UREK-N: Erhöhung der Transparenz bei Stromherkunft

Wie schon die UREK-S (Energieradar hat berichtet) hat auch die UREK-N die Motion 21.3620 «Mehr Transparenz bei der Stromherkunft» angenommen. Diese sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher neu mindestens vierteljährlich (anstatt wie heute nur jährlich) über die Erzeugungsart ihres Stroms informiert werden. Damit sollen die saisonalen Schwankungen in der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für die Endkundinnen und Endkunden besser ersichtlich und die Stromproduktion im Winter aufgewertet werden. Die Stromlieferanten sollen zukünftig Herkunftsnachweise entsprechend der gelieferten Strommenge quartalsweise oder monatsweise (anstatt wie bisher jährlich) beschaffen.

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