ElCom: FAQ zu steigenden Elektrizitätspreisen

Aufgrund vermehrter Anfragen zu den möglichen stromversorgungs- und energierechtlichen Folgen der steigenden Energiepreise, hat die ElCom eine Mitteilung mit häufigen Fragen und Antworten veröffentlicht. Dabei äussert sich die ElCom zusammenfassend wie folgt:

  • sie lehnt die Zulässigkeit von einer unterjährigen Anpassung von Elektrizitätstarifen ab;

  • sie verneint einen Anspruch auf Rückkehr in die Grundversorgung;

  • sie bejaht die Anwendbarkeit der Durchschnittspreismethode auf die Kosten der Ersatzversorgung; und

  • sie bejaht die Erhöhung der Rückliefervergütung aufgrund der steigenden Einkaufspreise für Elektrizität.

Zur ElCom-Mitteilung vom 07.12.2021

Zum ElCom-Newsletter vom 22.12.2021

UVEK: Schweiz unterschreibt Memorandum of Understanding des Pentalateralen Energieforums zur Stromkrisenvorsorge

Anlässlich eines virtuellen Ministertreffens haben die Länder des Pentalateralen Energieforums (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweiz) eine Absichtserklärung für die weitere Zusammenarbeit der Penta-Länder in der Stromkrisenvorsorge und für die Entwicklung von solidarischen Massnahmen, die im Falle einer Krise regional eingesetzt werden können, unterzeichnet. Wie die diesbezügliche Zusammenarbeit der Penta-Länder ausgestaltet wird, insbesondere auch mit der Schweiz, muss noch ausgehandelt werden.

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Zur Absichtserklärung

UVEK: Anhörung zur Revision des Konzeptteils des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL)

Das UVEK hat am 30. November 2021 die Anhörung zur Revision des Konzeptteils des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) eröffnet. Der Konzeptteil wurde im Jahr 2001 in Kraft gesetzt. Seither haben sich die gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Stromnetze stark verändert, so dass der Konzeptteil nun komplett überarbeitet werden soll. Zum Entwurf des revidierten Konzeptteils können sich kantonale Behörden und die Bevölkerung bis 17. März 2022 im Rahmen des heute gestarteten Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens äussern.

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Bundesrat genehmigt eine Statutenänderung der Swissgrid

Anlässlich seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat eine Statutenänderung der Swissgrid genehmigt, welche eine Anpassung des Aktienkapitals der Gesellschaft zum Gegenstand hat. Die Ursache liegt in der gesetzlichen Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ihre Anlagen des Übertragungsnetzes auf die Swissgrid AG zu übertragen. Da nun alle Eigentumsübertragungen abgeschlossen sind, dient diese Statutenänderung der definitiven Bewertungsanpassung aller Sacheinlagen und stellt den letzten Schritt in diesem Prozess dar.

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Bundesrat setzt revidierte Verordnungen im Energiebereich in Kraft

Anlässlich seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich gutgeheissen, sie treten per 1. Januar 2022 in Kraft. Betroffen sind die Energieverordnung, die Energieeffizienzverordnung, die Energieförderungsverordnung, die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse, sowie die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Revidiert wird ausserdem die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung sowie die Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung.

Die wichtigsten Änderungsvorschläge betreffen die Energieverordnung (EnV) und die Energieförderungsverordnung (EnFV): So legt die EnV unter anderem neu fest, dass bei den Zielvereinbarungen für die Rückerstattung des Netzzuschlags künftig auch Massnahmen mit einer längeren Amortisationsdauer (neu 6-12 Jahre, bisher 4-8 Jahre) aufgenommen werden müssen. Weiter präzisiert die EnV die Verrechnung der Kosten für «Contracting-Lösungen» bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) und die Vertretung der ZEV gegenüber den Verteilnetzbetreibern. Die Revision der EnFV betrifft insbesondere die Vergütungssätze der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen und die Leistungsbeiträge sowie die Berechnung des Referenz-Marktpreises für die Einspeisevergütung.

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Zu den revidierten Verordnungen

Bundesrat: Vernehmlassung zu den Grundlagen für Stromnetzplanung 2030/2040 eröffnet

Anlässlich seiner Sitzung vom 24. November 2021 schickte der Bundesrat den Szenariorahmen 2030/2040 in die Vernehmlassung. Dieser dient als Grundlange für die Planung der schweizerischen Stromnetze. Der Szenariorahmen wurde 2019 mit dem Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze eingeführt (Energieradar hat berichtet). Mitterweile hat das BFE die erste Ausgabe davon erarbeitet, welche in drei Szenarien eine Bandbreite an möglichen Entwicklungen bis 2030 und 2040 beschreibt. Berücksichtigt werden dabei die energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes, die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten und die Entwicklungen im internationalen Umfeld.

