Bundesrat:Massnahmen zur Verstärkung bestehender Förderprogramme für nachhaltige Mobilitätslösungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni den Bericht «Zukunftsfähige Mobilität ermöglichen» verabschiedet. Dieser erfüllt das Postulat 19.4052 der FDP-Liberale Fraktion. Er zeigt, dass es bereits eine Vielzahl an Förderinstrumenten gibt, mit denen die im Postulat vorgeschlagenen Pilotregionen für die Erprobung von nachhaltigen Mobilitätslösungen gefördert werden können. Der Bericht schlägt fünf Massnahmen vor, um die Wirkung der bestehenden Förderinstrumente zu verstärken:

  • Massnahme 1: Einrichtung einer Online-Plattform, die potenziellen Projektträgern einen Überblick über die Fördermittel für die Dekarbonisierung der Mobilität bietet. Eine solche Plattform kann auch auf kantonale und kommunale Förderprogramme hinweisen.

  • Massnahme 2: Die Förderinstrumente werden weniger fragmentiert und komplementär zueinander ausgestaltet. Dafür werden der systematische Austausch zwischen den Programmleitenden gefördert, gemeinsame Ausschreibungen durchgeführt und Programme zusammengelegt.

  • Massnahme 3: Die prioritären Förderthemen werden regelmässiger im Lichte der neuesten technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen überprüft, um mit den Herausforderungen der sehr dynamisch voranschreitenden Energietransition Schritt zu halten.

  • Massnahme 4: Damit beim Unterstützungsentscheid konsolidierte, mittelfristig ausgerichtete Projektpläne oder sogar Vorstudien vorliegen, können diese unter bestimmten Bedingungen mitfinanziert werden. So können die aussichtsreichsten Projekte leichter identifiziert, die Qualität der Ergebnisse verbessert und so eine längerfristige Unterstützung – im besten Fall bis zur praktischen Umsetzung – gewährt werden.

  • Massnahme 5: Viele der bestehenden Förderinstrumente fokussieren auf die Entstehungsphase von Innovationen. Um die Projektergebnisse interessierten privaten und öffentlichen Organisationen aktiv zugänglich zu machen und die Akteure so zu verbinden, wird beim Bund eine Plattform eingerichtet.

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Bundesrat: Bericht zum Postulat "Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen" verabschiedet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 den Bericht zum Postulat «Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen» verabschiedet. Dieser empfiehlt, auf verfrühte und nicht mit der EU-Politik abgestimmte Massnahmen wie «Zulassungsstopps» oder «Verkaufsstopps» zu verzichten und stattdessen die Umstellung auf einen fossilfreien Verkehr bis 2050 grundsätzlich im Gleichschritt und analog zu den Massnahmen der EU umzusetzen. Der Bericht zeigt zudem auf, dass die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge verfassungsrechtlich anspruchsvoll ist. Ein rascherer Ausbau der Lademöglichkeiten könnte jedoch durch entsprechende kantonale Massnahmen ermöglicht werden.

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Bundesrat: Totalrevision Konzeptteil SÜL verabschiedet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Totalrevision des Konzeptteils des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) verabschiedet. Diese war erforderlich, da sich seit der letzten Revision des Konzeptteils die gesetzlichen Rahmenbedingungen massgeblich geändert haben. Die vom Bundesrat bereits genehmigten SÜL-Objektblätter behalten mit dem überarbeiteten SÜL-Konzeptteil ihre Gültigkeit.

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UREK-N: Erhalt ehehafter Wasserrechte

Am 26. April 2023 hat die UREK-N die Motion 23.3498 mit dem Titel «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» mit hauchdünner Mehrheit verabschiedet und eingereicht. Mit der Motion möchte die UREK-N den dauerhaften Fortbestand der sogenannten «ehehaften Wasserrechte» sichern, wie dies aus Sicht der Kommission dem Willen des Verfassungsgebers entspricht. Diese besonderen, althergebrachten Wasserrechte sollen jedoch nicht dazu führen, dass bei den betreffenden Wasserkraftwerken im Vergleich zu öffentlich-rechtlich konzessionierten Werken weniger strenge Gewässerschutz- und Restwasservorschriften gelten.

Zur Medienmitteilung der UREK-N

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ElCom: Aktualisierung Mitteilung FAQ zur Energiestrategie 2050

Die ElCom hat am 16. März 2023 ihre Mitteilung zu Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2050 aktualisiert und die Neuerung am 17. April 2023 auf ihrer Webseite publiziert. Sie nimmt dabei Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit:

  • Plug & Play PV-Anlagen

  • Abnahme- und Vergütungspflicht des VNB gemäss Art. 15 EnG

  • Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch

  • Netznutzungsentgelten

  • Intelligenten Messsystemen

  • Anschluss von Endverbrauchern und Produktionsanlagen

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Bundesrat: Weitere Gesetzesgrundlage zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit in Vorbereitung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 eine Aussprache über ein dringliches Bundesgesetz zur Stärkung der Energieversorgungsicherheit geführt. Dieses soll vom UVEK im Hinblick auf den Winter 2023/24 vorbereitet werden. Es soll eine befristete gesetzliche Grundlage schaffen, damit insbesondere die Gasbranche die nötigen Vorkehrungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit im nächsten Winter umsetzen kann. Weiter soll das Bundesamt für Energie (BFE) Zugang erhalten zu versorgungsrelevanten Daten aus dem Gas- und Strombereich.

