BR: Zielvereinbarungen stromintensive Unternehmen

Medienmitteilung Bundesrat: Seit 2009 können sich stromintensive Unternehmen in der Schweiz den Netzzuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien vollständig oder teilweise zurückerstatten lassen. Aufgrund einer vom Parlament beschlossenen Revision des Energiegesetzes können seit Januar 2014 mehr Unternehmen von der Rückerstattung profitieren, müssen dazu aber mit dem Bund eine verbindliche, zehnjährige Zielvereinbarung zur Steigerung ihrer Energieeffizienz abschliessen. 2014 haben 61 Unternehmen und 2015 104 Unternehmen davon Gebrauch gemacht. Die Rückerstattungssumme lag 2014 bei 21.1 Millionen Franken und 2015 bei 45.4 Millionen Franken. Die Zahlen für 2016 sind noch unvollständig; die Rückerstattungssumme wird voraussichtlich zwischen 54 und 68 Millionen Franken liegen. In den bis Ende 2016 vereinbarten Zielvereinbarungen haben sich 174 Unternehmen zu einer Steigerung ihrer Energieeffizienz auf 104 Prozent verpflichtet. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 in Erfüllung des Postulats 15.4085 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) verabschiedet hat.