhungen im Folgejahr auf einfache Weise der ElCom zu melden. Falls der Netzbetreiber Tariferhöhungen angibt, hat er ein PDF-Dokument mit der den Endverbrauchern mitgeteilten Begründung im Netzbetreiberportal unter der Rubrik «Begründung Tarif» hochzuladen.

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