Bundesrat:Massnahmen zur Verstärkung bestehender Förderprogramme für nachhaltige Mobilitätslösungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni den Bericht «Zukunftsfähige Mobilität ermöglichen» verabschiedet. Dieser erfüllt das Postulat 19.4052 der FDP-Liberale Fraktion. Er zeigt, dass es bereits eine Vielzahl an Förderinstrumenten gibt, mit denen die im Postulat vorgeschlagenen Pilotregionen für die Erprobung von nachhaltigen Mobilitätslösungen gefördert werden können. Der Bericht schlägt fünf Massnahmen vor, um die Wirkung der bestehenden Förderinstrumente zu verstärken:

  • Massnahme 1: Einrichtung einer Online-Plattform, die potenziellen Projektträgern einen Überblick über die Fördermittel für die Dekarbonisierung der Mobilität bietet. Eine solche Plattform kann auch auf kantonale und kommunale Förderprogramme hinweisen.

  • Massnahme 2: Die Förderinstrumente werden weniger fragmentiert und komplementär zueinander ausgestaltet. Dafür werden der systematische Austausch zwischen den Programmleitenden gefördert, gemeinsame Ausschreibungen durchgeführt und Programme zusammengelegt.

  • Massnahme 3: Die prioritären Förderthemen werden regelmässiger im Lichte der neuesten technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen überprüft, um mit den Herausforderungen der sehr dynamisch voranschreitenden Energietransition Schritt zu halten.

  • Massnahme 4: Damit beim Unterstützungsentscheid konsolidierte, mittelfristig ausgerichtete Projektpläne oder sogar Vorstudien vorliegen, können diese unter bestimmten Bedingungen mitfinanziert werden. So können die aussichtsreichsten Projekte leichter identifiziert, die Qualität der Ergebnisse verbessert und so eine längerfristige Unterstützung – im besten Fall bis zur praktischen Umsetzung – gewährt werden.

  • Massnahme 5: Viele der bestehenden Förderinstrumente fokussieren auf die Entstehungsphase von Innovationen. Um die Projektergebnisse interessierten privaten und öffentlichen Organisationen aktiv zugänglich zu machen und die Akteure so zu verbinden, wird beim Bund eine Plattform eingerichtet.

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Bundesrat: Bericht zum Postulat "Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen" verabschiedet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 den Bericht zum Postulat «Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen» verabschiedet. Dieser empfiehlt, auf verfrühte und nicht mit der EU-Politik abgestimmte Massnahmen wie «Zulassungsstopps» oder «Verkaufsstopps» zu verzichten und stattdessen die Umstellung auf einen fossilfreien Verkehr bis 2050 grundsätzlich im Gleichschritt und analog zu den Massnahmen der EU umzusetzen. Der Bericht zeigt zudem auf, dass die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge verfassungsrechtlich anspruchsvoll ist. Ein rascherer Ausbau der Lademöglichkeiten könnte jedoch durch entsprechende kantonale Massnahmen ermöglicht werden.

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Bundesrat: Totalrevision Konzeptteil SÜL verabschiedet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Totalrevision des Konzeptteils des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) verabschiedet. Diese war erforderlich, da sich seit der letzten Revision des Konzeptteils die gesetzlichen Rahmenbedingungen massgeblich geändert haben. Die vom Bundesrat bereits genehmigten SÜL-Objektblätter behalten mit dem überarbeiteten SÜL-Konzeptteil ihre Gültigkeit.

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Bundesrat: Inkraftsetzung von Verordnungsänderungen im Energiebereich

Am 24. Mai 2023 hat der Bundesrat Änderungen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Rohrleitungsverordnung beschlossen, die mehrheitlich per 1. Juli 2023 in Kraft treten. Ziel ist die Unterstützung bestehender Stromproduktionsanlagen. Weiter werden zukünftige Wasserstoffleitungen unter die Zuständigkeit des Bundes gestellt.

