Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2018 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Kernenergieverordnung sowie zur Anpassung der Ausserbetriebnahmeverordnung, der Gefährdungsannahmeverordnung, der Strahlenschutzverordnung sowie der neuen, noch nicht in Kraft gesetzten Kernenergiehaftpflichtverordnung eröffnet. Ziel dieser Anpassung ist es, die Störfallanalyse und die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken sowie die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus Kernanalgen klarer zu regeln. Die Vernehmlassung dauert bis 17. April 2018.