ZH: Strategie Stromnetze, Verordnungsrevision, Schreiben an das UVEK

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat sich zu den im Rahmen des Bundesgesetzes über den Um- und Ausbau der Stromnetze (sogenannte “Strategie Stromnetze”) notwendigen Anpassungen auf Verordnungsstufe geäussert, namentlich zu Art. 11b der Leitungsverordnung vom 30. März 1994 und zu Art. 2 Abs. 3 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008.

Zur Stellungnahme des Regierungsrates des Kantons Zürich

BE: Aufspaltung der BKW AG würde Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit verletzen

Medienmitteilung; Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion: Der Kanton Bern kann der BKW AG im Beteiligungsgesetz nicht vorschreiben, das Unternehmen in einen vom Kanton beherrschten und einen privatwirtschaftlichen Teil aufzuteilen. Das würde die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit verletzen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bei Herrn Professor Peter Hettich in Auftrag gegeben hat.