Änderungen EnFV im Detail:

  • Der Referenz-Marktpreis für Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien (ausser Photovoltaik), die mit einer Einspeisevergütung gefördert werden, wird seit Anfang 2022 monatlich berechnet (davor vierteljährlich). Trotzdem kommt es bei einigen Wasserkraftanlagen immer noch zu finanziellen Einbussen bei der Einspeisevergütung. Neu wird darum der Referenz-Marktpreis volumengewichtet berechnet (analog zur Berechnungsmethode für die Photovoltaik).

  • Um eine weitere Vereinheitlichung zu gewährleisten, wird zudem der Referenz-Marktpreis für Photovoltaikanlagen neu ebenfalls monatlich (bisher vierteljährlich) berechnet.

  • Das Bewirtschaftungsentgelt wird nicht mehr wie bisher fix festgelegt, sondern variabel ausgestaltet. Die Anpassung wird bereits rückwirkend auf den 1. April 2023 in Kraft gesetzt.

  • Neu können die Betreiberfirmen von sanierungspflichtigen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 300 kW einen Investitionsbeitrag für erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen beantragen.

Die UVEK setzt eine Änderung der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung in Kraft. Diese hat eine quartalsscharfe Stromkennzeichnung ab 2027 zur Folge.

Für weitere Details zu den Revisionen siehe die Medienmitteilung.

Zu den Erlasstexten und Erläuterungen.

Bundesrat: Umweltverantwortungsinitiative zur Ablehung empfohlen

Am 17. Mai 2023 hat der Bundesrat die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Stattdessen setzt er auf bereits bestehende Gesetze sowie aktuelle Gesetzgebungsarbeiten (so etwa “Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken”, “Strategie nachhaltige Entwicklung 2030”, “langfristige Klimastrategie”, “Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik”, “Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung”). Im Gegensatz zu diesen Bestrebungen fordert die Umweltverantwortungsinitiative eine Einschränkung der Wirtschaft.

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Bundesrat: Gutheissung der revidierten Verordnung zur Gasversorgung

An seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Bundesrat die Anpassungen der Verordnung zur Gasversorgung (VOGW) gutgeheissen, ebendiese treten am 1. Juni 2023 in Kraft. Damit wird die Grundlage geschaffen, ein Gas-Monitoring aufzubauen und zu betreiben. Dieses soll sicherstellen, dass eine Gasmangellage frühzeitig erkannt wird. Die Gültigkeit der im Mai 2022 in Kraft getretenen und bis Ende Mai 2023 befristeten VOGW (Energieradar hat berichtet) wird hiermit bis Ende 2025 verlängert. Bis dahin sollen die Arbeiten zum Gasversorgungsgesetz abgeschlossen sein.

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UREK-N: Erhalt ehehafter Wasserrechte

Am 26. April 2023 hat die UREK-N die Motion 23.3498 mit dem Titel «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» mit hauchdünner Mehrheit verabschiedet und eingereicht. Mit der Motion möchte die UREK-N den dauerhaften Fortbestand der sogenannten «ehehaften Wasserrechte» sichern, wie dies aus Sicht der Kommission dem Willen des Verfassungsgebers entspricht. Diese besonderen, althergebrachten Wasserrechte sollen jedoch nicht dazu führen, dass bei den betreffenden Wasserkraftwerken im Vergleich zu öffentlich-rechtlich konzessionierten Werken weniger strenge Gewässerschutz- und Restwasservorschriften gelten.

Zur Medienmitteilung der UREK-N

Zur Motion 23.3498

ElCom: Aktualisierung Mitteilung FAQ zur Energiestrategie 2050

Die ElCom hat am 16. März 2023 ihre Mitteilung zu Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2050 aktualisiert und die Neuerung am 17. April 2023 auf ihrer Webseite publiziert. Sie nimmt dabei Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit:

