BS: Teilrevision IWB-Gesetz - Grosser Rat folgt GPK-Ratschlag

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadthat dem Ratschlag der Geschäftsprüfungskommission (GPK) betreffend die Teilrevision des Gesetzes über die Industriellen Werke Basel (IWB-Gesetz) vom 12. Dezember 2016 zugestimmt und die seitens der GPK zusätzlich vorgeschlagenen Änderungen zum IWB-Gesetz beschlossen. 

Den Kern der Teilrevision des IWB-Gesetzes bildet – analog zu BKB-Gesetz und BVB-OG – die Übertragung der alleinigen Wahlkompetenz für den Verwaltungsrat vom Grossen Rat an den Regierungsrat und damit die Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen der Legislative, welche die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen definiert, und der Exekutive, welche als Eignervertreter für den Kanton agiert.

Die GPK beantragte dem Grossen Rat nach ihrem Bericht folgende zusätzliche Änderungen:

 - insgesamt darf die Amtszeit eines Verwaltungsratsmitglieds 16 Jahre nicht überschreiten.

- Der Verwaltungsrat ist ausgewogen zusammenzusetzen, sodass er in seiner Gesamtheit alle für die Führung der IWB wesentlichen Kompetenzen abdeckt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates müssen für ihre Tätigkeit bei den IWB qualifiziert und in der Lage sein, die Aktivitäten der IWB selbständig zu beurteilen. Darüber hinaus müssen sie Verständnis für den Leistungsauftrag und die öffentliche Aufgabe der IWB aufweisen. 

- Die Eignerstrategie des Regierungsrates für die IWB wird dem Grossen Rat zusammen mit dem Leistungsauftrag zur Kenntnis gebracht.

- Die zuständigen Oberaufsichts- kommissionen haben alle für die Oberaufsicht notwendigen Einsichts- und Informationsrechte, sofern diesen nicht schwerwiegende private oder öffentliche Interessen entgegenstehen.

zum Beschluss