Der NOK-Gründungsvertrag aus dem Jahr 1914 ist nur noch beschränkt umsetzbar. Mit einem zeitgemässen Vertragswerk wollen die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke)* die Axpo Holding AG in einem dynamischen Umfeld stärken. Im Kanton Aargau ist zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags eine Anpassung des Energiegesetzes nötig. Weil die Rückmeldungen aus der öffentlichen Anhörung mehrheitlich positiv waren, überweist der Regierungsrat dem Grossen Rat die Gesetzesrevision ohne Änderungen gegenüber der Anhörungsvorlage.