  • Plug & Play PV-Anlagen

  • Abnahme- und Vergütungspflicht des VNB gemäss Art. 15 EnG

  • Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch

  • Netznutzungsentgelten

  • Intelligenten Messsystemen

  • Anschluss von Endverbrauchern und Produktionsanlagen

Zur aktualisierten Mitteilung

Bundesrat: Festhalten an Verordnung zur Sicherstellung der Gasversorgung

An seiner Sitzung vom 5. April 2023 verzichtete der Bundesrat auf die Ausarbeitung eines dringlichen Bundesgesetzes zur Stärkung der Gasversorgung und sprach sich stattdessen für eine erneute Verlängerung der bis Ende September 2024 geltenden Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung (Sicherstellungsverordnung; Energieradar hat berichtet) aus. Mittels dieser dringlichen Verordnung wurden die Betreiber der Schweizer Gastransportnetze verpflichtet, eine Wintergasreserve anzulegen. Der Bundesrat erachtet die Verlängerung der Verordnung im Vergleich zur Schaffung eines dringlichen Bundesgesetzes als effizienter und vorteilhafter.

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UVEK: Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich

Am 3. April 2023 hat das UVEK die Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Rohrleitungssicherheitsverordnung sowie der Kernenergiehaftpflichtverordnung eröffnet. Die Vernehmlassung endet am 7. Juli 2023, das Inkrafttreten der revidierten Verordnungen erfolgt am 1. Januar 2024.

  • Mit Revision der Energieförderungsverordnung soll u.a. per 1. April 2024 der verbleibende Grundbeitrag für PVA mit einer Leistung von bis zu 5 kW abgeschafft werden. Weiter soll der Leistungsbeitrag für integrierte, angebaute und freistehende Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW sowie für angebaute und freistehende Anlagen ab 100 kW um je 20 Franken gesenkt werden. Diese Massnahmen sollen einen Anreiz zum Bau von grösseren Anlagen setzen.

  • Mittels Revision der Energieverordnung soll neu festgelegt werden, innert welcher Fristen ein Kleinproduzent von der Rücklieferung an seinen VNB in die Direktvermarktung und wieder zurück wechseln können soll. Vorgeschlagen wird eine Frist von einem Monat.

  • Die Revision der Rohrleitungssicherheitsverordnung betrifft Neuerungen rund um Cyber-Risiken.

  • Die Kernenergiehaftpflichtverordnung soll dahingehend abgeändert werden, dass die Haftpflichtdeckung für ausser Betrieb genommene Kernkraftwerke gesenkt wird.

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Zu den Verordnungen

UREK-S: Nichteintreten auf indirekten Gegenentwurf des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative

Die UREK-S hat am 22. März 2023 mit knapper Mehrheit beschlossen, nicht auf den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative (Energieradar hat zum Gegenentwurf des Bundesrat berichtet) einzutreten. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, in der Schweiz bestünden die Voraussetzungen bereits, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen. Sie erachtet es zudem als unnötig, mittels eines indirekten Gegenentwurfs zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie kritisiert zudem, dass der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf teilweise über die Forderungen der Volksinitiative hinausgeht. Sie befürchtet, dass die Nutzungsinteressen – insbesondere beim Ausbau der Energieproduktion – nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Auffassung, dass die Biodiversitätsinitiative ohne Gegenentwurf dem Volk zur Diskussion und zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

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ElCom: Aktualisierung der Mitteilung zu Elektrizitätstarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung

Die ElCom äussert sich in ihrer Mitteilung zu Elektrizitätstarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung u.a. zu den folgenden Themen:

  • Infolge der Knappheit von Herkunftsnachweisen Wasserkraft Schweiz für das Jahr 2022 dürfen die Verteilnetzbetreiber den Endverbrauchern in der Grundversorgung ausnahmsweise Ersatzprodukte (z.B. Zertifikate aus der EU) liefern. Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Information der Endverbraucher (Transparenz).

  • Zählerabfragen in Privathaushalten: Energieradar hat bereits berichtet.

