Bereits 2015 hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) der EU-Kommission mitgeteilt, dass eine Verschiebung der technischen Durchführung von MiFID 2 unausweichlich sei. Der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID 2 in nationales Recht wird nunmehr gemäss Vereinbarung des EU-Rats mit dem EU-Parlament auf den 3. Juli 2017 festgesetzt, derjenige für die Anwendung sowohl von MiFID 2 als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018.
Pressemitteilung des Europäischen Rats
Entwurf eine Richtlinie zur Änderung von MiFID 2 in Bezug auf bestimmte Daten