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Bundesrat: Bericht zur Wärme-Kraft-Kopplung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 den Bericht «Zukunftsstrategie für die Wärme-Kraft-Koppelung (WKK)» verabschiedet. Dieser kommt zum Schluss, dass WKK-Anlagen einen Beitrag zur Sicherstellung der Stromversorgung im Winterhalbjahr leisten können, da sie quasi Bandstrom liefern und damit die Stromproduktion aus der Speicherwasserkraft entlasten. Aus energetischer und wirtschaftlicher Sicht ineffizient sei aber, WKK-Anlagen nur wenige Stunden zur Deckung von Stromspitzenlasten im Winter einzusetzen, ohne die Abwärme vollständig zu nutzen. Eine Förderung von wärmegeführten, mit erneuerbaren Energien betriebenen WKK-Anlagen könnte über jährliche Ausschreibungen erfolgen, deren genaue Ausgestaltung und Finanzierung noch geklärt werden müssten.

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ElCom: Mitteilung zu Energietarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung aktualisiert

Die ElCom-Mitteilung vom 7. Dezember 2021 äussert sich zu Fragen, die im Zusammenhang mit den steigenden Elektrizitätspreisen von Verteilnetzbetreibern, Stromkonsumenten und produzenten aufgeworfen wurden. Letztmals wurde die Mitteilung am 18. November 2022 um Fragen im Zusammenhang mit Möglichkeiten zur Entlastung von Endverbrauchern in der Grundversorgung, mit der Anrechenbarkeit von Kosten für sogenannte «Negawatts», mit der unterjährigen Zählerablesung sowie mit Fragen rund um den Verkauf von produzierter Elektrizität an Drittabnehmer ergänzt.

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BFE: Studie zu Auswirkungen des starken Ausbaus der erneuerbaren Energien auf die Verteilnetze

Der Frage nach den Auswirkungen auf das Verteilnetz, an dem immer mehr Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Photovoltaikanlagen angeschlossen sind, geht eine neue Studie nach, die von den Beratungsunternehmen Consentec, EBP und Polynomics im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) erstellt wurde. Sie untersucht den Ausbaubedarf der regionalen Verteilnetze und die damit verbundenen Investitionen, die in den verschiedenen Szenarien der Energieperspektiven 2050+ zu erwarten sind.

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Bundesrat: Klärung der Rahmenbedingungen für Gasspeicher in der Schweiz

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2022 einen Bericht zum Bau von Gasspeichern in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Dieser zeigt, dass solche saisonalen Speichermöglichkeiten für Erdgas, Biogas oder Wasserstoff der Versorgungssicherheit dienen könnten, auch wenn die Schweiz ihren Gasbedarf senkt. Der Bundesrat lässt deshalb die dafür nötigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen klären. Die Analysen werden vom UVEK in Zusammenarbeit mit dem WBF und unter Einbezug der Gaswirtschaft durchgeführt und dem Bundesrat bis Ende April 2023 vorgelegt.

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Bundesrat: Kein aktueller Handlungsbedarf für Unterstützungsmassnahmen

Der Bundesrat hat am 2. November 2022 verschiedene Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Er kam dabei zum Schluss, dass weder die Wirtschaftslage noch die Inflation eine Intervention rechtfertigen. Er sieht daher für den Winter 2022/23 keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen.

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ElCom: Erlass von erster, abschlägiger Verfügung betr. Rückkehr in Grundversorgung nach Betriebsübernahme

Die ElCom musste sich erstmals im Rahmen einer Verfügung mit der Frage auseinandersetzen, ob nach einer Betriebsübernahme erneut ein Anspruch auf Strombelieferung in der Grundversorgung besteht. Die ElCom hält in ihrer Verfügung im Wesentlichen fest, dass der Grundsatz «einmal frei, immer frei» gemäss Art. 11 Abs. 2 letzter Satz StromVV weiterhin gilt, wenn dieselbe Verbrauchsstätte nach der Übernahme unverändert weiterbesteht. Im konkreten Fall lag eine Absorptionsfusion mit Übernahme aller Rechte und Pflichten vor. Die ElCom kam deshalb zum Schluss, dass der Netzzugang für die betreffenden Verbrauchsstätten auf das übernehmende Unternehmen übergegangen ist.

Die Verfügung wird demnächst auf der Website der ElCom publiziert.

Zum ElCom Newsletter vom 26. Oktober 2022

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UREK-S: Unterstützung der parl. Initiative zur Beschleunigung des Baus von Windkraftanlagen

Die UREK-S hat am 25. Oktober 2022 einstimmig beschlossen, die parlamentarische Initiative 22.461 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu unterstützen. Diese Initiative will den Bau von Windparks beschleunigen und verlangt, das einschlägige Recht so anzupassen, dass Windkraftanlagen rascher eine Baubewilligung erhalten.

