Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung beschlossen. Hintergrund ist die unsichere Versorgungslage mit Gas und Strom aufgrund des Ukrainekriegs, welche zu Lieferschwierigkeiten bei Chemikalien, welche zur Abgasreinigung in der Industrie benötigt werden, führen könnte. Die Revision soll - in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen - mildere Emissionsbegrenzungen ermöglichen. Betroffen sind u.a. Holzheizkraftwerke, Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerke. Die Änderung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
UVEK: Vernehmlassung über vier Verordnungen aus dem Umweltbereich eröffnet
Von der am 14. Dezember 2022 eröffneten Vernehmlassung betroffen sind die Freisetzungsverordnung, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die Lärmschutz-Verordnung sowie die CO2-Verordnung. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. März 2023.
Die vorgeschlagene Revision der Lärmschutz-Verordnung vereinheitlicht und vereinfacht den Umgang mit Massnahmen, die dazu dienen, die Lärmemissionen von Wärmepumpen gering zu halten. Sie soll die Rechtssicherheit stärken und den Wechsel von Öl- und Gasheizungen zu Wärmepumpen vereinfachen.
Die Revision der CO2-Verordnung betrifft die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und die CO2-Zielwerte für Neuwagen.
Für weitere Informationen siehe die Medienmitteilung.
Bundesrat: Bericht zur Wärme-Kraft-Kopplung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 den Bericht «Zukunftsstrategie für die Wärme-Kraft-Koppelung (WKK)» verabschiedet. Dieser kommt zum Schluss, dass WKK-Anlagen einen Beitrag zur Sicherstellung der Stromversorgung im Winterhalbjahr leisten können, da sie quasi Bandstrom liefern und damit die Stromproduktion aus der Speicherwasserkraft entlasten. Aus energetischer und wirtschaftlicher Sicht ineffizient sei aber, WKK-Anlagen nur wenige Stunden zur Deckung von Stromspitzenlasten im Winter einzusetzen, ohne die Abwärme vollständig zu nutzen. Eine Förderung von wärmegeführten, mit erneuerbaren Energien betriebenen WKK-Anlagen könnte über jährliche Ausschreibungen erfolgen, deren genaue Ausgestaltung und Finanzierung noch geklärt werden müssten.
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Zum Bericht
Bundesrat: Freiwillige Übernahme des Stromsparziels der EU
Am 21. Dezember 2022 hat der Bundesrat entschieden, das Stromsparziel der EU in der Schweiz auf freiwilliger Basis zu übernehmen.
Damit will die Schweiz zur Senkung der Grosshandelspreise und der Stärkung der Versorgungssicherheit in Europa beitragen. Die Verbrauchsreduktion soll im Rahmen der bereits laufenden Energiespar-Kampagne erreicht werden. Ebendiese Kampagne wird bis zum Winter 2023/24 weitergeführt.
ElCom: Mitteilung zu Energietarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung aktualisiert
Die ElCom-Mitteilung vom 7. Dezember 2021 äussert sich zu Fragen, die im Zusammenhang mit den steigenden Elektrizitätspreisen von Verteilnetzbetreibern, Stromkonsumenten und produzenten aufgeworfen wurden. Letztmals wurde die Mitteilung am 18. November 2022 um Fragen im Zusammenhang mit Möglichkeiten zur Entlastung von Endverbrauchern in der Grundversorgung, mit der Anrechenbarkeit von Kosten für sogenannte «Negawatts», mit der unterjährigen Zählerablesung sowie mit Fragen rund um den Verkauf von produzierter Elektrizität an Drittabnehmer ergänzt.
Zur ElCom-Mitteilung
BFE: Studie zu Auswirkungen des starken Ausbaus der erneuerbaren Energien auf die Verteilnetze
Der Frage nach den Auswirkungen auf das Verteilnetz, an dem immer mehr Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Photovoltaikanlagen angeschlossen sind, geht eine neue Studie nach, die von den Beratungsunternehmen Consentec, EBP und Polynomics im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) erstellt wurde. Sie untersucht den Ausbaubedarf der regionalen Verteilnetze und die damit verbundenen Investitionen, die in den verschiedenen Szenarien der Energieperspektiven 2050+ zu erwarten sind.
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Zur Studie
Bundesrat: Inkraftsetzung revidierte Verordnungen im Energiebereich
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November in zwei Paketen die folgenden revidierten Verordnungen verabschiedet, welche per 1. Januar 2023 in Kraft treten:
1.Paket:
Energieverordnung (EnV),
Energieförderverordnung (EnFV),
Energieeffizienzverordnung (EnEV),
Stromversorgungsverordnung (StromVV).
