Der Regierungsrat bedankt sich für die Möglichkeit zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung vom 1. November 2017 über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung Stellung zu nehmen. Er hat keine Bemerkungen zu den vorgesehenen Verordnungsanpassungen.