UVEK: Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich

Das UVEK hat am 21. September 2022 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Rohrleitungsverordnung sowie der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Dezember 2022. Es ist vorgesehen, die Verordnungen am 1. Juli 2023 in Kraft zu setzen.

Betreffend die einzelnen Anpassungen siehe die Medienmitteilung.

ElCom: Mitteilung zu VNB-Beteiligungsmodellen von Endverbrauchern an Produktionsanlagen

Die ElCom hat am 1. September 2022 eine neue Mitteilung zu sogenannten Beteiligungsmodellen von Energieversorgungsunternehmen (EVU) erlassen. Bei solchen Modellen baut und betreibt das EVU eine neue Elektrizitätserzeugungsanlage (EEA), meistens eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage). Interessierte Endverbraucher haben dann die Möglichkeit, sich in einer bestimmten Art und Weise zu «beteiligen». Meist entrichten sie dazu einen einmaligen Beitrag mit Bezug zu einer bestimmten Fläche der PV-Anlage. Im Gegenzug erhalten sie eine periodische Entschädigung für eine bestimmte Zeitdauer, häufig eine bestimmte Strommenge pro Jahr für 20 Jahre. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit der Stromrechnung.

In der Mitteilung macht die ElCom Vorgaben zur Ausgestaltung von «Beteiligungsmodellen», damit diese stromversorgungsrechtlich als zulässig angesehen werden können. Bereits bestehende Modelle, welche den Vorgaben nicht genügen, sind bis am 1. Januar 2024 anzupassen.

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Bundesrat: Aussprache zu hohen Energiepreisen

Der Bundesrat hat am 24. und 31. August 2022 eine Aussprache zu den Auswirkungen der hohen Energiepreise und der Teuerung geführt. Er sieht derzeit keinen Bedarf für sofortige Massnahmen zur Abfederung der gestiegenen Preise. Derzeit gehen die Prognosen davon aus, dass die Inflation im kommenden Jahr wieder sinken wird. Der Bundesrat analysiert weiterhin die Entwicklungen auf den Energiemärkten und deren Auswirkungen auf die Haushalte und Wirtschaft und wird die Situation im Herbst 2022 erneut beurteilen.

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Bundesrat: Start Energiesparkampagne

Um die Energieversorgung für das Winterhalbjahr rasch zu stärken hat der Bundesrat am 31. August 2022 die Energiesparkampange mit dem Slogan “Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.” lanciert.

Die Kampagne soll zeigen, wie Bevölkerung und Wirtschaft mit einfach umsetzbaren Tipps Energie sparen können. Ziel ist, dass sich möglichst viele freiwillig daran beteiligen – und dazu beitragen, dass die Schweiz gar nicht erst in eine Mangellage kommt.

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UREK-S: Beschluss dringlicher Massnahmen zur Erhöhung der Winterstromproduktion

Vor dem Hintergrund drohender Stromversorgungsengpässe hat die UREK-S an ihrer Sitzung vom 26. August 2022 Folgendes beschlossen:

  • Es sollen rechtliche Grundlagen für einen forcierten Ausbau der Photovoltaik geschaffen werden. Betroffen sind Photovoltaikanlagen in der freien Fläche oder auf Gebäuden mit einer jährlichen Produktion von über 20 GWh. Ihr Bedarf und ihre Standortgebundenheit soll gesetzlich verankert werden, weiter soll die Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht entfallen sowie statuiert werden, dass das Interesse an den Anlagen anderweitigen Interessen vorgeht. Voraussetzung für den Bau soll somit einzig die Zustimmung von Grundeigentümern und Standortgemeinden sein. Des Weiteren soll der Bau mit Investitionsbeiträgen des Bundes gefördert werden.

  • Weiter sollen geeignete Oberflächen von Infrastrukturanlagen des Bundes bestmöglich zur Nutzung von Sonnenenergie verwendet werden.

  • Ab 2024 soll zudem die Pflicht gelten, Neubauten mit Solaranlagen auszustatten.

