Mit der zunehmenden Siedlungsverdichtung in der Nähe von Störfallanlagen wie etwa Chemiebetrieben, Verkehrswegen oder Erdgas- und Erdölleitungen steigt auch das Risiko, dass bei Störfällen mehr Menschen gefährdet werden. Die Koordinationspflicht, die bislang nur für Richt- und Nutzungspläne galt, wird neu auf die bestehenden Bauzonen erweitert. Diese Änderung soll eine möglichst frühzeitige Koordination in allen Raumplanungsprozessen fördern, die von der Störfallvorsorge betroffen sind.
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