Die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2016 haben ergeben, sich die 62% aus erneuerbaren Energien wie folgt unterteilen lassen: 56% aus Grosswasserkraft, rund 6% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse.
17% stammen aus Kernenergie und weniger als 2% aus fossilen Energieträgern. Für 19% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar.
Ab dem Tarifjahr 2018 ist die Angabe von nicht überprüfbaren Energieträgern nicht mehr zulässig. Das heisst, für die Stromkennzeichnung müssen neu immer Herkunftsnachweise verwendet werden (Art. 9 Abs. 3 lit. b EnG).
Zur Medienmitteilung