Datenschutzkonvention des Europarates: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Botschaft über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung der Datenschutzkonvention des Europarates verabschiedet. Mit einem Beitritt soll ein hohes Schutzniveau gewährleistet und der grenzüberschreitende Datenverkehr im öffentlichen Sektor sowie in der Privatwirtschaft erleichtern werden. Um der geänderten Datenschutzkonvention beizutreten sind diverse Anpassungen am Datenschutzgesetz (DGS) vorzunehmen, die derzeit vom Parlament beraten werden. Bei einer Ratifikation sind auch die Kantone verpflichtet, die neuen Anforderungen zu erfüllen.

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Datenschutzkonvention des Europarates: Bundesrat beschliesst Unterzeichnung

Der Bundesrat unterzeichnet das Änderungsprotokoll zur Datenschutzkonvention 108 des Europarats. Die entsprechende Botschaft zur Genehmigung des Protokolls wird er noch in diesem Jahr zuhanden des Parlaments verabschieden. Dies hat er an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 beschlossen. Mit der Unterzeichnung bekennt sich die Schweiz zu einem international anerkannten Datenschutzstandard; der Schutz von Personendaten wird damit in den Vertragsländern verstärkt.

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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum revidierten Datenschutzgesetz (DSG)

An seiner Sitzung vom 15. September 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zum teilrevidierten Datenschutzgesetz verabschiedet.

Die Revision hat zum Ziel, den Datenschutz an die veränderte Umstände des Internet-Zeitalters anzupassen und die Stellung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Das Schweizer Recht soll an die Entwicklungen in der EU und im Europarat angeglichen werden, womit sichergestellt wird, dass die freie Datenübermittlung zwischen Schweizer Unternehmen und solchen in der EU auch weiterhin gewährleistet ist.

Die Bürger sollen neu von einer erhöhten Transparenz bei der Datenbearbeitung durch Unternehmen profitieren. Zudem stehen ihnen neu verbesserte Kontrollmöglichkeiten zu. Die Vorlage geht dabei nicht weiter als das Europäische Recht (kein Swiss-Finish).

Neu müssen Unternehmen, die Daten erheben, die betroffenen Personen über die Erhebung jeder Art von Daten informieren. Zudem muss der Datenschutz bereits im Planungsstadiums eines Projekt berücksichtigt werden. Ausserdem wird die Stellung und Unabhängigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) verstärkt. Weiter wird die Liste der strafbaren Verhaltensweisen an die neuen Pflichten angepasst. Der Katalog der strafbaren Handlungen und die Höhe der Bussen wurden reduziert. Des Weiteren wird fahrlässiges Handeln nicht mehr unter Strafe gestellt.

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UREK-N: Stromnetzstrategie auf Kurs

Medienmitteilung UREK-N: Die Energiekommission des Nationalrates unterstützt weitgehend die Stromnetzstrategie, mit der die Grundlagen für eine bedarfs- und zeitgerechte Entwicklung der Stromnetze geschaffen werden sollen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Stromnetzstrategie (16.035) beraten und ist weitgehend dem Ständerat gefolgt. Bei der zentralen Frage des Mehrkostenfaktors unterstützt sie mit 14 zu 11 Stimmen den Vorschlag des Bundesrates, wonach Leitungen mit einer Nennspannung von unter 220 kV grundsätzlich als erdverlegte Kabel ausgeführt werden. Entscheidend ist dabei, dass dies technisch und betrieblich möglich ist und die Mehrkosten im Vergleich zu einer Freileitung den Faktor 3.0 nicht übersteigen. Eine Minderheit ist allerdings der Ansicht, dass auch ein Mehrkostenfaktor von 2.0 ausreichend wäre.
Was die Überschreitung des Mehrkostenfaktors anbelangt, so schliesst sich die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung dem Ständerat an, der keine Überwälzung zulasten der Endkunden wünscht. Nur wenn ein Dritter die den Mehrkostenfaktor übersteigenden Kosten trägt, soll eine Überschreitung zulässig sein. Eine Minderheit bevorzugt allerdings die Version des Bundesrates. Dieser möchte sich die Möglichkeit vorbehalten, auch bei bis zu zweifacher Überschreitung des Mehrkostenfaktors in Fällen, wo eine erhebliche Entlastung des betroffenen Gebietes erzielt werden kann, eine Erdverkabelung für obligatorisch zu erklären.

Wie Bundesrat und Ständerat spricht sich die Kommission auch für intelligente Netze aus, die den Energieverbrauch optimieren sollen. Sie schafft aber eine Differenz zum Ständerat, indem sie verlangt, dass die Verwendung intelligenter Steuer- und Regelsysteme bei Endverbrauchern deren Zustimmung bedarf.

Anlass zur Diskussion gab schliesslich auch der Entscheid des Ständerates, den Elektrizitätsunternehmen zu erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne die Preisvorteile aus ihren Einkäufen am Markt weitergeben zu müssen. In der Kommission wurden weiterführende Überlegungen angestellt, ob angesichts der angespannten Lage auf dem Strommarkt möglicherweise dringender Handlungsbedarf besteht und Übergangslösungen zur Stützung insbesondere der Schweizer Wasserkraft angebracht wären. Hierzu werden an der kommenden Sitzung Anhörungen stattfinden.

Die Kommission hat zudem die Standesinitiative des Kantons Bern (15.319) vorgeprüft, die verlangt, dass der Bundesbeitrag für den Hochwasserschutz von 35 bis 45 Prozent auf 45 bis 55 Prozent angehoben wird. Sie stellt fest, dass in diesem Bereich vor allem beim Unterhalt der bestehenden Schutzbauten Bedarf besteht, und dass das Bundesamt für Umwelt derzeit eine Beteiligung des Bundes an diesen Kosten prüft. Sie beantragt daher mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 27. und 28. März 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard in Bern getagt.