Die Anträge des Regierungsrates und Kommission für die erste Lesung wurden gestellt.
Die Kommission I will Art. 7 Abs. 1 BKWG dahingehend anpassen, dass die Mindestbeteiligung des Kantons statt der vom Regierungsrat I geforderten 34% auf 51% erhöht wird. Der Regierungsrat II lehnt die entsprechende Änderung ab.