Die Umweltschutz- und Energiekommission hat zur Vorlage Nr. 2016-402 betreffend zwei Postulate, die die Thematik 'Photovoltaikanlagen auf kantonseigenen Dächern / Dächern der kantonalen Verwaltung' (2014/081 und 2015/055) zum Gegenstand haben, an den Landrat berichtet und beantragt, die betreffenden Postulate abzuschreiben. Die UEK erachtet die Realisierung kantonseigener Photovoltaikanlagen als sinnvoll. Gemäss Bericht werde bei einer Realisierung im Modell Eigenversorgung eine ökologische Mehrleistung erbracht, was im Bezug von erneuerbarem Strom nicht der Fall sei. Entsprechende Anlagen seien zudem rentabel. Die UEK anerkennt, der Regierungsrat habe in der Vorlage 402-2016 (13. Dezember 2016) die Anliegen beider Postulate vertieft geprüft und umfassend darüber Bericht erstattet. Betreffend das weitere Vorgehen hat der Regierungsrat gemäss Bericht ein Projekt "Ausrüstung der Dächer kantonaler Gebäude mit Photivoltaik" für das Investitionsprogramm 2018 - 2027 in Aussicht gestellt.
Die Links zu den Geschäften finden sich auf der Traktandenliste der Landratssitzung vom 16. und 23. März 2017 (am Ende der Seite) unter "Von den Kommissionen abgeschriebene Vorstösse"
Lieraturhinweis: Walther, Simone / Camenisch, Livia, Drittnutzung öfentlicher Dachflächen für Photovoltaikanlagen: Handlungsempfehlungen für Gemeinden, in: AJP 9/2015, S. 1254-1262; Zusammenfassung auf Alexandria