  • Mieter/Pächter dürfen ihre Teilnahme an einem ZEV nicht einseitig beenden, wenn der für die Versorgung verantwortliche Grundeigentümer einen aus ihrer Sicht unzumutbaren Stromliefervertrag auf dem freien Markt abgeschlossen hat. Die Gründe für eine einseitige Beendigung sind in Art. 16 Abs. 5 EnV aufgeführt (u.a. Anspruch auf eigenen Netzzugang oder fehlende Gewährleistung einer angemessenen Versorgung mit Elektrizität). Die Elcom hält fest, dass der Umstand, dass der Elektrizitätspreis innerhalb des ZEV höher ist als ein allfälliger Bezug beim Netzbetreiber, keinen Fall einer nicht angemessenen Versorgung darstellt.

In ihrem Newsletter weist die ElCom die Verteilnetzbetreiber sodann auf ihre Mitteilungs- und Begründungspflicht hinsichtlich Anpassungen der Elektrizitätstarife in der Grundversorgung hin. Ist eine Tarifanhebung auch das Resultat einer Umstellung bei der Anwendung der sog. Durchschnittspreismethode (und nicht nur der höheren Preise bei Zukauf von Strom am Markt), so ist dies entsprechend auszuweisen (Transparenz gemäss Art. 4b StromVV).

Zur aktualisierten ElCom Mitteilung zu Elektrizitätstarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung

Zum ElCom-Newsletter

BFE: Erste Auktionsrunde für grosse Photovoltaikanlagen (HEIV) durchgeführt

Seit diesem Jahr erhalten Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch eine «hohe Einmalvergütung» (HEIV), welche maximal 60% der Investitionskosten von Referenzanlagen entspricht. Ab einer Leistung von 150 kW wird die Höhe der HEIV per Auktion bestimmt.

Am 1. Februar 2023 wurden zum ersten Mal die Einmalvergütungen für grosse Photovoltaik-Anlagen mittels einer Auktion vergeben. 94 von 116 Gesuchstellenden bekamen einen Zuschlag. Sie erhalten eine Einmalvergütung in der Höhe von 360 bis 640 Franken pro Kilowatt Leistung. Mit dieser ersten Auktionsrunde werden Anlagen mit einer Leistung von total 35 Megawatt (MW) gefördert. Die nächste Auktion findet vom 17. April bis zum 1. Mai 2023 statt.

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Bundesrat: Schaffung einer Gasreserve für Winter 2023/2024

Der Bundesrat verpflichtet die Gasbranche, eine Gasreserve für den Winter 2023/2024 anzulegen. Die Verordnung für eine Gasreserve (Energieradar hat berichtet) wurde entsprechend angepasst und um ein Jahr verlängert.

Die wegen der Sicherstellungspflicht entstehenden Mehrkosten können weiterhin auf die Netznutzungsentgelte (verursachergerecht und diskriminierungsfrei) überwälzt werden.

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BFE: Publikation Wärmestrategie 2050

Mit seiner am 19. Januar 2023 publizierten Wärmestrategie 2050 zeigt das Bundesamt für Energie Massnahmen auf, wie das Ziel der CO2-Neutralität der Wärmeversorgung der Schweiz bis 2050 erreicht werden kann. Dies vor dem Hintergrund, dass der Wärmebereich 50% des schweizerischen Energieverbrauchs ausmacht und immer noch für mehr als 35% der CO2-Emissionen verantwortlich ist.

Das Strategiepapier soll als Leitfaden für die Weiterentwicklung von Massnahmen zur Dekarbonisierung des Schweizer Energieversorgungssystems insbesondere im Wärmebereich dienen.

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Bundesrat: Weitere Gesetzesgrundlage zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit in Vorbereitung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 eine Aussprache über ein dringliches Bundesgesetz zur Stärkung der Energieversorgungsicherheit geführt. Dieses soll vom UVEK im Hinblick auf den Winter 2023/24 vorbereitet werden. Es soll eine befristete gesetzliche Grundlage schaffen, damit insbesondere die Gasbranche die nötigen Vorkehrungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit im nächsten Winter umsetzen kann. Weiter soll das Bundesamt für Energie (BFE) Zugang erhalten zu versorgungsrelevanten Daten aus dem Gas- und Strombereich.

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