FinfraG: nächste Schritte der FINMA

In ihrer Aufsichtsmitteilung 01/2016 informiert die FINMA über die nächsten Schritte im Zusammenhang mit dem FinfraG. Hierin weist sie unter anderem auf die aus ihrer Sicht begrüssenswerte Anpassung der Übergangsfristen nach Art. 129 FinfraV durch den Bundesrat hin. Die neuen Fristen berücksichtigten angemessene Vorlaufzeiten für den technischen Implementierungsaufwand der Finanzmarktteilnehmer. Bezüglich der Gleichwertigkeitsanerkennung ausländischen Rechts konzentriert die Behörde sich gemäss Mitteilung zunächst auf die europäische Regulierung.

Link zur Aufsichtsmitteilung 01/2016