Die StromVV verpflichtet die Netzbetreiber seit Anfang 2018 bei Endverbrauchern, die von Ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen sowie bei neu angeschlossenen Erzeugungsanlagen, intelligente Messsysteme (Smart Meter) zu verwenden.
Zurzeit sind jedoch noch keine Smart Meter auf dem Markt verfügbar, welche den Anforderungen der StromVV genügen. Die StromVV erlaubt es den Netzbetreibern daher im Jahr 2018, bei Endverbrauchern, die in den freien Markt eintreten und bei neuen Energieerzeugungsanlagen Smartmeter einzusetzen, welche die Anforderungen gemäss StromVV nicht erfüllen. Diese Smartmeter dürfen bis zum Ende ihrer Funktionstauglichkeit dem bis Ende 2027 in jedem Netzgebiet einzuhaltenden Anteil von 80 Prozent konformer Smartmeter zugerechnet werden.
Gemäss ElCom Mitteilung dürfen bis zur Verfügbarkeit StromVV-konformer Smart Meter auch ab dem Jahr 2019 Smart Meter eingesetzt werden, welche den Anforderungen der StromVV (noch) nicht genügen.
Zur Mitteilung