In seiner Sitzung vom 9. März 2018 hat der Bundesrat die totalrevidierte Liegenschaftkostenverordnung verabschiedet, welche die im Rahmen der Energiestrategie 2050 beschlossenen Abzüge für Hauseigentümer für energiesparende Investitionen und für den Rückbau im Zuge eines Ersatzneubaus bei der direkten Bundessteuer konkretisiert. Die Bestimmung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
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