Nennenswert sind die Einführung von Auktionen für grosse PV-Anlagen und höhere Unterstützungen für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch (Revision EnFV), die Befreiung von Testanlagen für die Planung von PV-Grossanlagen im alpinen Bereich von der Baubewilligungspflicht sowie Vereinfachungen der Vorschriften für ZEV (EnV). Neu ist sodann die explizite Regelung, dass Grossverbraucher, die ihren Strombedarf bisher auf dem freien Markt eingekauft haben, durch den Beitritt in einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wieder in die Grundversorgung zurückkehren können. Der ZEV als auch der Grossverbraucher dürfen aber anschliessend für 7 Jahre nicht mehr in den freien Markt wechseln.
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2. Paket:
Stauanlagenverordnung (StAV),
Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV),
Verordnungen über die Anforderungen an das Person von Kernanlagen (VAPK) und die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK),
Verordnungen über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB),
Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie Verordnung des UEVK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK- NIV), und
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA).
Nennenswert ist die Beseitigung von Ungleichbehandlungen kleinerer Installationsunternehmen ggü. grösseren Anbietern im Rahmen der Revision der NIV, die umfassenden Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik im Rahmen der Totalrevision der StAV sowie die Abgeltung des Bundes an die Eidgenössische Starkstrominspektorat für die Marktüberwachung im Rahmen der Revisionen der NEV und VGSEB.
Bundesrat: Inkraftsetzung der Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung
An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die betreffende Vollzugsverordnung per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Demnach sind Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit
mind. 500 Mitarbeitenden und
einer Bilanzsumme von mind. 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken
verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten. Welche Informationen dabei offen gelegt werden müssen, kann der Medienmitteilung entnommen werden.
Bundesrat: Genehmigung Szenariorahmen für Stromnetzplanung 2030/2040
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 den Szenariorahmen 2030/2040 genehmigt (über dessen Einführung hat Energieradar berichtet).
Bundesrat: Genehmigung des revidierten Energiechartavertrags
An seiner Sitzung vom 9. November 2022 hat der Bundesrat den seit seinem Inkrafttreten 1998 erstmals revidierten Energiechartavertrag genehmigt, bei welchem es sich um ein völkerrechtlich verbindliches Investitionsschutz- und Transitabkommen im Energiesektor zwischen 53 Staaten handelt. Neben vielen weiteren Präzisierungen soll der Vertrag mit der Revision auf die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens ausgerichtet und an das veränderte geopolitische Umfeld angepasst werden. Internationale Regeln für den Handel und den Schutz von Energieinvestitionen sind sehr wichtig für die Schweiz, da sie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen ist.
Für weitere Details ist die Medienmitteilung zu konsultieren.
Bundesrat: Klärung der Rahmenbedingungen für Gasspeicher in der Schweiz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2022 einen Bericht zum Bau von Gasspeichern in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Dieser zeigt, dass solche saisonalen Speichermöglichkeiten für Erdgas, Biogas oder Wasserstoff der Versorgungssicherheit dienen könnten, auch wenn die Schweiz ihren Gasbedarf senkt. Der Bundesrat lässt deshalb die dafür nötigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen klären. Die Analysen werden vom UVEK in Zusammenarbeit mit dem WBF und unter Einbezug der Gaswirtschaft durchgeführt und dem Bundesrat bis Ende April 2023 vorgelegt.
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Bundesrat: Kein aktueller Handlungsbedarf für Unterstützungsmassnahmen
Der Bundesrat hat am 2. November 2022 verschiedene Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Er kam dabei zum Schluss, dass weder die Wirtschaftslage noch die Inflation eine Intervention rechtfertigen. Er sieht daher für den Winter 2022/23 keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen.
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ElCom: Erlass von erster, abschlägiger Verfügung betr. Rückkehr in Grundversorgung nach Betriebsübernahme
Die ElCom musste sich erstmals im Rahmen einer Verfügung mit der Frage auseinandersetzen, ob nach einer Betriebsübernahme erneut ein Anspruch auf Strombelieferung in der Grundversorgung besteht. Die ElCom hält in ihrer Verfügung im Wesentlichen fest, dass der Grundsatz «einmal frei, immer frei» gemäss Art. 11 Abs. 2 letzter Satz StromVV weiterhin gilt, wenn dieselbe Verbrauchsstätte nach der Übernahme unverändert weiterbesteht. Im konkreten Fall lag eine Absorptionsfusion mit Übernahme aller Rechte und Pflichten vor. Die ElCom kam deshalb zum Schluss, dass der Netzzugang für die betreffenden Verbrauchsstätten auf das übernehmende Unternehmen übergegangen ist.
