Medienmitteilung UREK-S: Die Energiekommission des Ständerates spricht sich gegen Sofortmassnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft aus. Sie hält aber am ihrem Entscheid fest, die sogenannte Durchschnittspreismethode aufzuheben. So soll den Elektrizitätsunternehmen erlaubt werden, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten. Bezüglich der Frage, ob der Aufhebungsentscheid rückwirkende Gültigkeit erhalten soll, wird an der Übergangsbestimmung festgehalten. Entsprechend werden lediglich jene verrechneten Kosten nicht rückerstattet werden müssen, die aus dem Tarifjahr 2014 oder früher resultieren.