Ergänzend wird vom BFE ein Leitfaden mit “Methoden der Regionalisierung” zur Verfügung gestellt. Dieser soll die Netzbetreiber dabei unterstützen, die nationalen Vorgaben aus dem Szenariorahmen auf ihre Netzgebiete und Netzknoten zu übertragen. Für die konkrete Ausgestaltung bleiben aber die jeweiligen Netzbetreiber zuständig. Sie tragen auch die Kosten für den Um- und Ausbau der Stromnetze, können die anrechenbaren Betriebs- und Kapitalkosten jedoch via Netznutzungsentgelte auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzen.

Zusammen mit den neuen Bestimmungen zur Stromnetzplanung im Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze soll der neue Szenariorahmen zu Kostensenkungen beitragen. Dies durch einheitliche Netzplanungsgrundsätze und indem die Koordination zwischen Netzbetreibern verbessert sowie der Bedarf für Vorhaben im Übertragungsnetz vorab ermittelt und überprüft wird.

Der Szenariorahmen wird durch den Bundesrat genehmigt und ist behördenverbindlich. Er wird künftig alle vier Jahre überprüft und nachgeführt. Seine Vorgaben fliessen sowohl in die periodische Mehrjahresplanung des Übertragungsnetzes (Netzebene 1) als auch der überregionalen Verteilnetze (Netzebene 3) ein. Durch letzteres wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern der Netzebenen 1 und 3 gestärkt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. März 2022.

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Zum Szenariorahmen

Bundesart: Botschaft zur Sicherstellung der Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes

Anlässlich seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Polycom-Sendeanlagen des Bundes verabschiedet. Durch die Ausrüstung der Sendeanlagen mit Batteriesystemen soll die Kommunikation auch bei einem Ausfall des Stromnetzes sichergestellt bleiben.

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Zum Bundesbeschluss

Klimakonferenz COP26 in Glasgow: Einigung auf Marktregeln für Emissionsverminderungen im Ausland

Am 13. November 2021 ist die 26. Klimakonferenz zu Ende gegangen. Geeinigt haben sich die teilnehmenden Staaten auf Marktregeln für Emissionsverminderungen im Ausland: Dabei wird die doppelte Anrechnung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen zukünftig ausgeschlossen. Die teilnehmenden Länder bekräftigten zudem erstmals, Kohleenergie und Subventionen für fossile Energien wie Öl und Gas abbauen zu wollen. Das Gesamtresultat der Konferenz lässt gemäss Bundesrätin Simonetta Sommaruga aber zu wünschen übrig.

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BFE: Förderung der erneuerbaren Stromproduktion: 2022 gibt es 450 Millionen Franken für Photovoltaikanlagen

Die Rekordzubaue der letzten Jahre sollen auch im 2022 weiter vorangetrieben werden, dabei sollen insbesondere Wartefristen für Fördergelder verhindert werden. Die Förderung erfolgt mittels KLEIV, GREIV und weiteren Investitionsbeiträgen, zu beachten sind die jeweiligen Fristen für die Gesuche bis am 31. Oktober 2022.

Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde.

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Bundesrat: Änderung der Nationalstrassenverordnung zur Stromproduktion entlang von Autobahnen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 einen Bericht verabschiedet, welcher aufzeigt, dass mittels Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen und Bahnstrecken insgesamt 101 Gigawattstunden (GWh) Strom pro Jahr produziert werden könnten. Das UVEK bereitet nun die nötigen Änderungen der Nationalstrassenverordnung vor und überprüft eine mögliche Finanzierung über den Bahninfrastrukturfonds.

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UVEK eröffnet Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen im Energiebereich

Von Änderungen betroffen sind die Energieeffizienzverordnung (EnEV), die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und die Raumplanungsverordnung (RPV).

Zum einen wird die Berechnungsmethodik von Energieeffizienzkategorien bei Personenwagen angepasst (EnEV) sowie soll eine Vereinfachung der sicherheitstechnischen Kontrollen älterer Hausinstallationen erfolgen (NIV). Dabei sollen neu nicht nur Installationen veralteter Normengenerationen, sondern die gesamte Hausinstallation, die solche Installationsabschnitte enthält, der kürzeren Kontrollperiode von 5 Jahren unterworfen werden. Dies schaffe einen Anreiz, um veraltete Installationen zu ersetzen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.

