An seiner Sitzung vom 15. September 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zum teilrevidierten Datenschutzgesetz verabschiedet.
Die Revision hat zum Ziel, den Datenschutz an die veränderte Umstände des Internet-Zeitalters anzupassen und die Stellung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Das Schweizer Recht soll an die Entwicklungen in der EU und im Europarat angeglichen werden, womit sichergestellt wird, dass die freie Datenübermittlung zwischen Schweizer Unternehmen und solchen in der EU auch weiterhin gewährleistet ist.
Die Bürger sollen neu von einer erhöhten Transparenz bei der Datenbearbeitung durch Unternehmen profitieren. Zudem stehen ihnen neu verbesserte Kontrollmöglichkeiten zu. Die Vorlage geht dabei nicht weiter als das Europäische Recht (kein Swiss-Finish).
Neu müssen Unternehmen, die Daten erheben, die betroffenen Personen über die Erhebung jeder Art von Daten informieren. Zudem muss der Datenschutz bereits im Planungsstadiums eines Projekt berücksichtigt werden. Ausserdem wird die Stellung und Unabhängigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) verstärkt. Weiter wird die Liste der strafbaren Verhaltensweisen an die neuen Pflichten angepasst. Der Katalog der strafbaren Handlungen und die Höhe der Bussen wurden reduziert. Des Weiteren wird fahrlässiges Handeln nicht mehr unter Strafe gestellt.
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