Die Beschlüsse der UREK-S sollen noch im Herbst 2022 von Stände- und Nationalrat behandelt werden und danach in Form eines dringlichen Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

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Bundesrat: Freiwilliges Gas-Sparziel

Zur Verhinderung von Engpässen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 beschlossen, dass sich die Schweiz für das Winterhalbjahr ein freiwilliges Gas-Sparziel von 15% setzt. Das grösste Einsparpotential besteht im Bereich der Raumwärme, weshalb freiwillige Einsparungen in Haushalten, Industrie, Dienstleistungen und in der öffentlichen Verwaltung angestrebt werden.

Wie dieses Ziel genau erreicht werden soll und welche spezifischen Massnahmen dazu beschlossen wurden, können der Medienmitteilung entnommen werden.

BWL: Zweite Pflichtlagerunterschreitung für Mineralölprodukte

Um die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten weiterhin sicherzustellen, hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) eine zweite Pflichtlagerunterschreitung beschlossen. Zwischen dem 22. August und 30. September 2022 dürfen weitere 12.8 % der Pflichtlagermenge bezogen werden.

Energieradar hat bereits über die erste Pflichtlagerunterschreitung berichtet.

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Charta zur Beschleunigung des Ausbaus thermischer Netze

Der Ausbau thermischer Netze soll vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und im Sinne des Klimaschutzes stärker vorangetrieben werden, weshalb der Bund, Kantone und Gemeinden am 18. August 2022 eine entsprechende Charta unterzeichnet haben. Sie stützen sich dabei auf den Bericht “Potenzial von Fernwärme- und Fernkälteanlagen” vom 17. Dezember 2021. Da der Ausbau solcher Netze hochkomplex ist und die Zuständigkeiten aller drei Staatsebenen betrifft, ist deren Zusammenarbeit unerlässlich.

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ElCom: Rückblick auf erste Hälfte 2022

Die ElCom blickt auf die Entwicklungen auf den Märkten in der ersten Jahreshälfte zurück und gibt dabei einen Überblick über die Strom- und Gaspreise sowie CO2- und Spotpreise. Des Weiteren resümiert sie die Schwierigkeiten rund um die verkürzten Gaslieferungen und die dadurch mittlerweile entstandenen Situationen in den Nachbarländern.

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Bundsamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Pflichtlagerunterschreitung bei Mineralölprodukten beschlossen

Logistische Engpässe auf dem Rhein und bei ausländischen Bahnen beeinträchtigen den Nachschub von Mineralölprodukten. Um die Versorgung sicherzustellen, hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL eine Pflichtlagerunterschreitung um 6,5 Prozent beschlossen. Diese Massnahme gilt für den Zeitraum zwischen dem 25. Juli und Anfang September 2022.

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UREK-N: Erhöhung der Transparenz bei Stromherkunft

Wie schon die UREK-S (Energieradar hat berichtet) hat auch die UREK-N die Motion 21.3620 «Mehr Transparenz bei der Stromherkunft» angenommen. Diese sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher neu mindestens vierteljährlich (anstatt wie heute nur jährlich) über die Erzeugungsart ihres Stroms informiert werden. Damit sollen die saisonalen Schwankungen in der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für die Endkundinnen und Endkunden besser ersichtlich und die Stromproduktion im Winter aufgewertet werden. Die Stromlieferanten sollen zukünftig Herkunftsnachweise entsprechend der gelieferten Strommenge quartalsweise oder monatsweise (anstatt wie bisher jährlich) beschaffen.

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UREK-N: Eintreten auf Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative

Die UREK-N ist auf den Gegenentwurf des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative (Energieradar hat berichtet) eingetreten. Der Grund dafür liege im schlechten Zustand der Biodiversität und dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Die Kommission betont aber, dass die auszuarbeitenden Lösungen nicht nur den Interessen der Biodiversität, sondern auch denjenigen des Klimaschutzes und der Energieversorgung Rechnung tragen müssten.

