Vorränge im grenzüberschreitenden Stromnetz sollen neu geregelt werden

Der Bundesrat informiert in einer Medienmitteilung über eine Vorlage zur Änderung des StromVG, deren Annahme er beantragt:

Vorrang in der grenzüberschreitenden Stromübertragung sollen künftig nur noch Lieferungen aus vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossenen Langfristverträgen sowie aus Grenzwasserkraftwerken haben. Der Vorrang für Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und Lieferungen aus erneuerbaren Energien soll aufgehoben werden.