Energiestrategie 2050
(1. Massnahmenpaket)

Status

Totalrevision EnG als Teil des ersten Massnahmenpakets zur Umsetzung der Energiestrategie 2050, ausgerichtet auf kurzfristige Ziele für 2020/2035.  Nach mehreren Differenzbereinigungen der beiden Kammern in den Jahren 2014-2016 haben die Räte der Energiestrategie 2050 (erstes Massnahmenpaket) in der Abstimmung vom 30. September 2016 definitiv zugestimmt.

Gemäss Medienmitteilung der Bundeskanzlei ist das Referendum gegen das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 zustande gekommen. Anfang Oktober hatten sich die SVP, Swissmem, weitere KMU-Verbände, u.a. entschlossen, das Referendum gegen das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 zu ergreifen. 

In Beantwortung des Postulats 11.3561 von NR Bourgeois lehnte der Bundesrat mit Bericht vom 12. Oktober 2016 eine steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen ab.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 die Vernehmlassung zu den Verordnungsrevisionen zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 eröffnet. Diese dauert bis am 8. Mai 2017.

In der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 wurde die Energiestrategie 2050 (1.Massnahmenpaket) mit 58.2 % Ja-Stimmen deutlich angenommen.

Mit Beschluss vom 2. November 2017 setzt der Bundesrat das totalrevidierte Energiegesetz, die zugehörigen Verordnungen (Energieverordnung, Energieförderungsverordnung und Energieeffizienzverordnung) sowie die damit verbundenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen per 1. Januar 2018 in Kraft.

Am 18. April 2019 hat das UVEK die Vernehmlassung zur Revision der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung eröffnet, insbesondere um die Energieeffizienz von Personenwagen zu erhöhen und Investitionen in Speicher-Wasserkraftanlagen zu fördern. Bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch soll die Obergrenze der internen Kosten für Mieter neu definiert werden.

Am 23. Oktober 2019 hat der Bundesrat Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung verabschiedet. Die Änderungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft.

Am 21. November 2019 hat das Bundesamt für Energie den zweiten Monitoring-Bericht zur Energiestrategie 2050 veröffentlicht.

Am 27. April 2020 hat das UVEK die Vernehmlassung zu Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Geoinformationsverordnung eröffnet. Die wichtigsten Änderungsvorschläge betreffen die Vergütungssätze der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen und eine Anpassung der Reifenetikette. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. August 2020. Die revidierten Verordnungen sollen per 1. Januar 2021 und per 1. Mai 2021 (Energieeffizienzverordnung) in Kraft treten.

Am 20. Mai 2020 hat die UREK-N mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen, das neue Energieforschungsprogramm SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition) zu unterstützen. Mit diesem Geschäft (20.029) will der Bundesrat die Energiestrategie 2050 voranbringen.

Die UREK-S hat am 23. Juni 2020 das neue Energieforschungsprogramm SWEET ebenfalls unterstützt.

Am 25. Juni 2020 wurde die erste Ausschreibung innerhalb des Energieforschungsprogramms SWEET gestartet.

Am 26. November 2020 hat das BFE seinen dritten Monitoring-Bericht zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 veröffentlicht.

Am 15. Dezember 2021 hat das BFE seinen vierten Monitoring-Bericht zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 veröffentlicht.

Am 23. November 2022 hat der Bundesrat Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung verabschiedet. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat den ersten 5-Jahres-Bericht zur Energiestrategie 2050 verabschiedet.

 

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Aktuelle Entwicklungen


Inhalte

Der Entwurf zum EnG regelt die Energieversorgung, die Einspeisung von netzgebundener Energie, das Einspeisevergütungssystem, die Investitionsbeiträge für bestimmte Energieerzeugungsanlagen und weitere Subventionen, den Netzzuschlag, die Effizienzvorschriften für Geräte, Gebäude, Unternehmen und Elektrizitätslieferanten sowie sonstige Fördermassnahmen.

UREK-S will Bundesrat beauftragen, einen Erlassentwurf für ein marktnahes Fördermodell zur Ablösung der KEV vorzulegen. Das BFE plant, im Januar 2017 eine breiten Übersichtsbericht vorzulegen, um aufzuzeigen, was ein neues Markt-Design bringen könnte.

Eine steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen wird vom Bundesrat abgelehnt, weil dadurch steurliche Grundprinzipien verletzt und den Gemeinwesen steuerliche Mindereinnahmen entstehen würden. Mit der Energiestrategie 2050 seien ohnehin Weiterentwicklungen des Fördersystems geplant (bspw. Direktvermarktung mit Einspeiseprämien, kostenorientierte Vergütungssätze, einmalige Investitionsbeiträge).

Obschon bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 die kurzfristigen gesetzlichen Richtwerte bis 2020 erreicht werden, sind laut BFE folgende weitere Anstrengungen notwendig:

  • Der Richtwert für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) beträgt für das Jahr 2035 11’400 GWh. Um dies zu erreichen, ist ein Nettozuwachs von 443 GWh pro Jahr erforderlich.