Die Verfügung wird demnächst auf der Website der ElCom publiziert.
UREK-S: Unterstützung der parl. Initiative zur Beschleunigung des Baus von Windkraftanlagen
Die UREK-S hat am 25. Oktober 2022 einstimmig beschlossen, die parlamentarische Initiative 22.461 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu unterstützen. Diese Initiative will den Bau von Windparks beschleunigen und verlangt, das einschlägige Recht so anzupassen, dass Windkraftanlagen rascher eine Baubewilligung erhalten.
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Bundesrat: Energiespar-Alliance lanciert
Der Bundesrat hat gemeinsam mit über 180 Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Kantonen, Städten und Gemeinden offiziell die Energiespar-Alliance lanciert. Diese ergänzt die Spar-Kampagne «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.»
Die Partner der Energiespar-Alliance aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der öffentlichen Hand bekennen sich zur Kampagne und engagieren sich mit eigenen Massnahmen, um die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter zu stärken. Der Energiespar-Alliance können sich laufend weitere interessierte Unternehmen und Organisationen anschliessen.
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Bundesrat: temporäre Spannungserhöhungen im Übertragungsnetz
Am 30. September 2022 hat der Bundesrat eine temporäre Erhöhung der Betriebsspannung der Übertragungsleitungen zwischen Bickigen und Chippis sowie zwischen Bassecourt und Mühleberg (von 220 Kilovolt (kV) auf 380 kV) genehmigt. Damit können Engpässe im Übertragungsnetz entschärft und die Importkapazitäten um bis zu 850 Megawatt erhöht werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 die entsprechenden Verordnungen per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Die Verordnungen sind bis Ende April 2023 befristet.
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Zur Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes
Zur Verordnung über die Erhöhung der Betriebsspannung im elektrischen Übertragungsnetz
Bundesrat: befristete Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft
Der Bundesrat hat gestützt auf Art. 31 Abs. 1 und 2 des Landesversorgungsgesetzes (LVG) an seiner Sitzung vom 30. September 2022 eine weitere Massnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit in diesem Winter gutgeheissen. Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen bzw. die Restwasserabgabe temporär reduzieren. Die entsprechende Verordnung ist auf sieben Monate befristet und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Mit der Massnahme kann die Stromproduktion um maximal 150 GWh gesteigert werden.
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Zur Verordnung über die befristete Erhöhung der STromproduktion bei Wasserkraftwerken
Zur Verordnung über die Änderung von Bestimmungen des Landesversorgungsgesetzes
Zum Erläuternden Bericht
Bundesrat: Krisenstab für Energiemangellage
Am 30. September 2022 hat der Bundesrat den Krisenstab genehmigt, der zum Einsatz gelangt, sollte es in der Schweiz beim Gas oder beim Strom zu einer Mangellage kommen. Dieser würde die aktuelle Krisenorganisation erweitern. Es wird ein Single Point of Contact (SPOC) als Kontaktstelle für die Kantone und die von den Massnahmen betroffenen Wirtschaftssektoren eingerichtet.
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ElCom: Mitteilung zur Anrechenbarkeit von Kosten für Cybersicherheitsmassnahmen
Die ElCom als Regulator erwartet von den Netzbetreibern, dass die Branchendokumente «ICT Continuity», «Handbuch Grundschutz für Operational Technology in der Stromversorgung» und «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen» des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen umgesetzt werden. Diese Umsetzung soll effizient und risikobasiert erfolgen. Die Kosten sind im Sinne von Art. 15 StromVG anrechenbar.
Mit der Mitteilung der ElCom vom 30. September 2022 sollen mögliche Unsicherheiten in Bezug auf die Anrechenbarkeit geklärt und so ein Beitrag zur raschen Umsetzung von Cybersicherheitsmassnahmen geleistet werden.
Zur ElCom Mitteilung
Bundesrat: Empfehlung zur Umschaltung von Zweistoffanlagen per 1. Oktober 2022
Der Bundesrat empfiehlt am 23. September 2022 die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizölbetrieb per 1. Oktober 2022. Die Empfehlung soll massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gas-Sparziels von 15 Prozent beitragen. Um die Versorgung mit Mineralölprodukten weiterhin sicherstellen zu können, hat der Bundesrat überdies die Pflichtlager für Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugpetrol ab dem 3. Oktober 2022 freigegeben.
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