Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Energiegesetzes nach der Anhörung überarbeitet und die Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die energie- und klimapolitischen Ziele werden mit der vorliegenden Teilrevision noch besser erreicht als mit der Anhörungsvorlage. Es konnten wichtige Anliegen aus der Anhörung aufgenommen und Verbesserungen insbesondere in Bezug auf die Umsetzung erarbeitet werden. Für die Eigenstromproduktion bei Neubauten und für den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizungsersatz konnten mit Branchenvertretern schlanke Lösungen entwickelt werden. Die Sanierungspflicht für zentrale Elektroheizungen wird nicht umgesetzt.