Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 das angepasste Konzept Windenergie verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes im Jahr 2018 haben sich die Handlungsspielräume der Kantone bei Planungen von Windenergieanlagen verändert, teilweise auch erweitert. Entsprechend passt nun der Bund sein Windenergie-Konzept an. Dieses dient Planungs- und Projektträgern als Entscheid- und Planungshilfe.