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Bundesrat: Gas-Beschaffung stärken und Vorbereitungen für Strom- und Gasmangellage treffen

Die Versorgung mit Gas soll für den Winter 2023 mit Speicherkapazitäten in den Nachbarländern und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen sichergestellt werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 von der Gasbranche über den Stand dieser Beschaffungen sowie die laufenden Vorbereitungen für eine mögliche Strom- und Gasmangellage informieren lassen.

Für weitere Informationen stellt der Bundesrat Faktenblätter zur Organisation der Versorgungssicherheit, zu den Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und den Szenarien bei einer Mangellage im Erdgasbereich sowie einer solchen im Strombereich zur Verfügung.

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Bundesrat: Genehmigung Klimaschutzabkommen mit Thailand und Ukraine

An seinen Sitzungen vom vom 3. bzw. 29. Juni 2022 hat der Bundesrat je ein Abkommen mit Thailand sowie der Ukraine genehmigt, welches der Schweiz erlaubt, in diesen Ländern Klimaschutz-Projekte zur CO2-Verminderung umzusetzen. Hintergrund ist das Pariser Klimaübereinkommen, in welchem sich die Schweiz verpflichtet hat, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 (gegenüber dem Stand von 1990) zu halbieren. Dieses Ziel kann sowohl mit inländischen Massnahmen, aber auch mit Klimaprojekten im Ausland erreicht werden. Das bedeutet, die Schweiz kann sich im Ausland erzielte Emissionsminderungen an ihr eigenes Ziel anrechnen lassen.

Zur Medienmitteilung betr. Abkommen mit Thailand

Zur Medienmitteilung betr. Abkommen mit der Ukraine

ElCom: Einführung der 60-Franken-Regel per 2024

Seit dem 1. Januar 2020 gelangt zur Beurteilung der Angemessenheit der Energietarife die 75-Franken-Regel zur Anwendung. Die ElCom überprüft diesen Schwellenwert regelmässig auf seine Angemessenheit. Mit der Begründung, dass der eintarifierte Gewinn deutlich zugenommen habe, hat die ElCom beschlossen, die Regel neu auf 60 Franken pro Rechnungsempfänger anzupassen.

Für die Netzbetreiber bedeutet dies:

Die ElCom setzt die Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie die sonstigen Kosten und den Gewinn im Energiebereich in das Verhältnis zu den Rechnungsempfängern. Liegt der dabei eruierte Wert bei <60 Franken/Rechnungsempfänger, gelten die Kosten und der Gewinn als nicht auffällig. Machen die Netzbetreiber höhere Kosten gelten, müssen sie dies begründen können. Die maximal mögliche Kostenanrechnung beträgt neu 100 Franken (zuvor 120 Franken).

Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2024 und müssen bei der Berechnung der Tarife 2024 beachtet werden. Auf freiwilliger Basis können sie auch bereits früher angewendet werden.

Zur ElCom Weisung 3/2022

Zum ElCom Newsletter

Bundesrat: Revidierte Verordnungen im Energiebereich treten per 1. Juli 2022 in Kraft

An seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 hat der Bundesrat Änderungen der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) gutgeheissen.

Mit Revision der RPV soll der Bau neuer Solaranlagen vereinfacht und beschleunigt werden, weshalb wichtige Kategorien von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen neu als standortgebunden erklärt und die Bedingungen vereinfacht werden, um Solaranlagen auf Dächern bewilligungsfrei zu errichten. Zudem wird neu auch die Errichtung von Solaranlagen auf Flachdächern bewilligungsfrei möglich sein. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

Mit Revision der EnEV wird die Berechnungsmethodik zur Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienz-Kategorien ab 1. Januar 2023 angepasst.

