Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren betreffend Änderung des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes einzuleiten. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 21. Februar 2017.
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Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren betreffend Änderung des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes einzuleiten. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 21. Februar 2017.
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