  • Der Richtwert für die Stromproduktion aus Wasserkraft beträgt für das Jahr 2035 37’400 GWh. Um dies zu erreichen, ist ein Nettozuwachs von 83 GWh pro Jahr erforderlich.

  • Bis 2035 soll der witterungsbereinigte Endenergieverbrauch pro Kopf gegenüber dem Basisjahr 2000 um 43% abnehmen. Um dies zu erreichen, muss der Endenergieverbrauch pro Jahr um 2,2% sinken.

  • Bis 2035 soll der witterungsbereinigte Stromverbrauch pro Kopf gegenüber dem Basisjahr 2000 um 13% abnehmen. Um dies zu erreichen, muss der Stromverbrauch pro Jahr um 0,4% sinken.

Das neue Energieforschungsprogramm SWEET löst die Kompetenzzentren für Energieforschung SCCER per Ende 2020 ab.

Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft

Per 1. Januar 2016 wurde der Zuschlag für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV) und Gewässersanierungen angepasst. Der Zuschlag steigt per 1. Januar 2016 auf 1.3 Rp./kWh und per 1. Januar 2017 auf das Maximum von 1.5 Rp./kWh (2015: 1.1 Rp./kWh). Hauptgrund ist der kontinuierliche Zubau von neuen Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, wobei die Warteliste trotz der Erhöhung kaum abgebaut werden kann. Für Photovoltaikanlagen sinken die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) per 1. April 2016 und per 1. Oktober 2016. Je nach Anlagengrösse beträgt die Senkung per 1. Oktober 2016 gegenüber den Ansätzen des Jahres 2015 7-14%.

In der Totalrevision EnG (Energiestrategie 2050) zeichnet sich inzwischen das Bild des künftigen Gesetzes ab:

  • Kommunale EVU mit Netzbetrieb und Gasnetzbetreiber treffen wie bis anhin Abnahme- und Vergütungspflichten für erneuerbare Energien, bestimmte WKK-Anlagen und für Biogas; die Position der Eigenverbraucher wird gestärkt. Vor allem bei der Abnahmepflicht aus grösseren Anlagen, den Auktionen zur Festlegung des Vergütungssatzes, dem Landwirtschaftsbonus für bestimmte Biogasanlagen und den Netzkosten bestehen weiterhin Differenzen zwischen StR und NR. Bei der Direktvermarktung haben sich die Räte geeinigt.

  • KEV-Förderung wird neu befristet (grundsätzlich keine neue Förderung mehr ab 6. Jahr nach Inkrafttreten nEnG; für die Grosswasserkraft ab dem 1. Januar des sechsten Jahres nach Inkrafttreten).

  • Vom Parlament gestrichen wurden Zielvorgaben zur Steigerung der Effizienz beim Elektrizitätsverbrauch für Elektrizitätslieferanten.

  • Die Betriebs- und Kapitalkosten intelligenter Elektrizitätsmesssysteme ("Smart Meters") sollen neu stets an die Netzkosten anrechenbar sein.

  • Die Grosswasserkraft soll mit einer Marktprämie von 1 Rp./kWh bei Verkauf im freien Markt unter Gestehungskosten unterstützt werden. Im Juni und Oktober 2016 hat auch die ElCom in ihrem Bericht zur Stromversorgungssicherheit sowie in ihrem Newsletter 10/2016 darauf hingewiesen, dass im Bereich Produktion eine angemessene Eigenproduktionsquote zu sichern sei. Die ElCom mahnt im Zusammenhang mit der Stromimportabhängigkeit der Schweiz an, dass die Exportbereitschaft der Nachbarländer nicht risikolos sei. Im September 2016 hat zudem die von Swissgrid einberufene Arbeitsgruppe "Verantwortung Versorgungssicherheit Elektrizität" in ihrem Abschlussbericht Bedarf an langfristigen Massnahmen zur Sicherung ausreichender Investitionen in die inländische Elektrizitätsproduktion geäussert.

  • Für die Förderung der Kleinwasserkraft aus der KEV konnten sich die Räte auf eine Untergrenze von 1 MW einigen.

  • Bestimmte Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie und Pumpspeicherkraftwerke sind neu in nationalem Interesse und können allenfalls auch in BLN-Gebieten (Landschaftsschutzgebieten) realisiert werden. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind inskünftig gleichrangig mit anderen nationalen Interessen zu betrachten.

  • Am 27. November 2016 haben Volk und Stände die Atomausstiegsinitiative verworfen. Damit rückt für die Kernenergie das revidierte Energiegesetz in den Vordergrund. Von einem eigentlichen "Atomausstieg" kann hier kaum die Rede sein. Die Räte haben sich gegen Langzeitbetriebskonzepte und Laufzeitbeschränkungen für Kernkraftwerke ausgesprochen. Die Energiestrategie steht unabhängig von der Atomausstiegsinitiative.

Weiterführende Informationen / Publikationen

<SW/ 30. Dezember 2022>