Um Anreize zu schaffen, veraltete Installationen zu ersetzen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, wurde die NIV revidiert. Dabei wird die elektrische Hausinstallation, die teils neuere und teils Abschnitte nach veralteten Normengenerationen enthält, unter die kürzere Kontrollperiode von fünf Jahren gesetzt. Die Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Zur Medienmitteilung

Zu den revidierten Verordnungen

UREK-S: Unterstützung des Rettungsschirms für Stromversorgungsunternehmen mit Liquiditätsengpässen

Die UREK-S befürwortet das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, welches vom Bundesrat vor dem Hintergrund der historisch hohen Strompreise und zum Schutz einer sicheren Stromversorgung ausgearbeitet worden ist. Die hohen Strompreise führen dazu, dass an der Strombörse handelnde Unternehmen für ihre Geschäfte temporär grosse Geldsummen als Sicherheiten hinterlegen müssen. Steigen die Preise weiter, besteht die Gefahr, dass die Stromversorgungsunternehmen die erforderlichen Mittel nicht mehr aufbringen können und illiquide werden.

Im Gegensatz zur bundesrätlichen Vorlage hat sich die Kommission insbesondere dafür ausgesprochen, dass auch kleinere Stromversorgungsunternehmen Finanzhilfen beantragen können sollen (stets unter der Voraussetzung, dass sie als systemkritisch eingestuft werden). Unter Vorbehalt weiterer kleinerer Änderungen und Präzisierungen des Gesetzestextes spricht sich die Kommission für die Vorlage aus.

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Zur Vorlage

ElCom: Mitteilung zu steigenden Elektrizitätspreisen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung aktualisiert

In Ergänzung der Mitteilung vom 7. Dezember 2021 setzt sich die ElCom u.a. mit der Frage auseinander, ob ein Endverbraucher auf dem freien Markt durch die Teilnahme an einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) in die Grundversorgung zurückkehrt. Sie resümiert, dass sich ein ZEV grundsätzlich in der Grundversorgung befindet, sofern kein Netzzugang erfolgt ist. Vorbehalten bleiben Fälle der rechtsmissbräuchlichen Teilnahme am ZEV einzig zum Zweck der Rückkehr in die Grundversorgung.

Zur aktualisierten Mitteilung

Der Bundesrat heisst Bericht zum Ausbau von Negativemissionstechnologien gut

Um bis 2050 das Klimaziel von “Netto-Null” zu erreichen, müssen auch Technologien zur CO2-Abscheidung und Speicherung sowie Negativemissionstechnologien für schwer vermeidbare Emissionen entwickelt und ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 hat der Bundesrat den Bericht, welcher die dafür notwendigen Massnahmen und Rahmenbedingungen aufzeigt, gutheissen.

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Bundesrat: Vorbereitung auf schwere Mangellagen im Strom- und Gasbereich

An seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Vorbereitung auf schwere Mangellagen im Strom- und Gasbereich zu verstärken. Einerseits wird ein neues Monitoringsystem geschaffen, welches von Swissgrid betrieben wird und mit welchem Strommangellagen frühzeitig erkannt werden sollen. Andererseits wird im Gasbereich eine Kriseninterventionsorganisation gebildet. Die entsprechenden notwendigen rechtlichen Anpassungen auf Verordnungsstufe sind bereits vorgenommen worden.

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Am 18. Mai 2022 hat der Bundesrat zusätzlich beschlossen, die Gasreserven für den Winter 2022/2023 zu stärken. Er verpflichtet die Gasbranche, Speicherkapazitäten in den umliegenden Ländern und zusätzliche Gaslieferungen zu sichern. Dazu wurde eine dringliche Verordnung in Kraft gesetzt.

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Schliesslich verabschiedete der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 die Botschaft zum Rettungsschirm für systemkritische Stromversorgungsunternehmen mit Liquiditätsengpässen (Energieradar hat berichtet). Es handelt sich um ein dringliches Bundesgesetz, welches bis 2026 befristet werden soll. In einem nächsten Schritt wird das Parlament über das Gesetz beraten.

Zur konkreten Ausgestaltung des Rettungsschirms siehe Medienmitteilung