Der Regierungsrat hat das Energiekonzept 2019–2021 rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Er benennt darin 17 Massnahmen für eine nachhaltige Energieversorgung und -nutzung. Das Energiekonzept ist seit 2007 ein für die kantonale Verwaltung verbindliches Instrument und zeigt die mittel- und langfristige Strategie in der Energiepolitik auf.
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