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Zur parl. Initiative 22.461

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Bundesrat: Energiespar-Alliance lanciert

Der Bundesrat hat gemeinsam mit über 180 Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Kantonen, Städten und Gemeinden offiziell die Energiespar-Alliance lanciert. Diese ergänzt die Spar-Kampagne «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.»

Die Partner der Energiespar-Alliance aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der öffentlichen Hand bekennen sich zur Kampagne und engagieren sich mit eigenen Massnahmen, um die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter zu stärken. Der Energiespar-Alliance können sich laufend weitere interessierte Unternehmen und Organisationen anschliessen.

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Bundesrat: temporäre Spannungserhöhungen im Übertragungsnetz

Am 30. September 2022 hat der Bundesrat eine temporäre Erhöhung der Betriebsspannung der Übertragungsleitungen zwischen Bickigen und Chippis sowie zwischen Bassecourt und Mühleberg (von 220 Kilovolt (kV) auf 380 kV) genehmigt. Damit können Engpässe im Übertragungsnetz entschärft und die Importkapazitäten um bis zu 850 Megawatt erhöht werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 die entsprechenden Verordnungen per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Die Verordnungen sind bis Ende April 2023 befristet.

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Zur Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes

Zur Verordnung über die Erhöhung der Betriebsspannung im elektrischen Übertragungsnetz

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Bundesrat: befristete Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft

Der Bundesrat hat gestützt auf Art. 31 Abs. 1 und 2 des Landesversorgungsgesetzes (LVG) an seiner Sitzung vom 30. September 2022 eine weitere Massnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit in diesem Winter gutgeheissen. Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen bzw. die Restwasserabgabe temporär reduzieren. Die entsprechende Verordnung ist auf sieben Monate befristet und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Mit der Massnahme kann die Stromproduktion um maximal 150 GWh gesteigert werden.

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Zur Verordnung über die befristete Erhöhung der STromproduktion bei Wasserkraftwerken

Zur Verordnung über die Änderung von Bestimmungen des Landesversorgungsgesetzes

Zum Erläuternden Bericht

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Bundesrat: Krisenstab für Energiemangellage

Am 30. September 2022 hat der Bundesrat den Krisenstab genehmigt, der zum Einsatz gelangt, sollte es in der Schweiz beim Gas oder beim Strom zu einer Mangellage kommen. Dieser würde die aktuelle Krisenorganisation erweitern. Es wird ein Single Point of Contact (SPOC) als Kontaktstelle für die Kantone und die von den Massnahmen betroffenen Wirtschaftssektoren eingerichtet.

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ElCom: Mitteilung zur Anrechenbarkeit von Kosten für Cybersicherheitsmassnahmen

Die ElCom als Regulator erwartet von den Netzbetreibern, dass die Branchendokumente «ICT Continuity», «Handbuch Grundschutz für Operational Technology in der Stromversorgung» und «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen» des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen umgesetzt werden. Diese Umsetzung soll effizient und risikobasiert erfolgen. Die Kosten sind im Sinne von Art. 15 StromVG anrechenbar.

Mit der Mitteilung der ElCom vom 30. September 2022 sollen mögliche Unsicherheiten in Bezug auf die Anrechenbarkeit geklärt und so ein Beitrag zur raschen Umsetzung von Cybersicherheitsmassnahmen geleistet werden.

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Bundesrat: Empfehlung zur Umschaltung von Zweistoffanlagen per 1. Oktober 2022

Der Bundesrat empfiehlt am 23. September 2022 die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizölbetrieb per 1. Oktober 2022. Die Empfehlung soll massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gas-Sparziels von 15 Prozent beitragen. Um die Versorgung mit Mineralölprodukten weiterhin sicherstellen zu können, hat der Bundesrat überdies die Pflichtlager für Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugpetrol ab dem 3. Oktober 2022 freigegeben.

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ElCom: Mitteilung zu VNB-Beteiligungsmodellen von Endverbrauchern an Produktionsanlagen

Die ElCom hat am 1. September 2022 eine neue Mitteilung zu sogenannten Beteiligungsmodellen von Energieversorgungsunternehmen (EVU) erlassen. Bei solchen Modellen baut und betreibt das EVU eine neue Elektrizitätserzeugungsanlage (EEA), meistens eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage). Interessierte Endverbraucher haben dann die Möglichkeit, sich in einer bestimmten Art und Weise zu «beteiligen». Meist entrichten sie dazu einen einmaligen Beitrag mit Bezug zu einer bestimmten Fläche der PV-Anlage. Im Gegenzug erhalten sie eine periodische Entschädigung für eine bestimmte Zeitdauer, häufig eine bestimmte Strommenge pro Jahr für 20 Jahre. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit der Stromrechnung.

In der Mitteilung macht die ElCom Vorgaben zur Ausgestaltung von «Beteiligungsmodellen», damit diese stromversorgungsrechtlich als zulässig angesehen werden können. Bereits bestehende Modelle, welche den Vorgaben nicht genügen, sind bis am 1. Januar 2024 anzupassen.

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