Zum anderen kommt es auch zu Anpassungen in Bezug auf Solaranlagen ausserhalb von Bauzonen (RPV). Dabei sollen bestimmte Kategorien von Solaranlagen ausserhalb von Bauzonen (Solaranlagen an Fassaden, Staumauern, Lärmschutzwänden oder auch schwimmende Solaranlagen auf Stauseen im alpinen Raum) als standortgebunden erklärt werden. Damit wird der Nachweis der Bewilligungsvoraussetzungen erleichtert. Des Weiteren sollen unter bestimmten Voraussetzungen Solaranlagen auf Flachdächern in Arbeitszonen von einer Baubewilligungspflicht befreit werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Januar 2022.

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Der Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Landschaftsinitiative

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. September 2021 die Botschaft zur Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» verabschiedet. Er empfiehlt die Ablehnung der Vorlage. Hingegen unterstützt er den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, den die UREK-S in die Vernehmlassung gegeben hat. Bereits am 12. Mai 2021 beschloss der Bundesrat daher, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten (Energieradar hat berichtet). Die Vernehmlassung zur Vorlage der UREK-S dauerte bis am 13. September 2021.

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ElCom: weitere Massnahmen zur Reduktion von Unterdeckungen

Im März 2021 hat die ElCom und das Fachsekretariat bereits einen Fachbericht zum Umgang mit Deckungsdifferenzen publiziert, Energieradar hat darüber berichtet.

Die ElCom musste feststellen, dass sich der Saldo an Unterdeckungen in den letzten Jahren massiv angehäuft hat. Offensichtlich wird die Weisung der ElCom 2/2019 zum Abbau der Deckungsdifferenzen über drei Jahre nicht eingehalten, dies trotz intensiver Kommunikation der ElCom. Die ElCom greift darum nun zu weiteren Massnahmen: Ab Spätsommer fordert sie alle Netzbetreiber mit einem hohen Unterdeckungssaldo dazu auf, die (nicht innerhalb der drei Jahre abgebauten) Deckungsdifferenzen entweder tarifneutral abzuschreiben oder der ElCom einen Abbauplan vorzulegen.

Zur Weisung der Elcom vom Februar 2019

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Bundesrat: Vernehmlassung zu Verordnungsrevisionen betr. Vorbereitung auf schwere Mangellagen im Strom- und Gasbereich

In seiner Sitzung vom 18. August 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Übertragung öffentlicher Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) an Swissgrid und an den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) eröffnet. Primär geht es dabei um das Monitoring der Versorgungslage und die Bildung einer Kriseninterventionsorganisation im Gassektor.

Die Vernehmlassung betrifft die Anpassung der bereits heute bestehenden Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW) Weiter soll für den Gassektor eine neue Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft (VOGW) geschaffen werden.

Mit Anpassung der VOEW würde Swissgrid beauftragt, ein Monitoringsystem zu betreiben. Das Monitoring ermöglichte damit Versorgungsstörungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Im Strombereich existiert bereits eine Organisation für den Krisenfall (OSTRAL); im Gassektor soll nun mit der neuen Verordnung eine ebensolche eingeführt werden. Der Bundesrat plant, diese Kriseninterventionsorganisation (KIO) beim Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) anzusiedeln.

Die Kosten für die neuen Strukturen soll vorübergehend der Bund übernehmen. Zukünftig ist aber geplant, dass der Aufwand als Netzkosten geltend gemacht wird.

Zum Vernehmlassungsentwurf für die Änderungen der VOEW

Zum erläuternden Bericht Elektrizität

Zum Vernehmlassungsentwurf für die neue VOGW

Zum erläuternden Bericht Gas

Bundesrat: Eckwerte zur verbindlichen Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen

In seiner Sitzung vom 18. August 2021 hat der Bundesrat folgende Eckwerte festgelegt:

  • Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitenden, mehr als 20 Millionen Franken Bilanzsumme bzw. mehr als 40 Millionen Franken Umsatz trifft die Pflicht, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.

  • Die öffentliche Berichterstattung umfasst zum einen das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht; zum anderen müssen Auswirkungen, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima bzw. die Umwelt hat, offengelegt werden.

  • Mindestanforderungen sollen zu aussagekräftigen, vergleichbaren, und, wo möglich, vorwärtsschauenden und szenarienbasierten Offenlegungen führen.

  • Ab 2024 hat die verbindliche Umsetzung der TCFD-Empfehlungen zu erfolgen (mittels Erlass einer separaten Vollzugsverordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative).

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat bis im Sommer 2022 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.